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Katz'-Blog

Der Katz'-Blog

Verschiedene AutorInnen schreiben spontan und unterhaltsam, aber auch ernsthaft und engagiert.

Katzen an landwirtschaftlichen Gebäuden

Hofkatzenleid

von | 14. Oktober 2023

In länd­li­chen Ge­bie­ten fin­den Tier­schüt­zer häu­fig Hot­spots un­kas­trier­ter und kran­ker Kat­zen an land­wirt­schaft­li­chen Ge­bäu­den. Als Mäu­se- und Rat­ten­fän­ger wer­den sie dort von Bau­ern und Bäue­rin­nen als – nicht sel­ten wert­lo­se – Nutz­tie­re be­han­delt, um die sich we­nig ge­küm­mert wird. 

Wir for­dern

  • Kat­zen­schutz­ver­ord­nun­gen, da nur da­mit ein Vor­ge­hen ge­gen die­ses Kat­zen­leid mög­lich ist,
  • Kon­se­quen­tes han­deln der Be­hör­den, wenn das Tier­schutz­ge­setz of­fen­sicht­lich miss­ach­tet wird.
für eine Katzenschutzverordnung: Hein Feil (✝), Kronprinzenkoog

Mei­nen al­ten Va­ter konn­te ich er­folg­reich über­zeu­gen, sei­ne Kat­zen kas­trie­ren zu lassen.

Anke Feil
In­itia­to­rin von Po­li­tik für die Katz‘

Katzen-Kastration undenkbar

Eine frei­wil­li­ge Kas­tra­ti­on oder tier­ärzt­li­che Ver­sor­gung von Bau­ern­hof-Kat­zen ist in man­chen Land­stri­chen der Re­pu­blik un­denk­bar. Je­doch wer­den die Kat­zen im schlech­tes­tens Fal­le mit Milch, al­tem Brot und Es­sens­res­ten ge­füt­tert. Solch eine un­kon­trol­lier­te Kat­zen­po­pu­la­ti­on ist be­reits nach ei­nem Jahr ein Kat­zen-Hot­spot, von dem Kat­zen ab­wan­dern und zu dem Kat­zen wandern.

Bun­des­weit kri­ti­sie­ren Kat­zen­schüt­ze­rIn­nen: Land­wirt­schaft­li­che Be­trie­be sind häu­fig ein Ort gro­ßen Kat­zen­leids und re­le­van­te Ur­sa­che für die Ver­brei­tung von Kat­zen­krank­hei­ten und Zoonosen.

Kastrationsangebote werden abgelehnt

Kat­zen­schutz­ver­ei­ne bie­ten da­her den Bau­ern und Bäue­rin­nen die Kas­tra­ti­on der Hof­kat­zen an, um das of­fen­sicht­li­che Elend ein­zu­däm­men. Da­bei sa­gen die Tier­schutz­ver­ei­ne den Bau­ern und Bäue­rin­nen meist zu, dass sie da­durch we­der Kos­ten noch sons­ti­gen Auf­wand hätten.

Ein groß­ar­ti­ger Ser­vice - zu oft abgelehnt.

Drohbriefe und Androhung körperlicher Gewalt

Zu oft wer­den die Eh­ren­amt­li­chen, wenn sie die Bau­ern und Bäue­rin­nen auf das The­ma an­spre­chen, un­ter An­dro­hung kör­per­li­cher Ge­walt vom Hof ge­jagt. Auch an­ony­me Droh­brie­fe an Tier­schüt­ze­rIn­nen ge­rich­tet, die in die­sem Um­feld ak­tiv sind, zeu­gen da­von, wie sehr das The­ma die bäu­er­li­chen Ge­mü­ter erhitzt.

Meine Katze, nicht meine Katze …

Über tier­schutz­re­le­van­te Kat­zen­si­tua­tio­nen in­for­mier­te Ve­te­ri­när­äm­ter ha­ben ohne eine Katzen­schutz­ver­ord­nung kaum eine Hand­lungs­grund­la­ge – ob­wohl es sei­ne Auf­ga­be (Link zur Auf­ga­ben­be­schrei­bung des Ve­te­ri­när­we­sen) ist, Tie­re vor Leid zu schützen.

Wäh­rend Bau­ern und Bäue­rin­nen nicht sel­ten ge­gen­über dem Ve­te­ri­när­amt den Be­sit­zer­sta­tus die­ser Kat­zen ver­nei­nen, be­kom­men Tier­schüt­ze­rIn­nen über die glei­chen Kat­zen zu hö­ren, dass sie dem Bau­ern, der Toch­ter, oder der Tan­te ge­hö­ren und  ein – meist kos­ten­lo­ser – Kas­tra­ti­ons­ser­vice durch den Tier­schutz wird nicht erlaubt.

Meine Katze, nicht meine Katze ... Besitzerstatus je nachdem was einem gerade so in den Kram passt.

Dass das Ve­te­ri­när­amt über­haupt die pro­ble­ma­ti­sche Kat­zen­si­tua­ti­on be­män­gelt, kommt vor, wenn auch sel­ten. Falls  es ge­gen­über ei­nem Bau­ern oder ei­ner Bäue­rin Auf­la­gen zur Kat­zen­hal­tung aus­spre­chen soll­te, wird de­ren Er­fül­lung nicht im­mer kon­trol­liert. Falls doch, sind Be­rich­te der­art dar­über nicht sel­ten, dass die be­tref­fen­de Kat­ze ge­ra­de ver­un­glückt sei! Welch ein Zufall.

Das Ver­te­ri­när­amt soll­te auch In­ter­es­se dar­an ha­ben, ei­nen ge­sun­den Kat­zen­be­stand vor­zu­fin­den, da von den Kat­zen auch Krank­hei­ten aus­ge­ge­hen, die für Nutz­tie­re und Men­schen ge­fähr­lich sein können.

Katzenbesitzer oder Straftäter?

Sagt ein Bau­er oder eine Bäue­rin, das sein nicht sei­ne oder ihre Kat­zen, ist er, bzw. sie ver­pflich­tet, die­se der Ge­mein­de als Fund­tie­re zu mel­den. Denn wer will wis­sen ob nicht je­mand sei­nen un­kas­trier­ten Ka­ter nicht schwer ver­misst, der auf Frei­ers­fü­ßen wan­dernd von den vie­len rol­li­gen Bau­ern­hof-Kat­zen an­ge­zo­gen wird und dort bleibt. Das In­ter­net ist voll von Katzen-Suchmeldungen.

Wer­den die­se Kat­zen nicht als Fund­tie­re ge­mel­det, ist es durch­aus als Fund­un­ter­schla­gung zu be­trach­ten. Da­mit wird eine Straf­tat begangen.

Fund­un­ter­schla­gung ist ge­mäß § 12 Abs. 2 StGB ein Ver­ge­hen. Nach § 246 I StGB macht sich straf­bar, wer sich eine frem­de be­weg­li­che Sa­che rechts­wid­rig zu­eig­net. Un­ter­schla­gung ist ein De­likt, das eine rechts­wid­ri­ge Ver­mö­gens­ver­schie­bung be­inhal­tet. Wer eine frem­de be­weg­li­che Sa­che sich oder ei­nem Drit­ten rechts­wid­rig zu­eig­net, macht sich ei­ner Un­ter­schla­gung strafbar.

Merkmale eines Besitzerstatus

Ohne Kenn­zeich­nung und Re­gis­trie­rung kann der Be­sit­zer-Sta­tus ei­ner Kat­ze nicht ver­läss­lich fest­ge­stellt wer­den. Ob also ein Bau­er oder eine Bäue­rin Hal­te­rIn ist, zeigt sich dar­an, ob er oder sie die Ver­fü­gungs­ge­walt über die Kat­zen ha­ben. Die er­kennt man nur durch Be­ob­ach­tung „wei­cher Fak­ten“, zum Bei­spiel diesen:

  • Kas­tra­ti­ons­an­ge­bo­te wer­den trotz un­kon­trol­lier­ter Ver­meh­rung der Kat­zen abgelehnt,
  • sie wer­den re­gel­mä­ßig ge­füt­tert und wenn not­wen­dig tier­ärzt­lich versorgt,
  • die be­tref­fen­den Kat­zen sind so zahm, dass sie von den re­gel­mä­ßig füt­tern­den Hän­den auf­ge­nom­men wer­den können,
  • die Tie­re ha­ben Zu­gang zum Haus.

Tierschutzgesetz gilt für alle

Sagt nun ein Bau­er oder eine Bäue­rin, dass sind sei­ne, bzw. ihre Kat­zen, muss er bzw. sie sich nach dem Tier­schutz­ge­setz um die Tie­re in Ob­hut küm­mern. Dazu ge­hört ohne Katzen­schutz­ver­ord­nung zwar nicht die emp­foh­le­ne Kas­tra­ti­on der Tie­re, aber art­ge­rech­tes Fut­ter und eine tier­ärzt­li­che Ver­sor­gung wenn notwendig.

Wissen die Füsse wohin der Kopf will?

In Bay­ern wer­den von be­hörd­li­cher Sei­te un­ter­schied­lich An­sich­ten über den Sta­tus der Bau­ern­hof­kat­zen kom­mu­ni­ziert. Eine Tier­schutz­freun­din aus Bay­ern plant ei­nen An­trag auf eine Katzen­schutz­ver­ord­nung in ih­rem Kreis zu stel­len. Da­für steht sie im Kon­takt mit der vom Land zum Er­lass er­mäch­tig­ten Be­hör­de: dem Kreis-Ve­te­ri­när­amt. Auf die kürz­lich vor­ge­leg­te vor­bild­li­che Kas­tra­ti­ons­lis­te der letz­ten Jah­re kam fol­gen­de Rückmeldung:

Po­li­tisch in­for­mier­te bay­ri­sche Kat­zen­schüt­ze­rIn­nen sind ir­ri­tiert, denn auf eine klei­ne An­fra­ge der SPD kam be­reits 2019 fol­gen­de Anwort:

Freilebend oder freilaufend?

Ja, was denn jetzt? Sind Bau­er­hof­kat­zen frei­lau­fen­de Kat­zen, wie es der Rechts­exper­te des Ve­te­ri­när­amts meint, oder sind es haupt­säch­lich frei­le­ben­de Kat­zen, wie es das Mi­nis­te­ri­um feststellt?

Dem Mi­nis­te­ri­um ist hof­fent­lich klar, dass eine Kas­tra­ti­on nur mit ei­ner ent­spre­chen­de Ver­ord­nung ge­for­dert wer­den kann. So steht es es zu­min­dest in der Druck­sa­che 17/9783  des Deut­schen Bun­des­tags auf der Sei­te 61 zu lesen.)

Ne­ben­bei er­wähnt – denn das spricht sich in Ver­wal­tun­gen nur sehr lang­sam her­um  – „her­ren­lo­se“ Kat­zen gibt es nicht. Bei den frei­le­ben­den han­delt es sich um ver­lo­re­ne, zu­rück­ge­las­se­nen, aus­ge­setz­te Kat­zen, oder de­ren Nachkommen.

Träumerei

Wenn es mög­lich wäre, Klar­heit über den Be­sit­zer­sta­tus zu be­kom­men, wäre die Kat­zen­si­tua­ti­on an land­wirt­schaft­li­chen Ge­bäu­den doch gar kein so gro­ßes Tier­schutz-re­le­van­tes Pro­blem. Ohne eine Katzen­schutz­ver­ord­nung ist das nicht mög­lich, die wird je­doch lei­der zu sel­ten um­ge­setzt. In länd­li­chen Ge­bie­ten wird sie, ins­be­son­de­re von den Land­wir­ten in den ent­schei­den­den Gre­mi­en, häu­fig ab­ge­lehnt. Die Ar­gu­men­te zei­gen, daß das Staats­ziel „Tier­wohl“ doch ei­ni­gen am Pop­po vorbeigeht.

