Engagierte KatzenschützerInnen kennen die Situation nur zu gut: Sie werden von Bürgern um Hilfe gebeten, eine Katze einzufangen, die sich immer wieder auf deren Grundstück befindet. Das Tier lässt niemanden an sich herankommen. Der Tierschutz kann sie einfangen und stellt fest, dass sie nicht gekennzeichnet ist und ein Besitzer nicht ohne weiteres gefunden werden kann. Ist das Tier nun ein Fundtier? Wenn ja, was bedeutet es dann?
Für die Eiligen schreiben wir es gleich hier: Ein verwildertes Haustier ohne feststellbaren Besitzer unterliegt dem Fundrecht. Es ist nicht als herrenlos zu behandeln, weil die Aufgabe des Eigentums durch Besitzaufgabe gegen das Verbot verstößt, ein in menschlicher Obhut gehaltenes Tier auszusetzen, um sich seiner zu entledigen (§ 3 Nr. 3 TierSchG).
Was macht ein Fundtier zum Fundtier?
Was macht ein gefundenes Tier zu einem Fundtier, um das sich eine Behörde zu kümmern hat? Zuerst: Ein Wildtier kann per Gesetz kein Fundtier sein. Ein Haustier jedoch kann ein Fundtier sein. Was genau ist ein Haustier? Eine Katze ist per Definition ein Haustier, denn sie stammt von Wildkatzen ab und wurde bereits vor vielen tausend Jahren domestiziert.
Warum wird bisher nicht jede Hauskatze, egal ob verwildert oder nicht, ob mit oder ohne Besitzer, als Haustier gesehen? Um das müssten die Behörden sich, wenn gefunden, kümmern. Die Erklärung liegt auf der Hand, denn eigentlich wissen alle, dass es viele verwilderte Katzen gibt. Allerdings möchten nur wenige Behörden die Verantwortung — und damit die Kosten — dafür übernehmen. Diese Aufgabe wird vielerorts von den Katzenschützern geleistet. Dies kostet den Vereinen oder auch Privatmenschen viel Geld und Aufwand.
Die Kommunen entwicklen mancherorts große Kreativität und entwickeln Kriterien, um eine gefundene Hauskatze per Definition zu einem herrenlosen Tier zu „degradieren“. Dafür wären die Behörden nämlich nicht mehr zuständig.
Nur, wie kann man bei einer nicht gekennzeichneten Katze feststellen, dass sie einen Besitzer hat? Am flauschigem Fell, einem Halsband und zahmen Verhalten? Das flauschige Fell würde vielleicht als Kriterium passen, aber was ist mit einem alten Kater, der dann doch mal ordentlich zauselig aussehen kann? Und wie ist es mit den Katzen, die ihren Haltern gegenüber die größten Schmuser sind, aber allen anderen Menschen nur mit großer Angst begegnen? Und das eine Katze kein Halsband tragen sollte, ist vielen Katzenhaltern zum Glück klar.
Doch wandeln sich die Ansichten unserer Gesellschaft und die übliche Auslegung von Gesetzen hat sich geändert!
Was sagen die Verantwortlichen?
In vielen Bundesländern gibt es hierzu Erlasse. Beispielhaft sei hier die hessische Position zitiert:
„Im Zweifel, ob es sich um ein Fund- oder herrenloses Tier handelt, hat die Fundbehörde stets dem Fundverdacht Vorrang einzuräumen“.
Entsprechende Erlasse gibt es in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Das Urteil vom 26.04.2018 - BVerwG 3 C 24.16 bestätigt:
„Da das Eigentum an einem Tier wegen des tierschutzrechtlichen Aussetzungsverbots nicht wirksam aufgegeben werden könne, sei der Hund als Fundtier zu behandeln.“
In dem Urteil wird zwar von einem Hund gesprochen, es ist aber übertragbar auf alle Haustiere. Die Pressemittelung zum Urteil erklärt es etwas verständlicher.
Fazit
Was können wir also zum Thema angeblich „herrenloser“ Katzen festhalten?
Auch eine verwilderte Hauskatze und wiederum ihre Nachkommen stammen von einer Hauskatze ab, haben damit einen Besitzer, der meist nicht mehr ausfindig zu machen ist. Rechtlich ist sie daher zu behandeln wie eine Fundkatze.
Vierlorts kümmert sicher der Katzenschutz vor Ort um die unkontrolliert wachsenden Katzen-Populationen — also Fundkatzen — an denen häufig erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden im Sinne festzustellen sind.
Definition „herrenlos“
Kraft Gesetzes „herrenlos“ sind wilde Tiere (d. h. Tiere wildlebender Arten), solange sie sich in Freiheit befinden oder wenn sie nach einem vorangegangenen Gewahrsam wieder endgültig in Freiheit sind (§ 960 Abs. 1 und 2 BGB).
Definition „Fundtier“
Ein Fundtier ist ein Tier, das besitzer- aber nicht herrenlos ist.
Ein Haustier ist kein Wildtier und kann damit auch nie herrenlos sein. Es war irgendwann einmal in der Obhut eines Menschen.
Ein Haustier kann jedoch „besitzerlos“ sein, wenn es keinen Besitzer hat.
Den Besitz eines Haustieren kann man nicht aufgeben, indem man sich nicht mehr um das Tier kümmert. Zur Erinnerung der Wortlaut von § 3 Absatz 3 Tierschutzgesetz:
Es ist verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen.