Kat­zen­schutz be­nö­tigt manch­mal be­son­de­re Hilfe

Crowdfunding

Warum braucht man das?

Crowd­fun­ding ist eine gute Me­tho­de, um ziel­ge­rich­tet fi­nan­zi­el­le Hil­fe zu ermöglichen. 

Warum Crowdfunding?

Die Idee, Crowd­fun­ding zu nut­zen, ka­men wir durch den Fall ei­ner äl­te­ren Dame in Suhl (Sach­sen). Dort drang­sa­lier­te die Kom­mu­ne eine Kat­zen­schüt­ze­rin und droh­te mit der Ver­hän­gung von Buß­gel­dern. Wie kann man sich da­ge­gen wehren?

Um ein Ein­kni­cken vor den Be­hör­den aus fi­nan­zi­el­len Grün­den zu ver­mei­den, be­schlos­sen wir da­mals, eine ers­te Crowd­fun­ding-Ak­ti­on zu star­ten. Sie ver­lief zu­frie­den­stel­lend (hät­te aber nioch bes­ser lau­fen kön­nen), war aber auch eine Her­aus­for­de­rung für uns.

Man­che Din­ge kann man al­lei­ne nicht be­wäl­ti­gen. Zu­sam­men mit ei­ner Grup­pe kann es aber klap­pen! Wenn es um fi­nan­zi­el­le Mit­tel geht, die in ei­nem Kat­zen­schutz­pro­jekt feh­len, dann ist Crowd­fun­ding eine pri­ma Möglichkeit.

Der Skandal ist öffentlich

Un­ser ers­tes Crowd­fun­ding war ein klas­si­sches Bei­spiel da­für, dass eine ein­zel­ne Per­son an ihre Gren­zen ge­langt: Der von uns aus­führ­lich do­ku­men­tier­te Fall der äl­te­ren Dame, de­ren Herz für Streu­ner­kat­zen ihr gro­ßen Är­ger mit der Stadt Suhl ein­ge­bracht hat, zeigt, dass die Be­hör­den im Zwei­fel am län­ge­ren He­bel sitzen.

Auch, wenn wie in die­sem Fall ein­deu­tig ein Fehl­ver­hal­ten der Stadt vor­liegt und sie das im Grund­ge­setz ver­an­ker­te Staats­ziel Tier­schutz igno­riert, so kann sie doch mit ih­rem hals­star­ri­gen Ver­hal­ten ein­fach im­mer wei­ter machen.

David gegen Goliath

Der drang­sa­lier­ten Dame fehl­ten letzt­lich die fi­nan­zi­el­len Mit­tel, um sich mit an­walt­li­cher Un­ter­stüt­zung zur Wehr zu set­zen. Die Stadt da­ge­gen hat alle fi­nan­zi­el­len und per­so­nel­len Res­sour­cen, um ihre zwei­fel­haf­ten In­ter­es­sen wei­ter zu ver­fol­gen — bür­ger­un­freund­lich und ohne Rück­sicht auf Kat­zen­schutz oder ge­setz­li­che Aufträge.

Wir können helfen

Da­ge­gen kann So­li­da­ri­tät hel­fen: Wenn sich vie­le Men­schen mit klei­nen Be­trä­gen be­tei­li­gen, kann sich die erst ein­mal aus­sicht­los er­schei­nen­de Si­tua­ti­on verändern.

Crowd­fun­ding zeigt aber nicht nur fi­nan­zi­el­le So­li­da­ri­tät: Es wer­den auch die Kat­zen­schüt­ze­rIn­nen vor Ort ge­stärkt, die se­hen, dass sie nicht al­lei­ne für mehr Kat­zen­schutz — und im Fall der Frau Thor­wirth ge­gen be­hörd­lich Drang­sa­lie­run­gen — kämpfen.

Was ist die Herausforderung

Ir­gend­wo muss das zu­sam­men­ge­kom­me­ne Geld ver­wahrt wer­den. Das macht Po­li­tik für die Katz‘.

Wir müs­sen selbst­ver­ständ­lich dar­über Re­chen­schaft ab­le­gen, was mit dem Geld passiert.

Wir ma­chen das transparent!

Kampagne Suhl: der aktuelle Stand (30. September 2025)

gesammelt

%

1.400 €

Sam­melziel: 3.300 €
(mög­li­che An­walts- und Ge­richts­kos­ten in der 1. Instanz)

ausgegeben

%

1.400 €

aus­ge­ge­ben: 1.400 €
(Be­trag wur­de für das Pro­jekt Schot­ten verwendet)

Unterstützende

Personen

Dan­ke!

Welche Projekte waren bisher betroffen?

Suhl: unser erstes Crowdfunding-Projekt

Der Fall in Suhl war der Aus­lö­ser für un­ser ers­tes Crowd­fun­ding-Pro­jekt. Wie sich im Ver­lauf der Ge­schich­te her­aus­stel­len soll­te, wur­de hier­für kein Geld benötigt. 

Wir hat­ten wäh­rend un­se­rer ers­ten Crowd­fun­ding-Kam­pa­gne an­ge­kün­digt, dass das Geld für an­de­re Kat­zen­schutz­pro­jek­te ver­wen­det wer­den wür­de. So soll­te es kommen.