Da­bei wäre die Be­sit­zer­fra­ge schnell klar, wenn nur ge­kenn­zeich­ne­te, re­gis­trier­te und kas­trier­te Kat­zen in den un­kon­trol­lier­ten Frei­gang dürf­ten. Alle an­de­ren wä­ren frei­le­bend und könn­ten rechts­si­cher durch die für die­se Tie­re ver­ant­wort­lichen Ge­mein­den kas­triert wer­den. Fin­det sich dann doch noch ein Be­sit­zer, wer­den die Kos­ten an die­sen weitergereicht.

Von so ei­nem Vor­ge­hen lässt sich je­doch bis­her nur träu­men. Der ge­sell­schaft­li­che Wan­del zu mehr Tier­wohl auch bei Kat­zen pas­siert sel­ten dort, wo man die Ge­wis­sen­haf­tig­keit er­war­ten kön­nen soll­te, die Er­fül­lung von Staats­zie­len an­zu­stre­ben: Bei den Ver­ant­wort­lichen in den Ver­wal­tun­gen, die sich mit schon 100 mal wi­der­leg­ten Ar­gu­men­ten ge­gen den Er­lass von Kat­zen­schutz­ver­ord­nun­gen stellen.

Ohne eine grund­sätz­li­che Än­de­rung der Ein­stel­lung ge­gen­über den Tie­ren, blei­ben land­wirt­schaft­li­che Be­trie­be wei­ter­hin ei­ner der Haupt­quel­len un­säg­li­chen Kat­zen­leids. Eine Katzen­schutz­ver­ord­nung ist ein Mit­tel für mehr Tierwohl.

Über die Autorin

Den Ar­ti­kel schrei­be ich als Toch­ter ei­nes Bau­ern – auf­ge­wach­sen mit Kat­zen, zu de­nen es kei­ne Be­zie­hung gab, die we­gen ih­rer Krank­hei­ten und In­zucht gräss­lich aus­sa­hen und die mit Es­sen­res­ten ge­füt­tert wur­den. Die Wel­pen wur­den, wenn schnell ge­fun­den, er­schla­gen. Kat­zen wa­ren klas­sen­lo­se Tiere.

Erst nach­dem ich, Jahr­zehn­te spä­ter und fern des El­tern­hau­ses, mich 2005 in Frit­zi, ei­nem Nach­barska­ter „ver­lieb­te“ und er auch mir – wenn auch sehr zö­ger­lich – zu­ge­neigt war und dann stun­den­lang mei­nen Schoß be­la­ger­te, habe ich den Zu­gang zu die­sen zau­ber­haf­ten Tie­ren ge­fun­den. Nach­dem ich in ein Dorf ge­zo­gen war, wo da­mals noch vie­le un­kastrier­te Kat­zen leb­ten, wur­de ich Grün­dungs­mit­glied ei­nes Ver­ei­nes mit Schwer­punkt Katzenschutz.

Ge­ra­de in Zei­ten, wo die Land­wirt­schaft und die Vieh­al­tung in der Ge­sell­schaft nicht nur kri­tik­los dis­ku­tiert wird, fin­de ich die feh­len­de Ein­sicht der Bau­ern und Bäue­rin­nen, die sich nicht um ihre Kat­zen küm­mern, pa­ra­dox. Of­fen­sicht­lich kran­ke Kat­zen sind wahr­lich kein Aus­hän­ge­schild für Be­trie­be, wo Le­bens­mit­tel pro­du­ziert wer­den und von des­sen Be­trei­ber zu­min­dest ein Grund­ver­ständ­nis von gu­ter Tier­hal­tung er­war­tet wird.

Online-Meeting

Der in die­sem Kon­text oft noch gel­ten­de Leit­satz „Das war schon im­mer so“ oder „Das re­gelt die Na­tur“ darf hier nicht mehr gel­ten - nicht aus ethi­schen Grün­den und auch nicht we­gen un­se­res Tierschutzgesetzes.

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