Im Frühjahr 2023 verhindert der sächsische Tierschutzbeirat eine Katzenschutzverordnung nach § 13b Tierschutzgesetz auf Landesebene sowie die Ermächtigung der Gemeinden zum Erlass einer solchen. Ist das im Sinne der ehrenamtlichen TierschützerInnen, die der Tierschutzbeirat auf Landesebene vertreten soll?
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