Schotten: Verwendung des Crowdfunding-Topfes

Es ist eine wir­re Ge­schich­te, die sich die Stadt Schot­ten in Be­zug auf die Be­hand­lung von Fund­tie­ren in der Kom­mu­ne ge­leis­tet hat. Recht­li­che Un­ter­stüt­zung für das Tier­heim Butz­bach wur­de nötig.

Hier­bei un­ter­stütz­te Po­li­tik für die Katz‘ den Ver­ein und sag­te eine Kos­ten­über­nah­me zu. War­um wir das ma­chen? Der Fall dürf­te vor Ge­richt ge­hen – und er könn­te für die Re­gi­on ein wich­ti­ger Prä­zen­denz­fall werden.

Da die ein­ge­schal­te­te Rechts­an­wäl­tin eine Ge­büh­ren­rech­nung stell­te, die un­se­ren Crowd­fun­ding-Topf zu die­sem Zeit­punkt über­stieg, fi­nan­zier­te Po­li­tik für die Katz‘ den Fehl­be­trag in Höhe von 147 €. (Be­leg: sie­he hier)

Für den Fall ei­nes Er­folgs dürf­te es gute Chan­cen ge­ben, dass die Stadt Schot­ten die ent­stan­de­nen Kos­ten er­stat­ten muss. Dann wäre un­ser Crowd­fun­ding-Topf wie­der auf dem Stand von vor dem 30. Sep­tem­ber 2025.

Rechenschaft

Was wurde bisher gesammelt?

Alle un­se­re Crowd­fun­ding-Pro­jek­te sind hier auf der Sei­te zu se­hen (bis­her gibt es nur ei­nes). Zu je­dem Pro­jekt kann man ver­fol­gen, wel­che  Be­trä­ge ge­sam­melt wurden.

Was wurde ausgegeben?

Wir le­gen für jede Aus­ga­be ei­nen Be­leg vor. Wenn es zu ei­nem Crowd­fun­ding-Pro­jekt noch kei­ne Be­le­ge gibt, dann wur­de auch nichts aus­ge­ge­ben und der ge­sam­mel­te Be­trag steht noch zur Verfügung.

Details zu einem Crowdfunding

Wann steht das Geld zur Verfügung?

Der Be­trag ei­ner Crowd­fun­ding-Kam­pa­gne steht erst nach dem Ende der die­ser zur Ver­fü­gung. Bis zur Aus­zah­lung kann es dann aber noch drei Wo­chen dau­ern, da die von uns ge­nutz­te Platt­form startnext.com die Be­trä­ge der ein­zel­nen Un­ter­stüt­ze­rIn­nen erst nach dem Ende der Kam­pa­gne einzieht.

Wie kann ich helfen?

Wir nut­zen die Crowd­fun­ding-Platt­form Start­next.  Mo­men­tan läuft al­ler­dings kein wei­te­res Pro­jekt. Wenn uns aber bei­spiels­wei­se ein Fund­rechts-Fall vor die Füße fällt, in dem die Ein­schal­tung ei­ner An­wäl­tin er­for­der­lich ist, es da­für an an den not­wen­di­gen Mit­teln man­gelt, kön­nen wir wie­der ein Pro­jekt starten.

Wie ist das eigentlich … 

… wenn das Finanzierungsziel nicht erreicht wird?

Soll­te das Fi­nan­zie­rungs­ziel¹ bis zum Ende der Sam­mel-Lauf­zeit nicht er­reicht wer­den, dann ste­hen die bis da­hin ge­sam­mel­ten Be­trä­ge zur Ver­fü­gung. Es ist also we­ni­ger Geld — aber auch das wird im hier vor­lie­gen­den Fall helfen.

… mit der Abbuchung der Beträge?

Start­next zieht die Un­ter­stüt­zungs­be­trä­ge erst ein, wenn die Kam­pa­gne be­en­det ist.

Sol­che und an­de­re De­tails fin­den Sie in den FAQ von Start­next.

¹An­mer­kung (1. Juli 2024):  Wir sind zu­erst da­von aus­ge­gan­gen, dass wir das Fi­nan­zie­rungs­ziel (3.300 €) er­rei­chen müs­sen, da­mit es über­haupt zu ei­ner Aus­zah­lung kommt. Das ist al­ler­dings tat­säch­lich nicht so: Der am Ende der Crowd­fun­ding-Kam­pa­gne zu­sam­men­ge­kom­me­ne Be­trag wird zur Ver­fü­gung stehen.

Das ist auch gut so, denn nun könn­te die Tier­schüt­ze­rin bei­spiels­wei­se ei­nen An­walts­ter­min zur Be­ra­tung und aus­ser­ge­richt­li­chen Un­ter­stüt­zung ge­gen­über den Be­hör­den wahr­neh­men, was von den bis­her (Stand: 1. Juli 2024) zu­sam­men­ge­kom­me­nen Be­trä­gen be­reits fi­nan­ziert wer­den kann.

Was wir bis­her über ei­nen zu er­rei­chen­den Min­dest­be­trag ge­schrie­ben ha­ben, ent­sprach nicht den Fak­ten und be­ruh­te auf ei­nem Miss­ver­ständ­nis unsererseits.