Die Tierarztkosten sind nach der Novellierung der Gebührenordnung für Tierärzte deutlich gestiegen. Wie geht es den Tierhaltern damit?
Mit der Umfrage des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) soll genau das ermittelt werden. Hier geht es Umfrage, für die AFC beauftragt wurde: Hier geht es zur Umfrage zu den Tierarztkosten.
Auf die Schnelle
Kurznachrichten
Kurz und knackig
Kleine Meldungen mit Relevanz fielen bisher oft unter den Redaktionstisch. Hier finden sie eine Heimat.
Abschuss von Katzen in Lebendfallen ist eine Straftat
Katzen, die in Lebendfallen gefangen werden, müssen dem Fundbüro übergeben werden – und dürfen nicht erschossen werden, wie es offenbar eine Praxis der Jäger in Niedersachsen war. Dies stellte Ministerin Staudte am 23.06.2026 in der 93. Sitzung des Niedersächsischen Landtags klar. (Zur Sitzung: https://plenartv.de/tagungsabschnitt/19–35, TOP 10)
Ob unsere Email (Novellierung Jagdgesetz – Hauskatzen leben ab heute in Niedersachsen in erhöhter Gefahr!) in letzter Minute an die Landtagsabgeordneten durch die zuvor geäußerte, äußerst brisante Aussage eines Abgeordneten zum Abschuss von Katzen in Lebendfallen zur Klarstellung beigetragen hat, wissen wir nicht.
Die Klarstellung der Ministerin veranlasste einen Experten, hierzu wie folgt Stellung zu nehmen: „Tierheime und Fundbüros in Ostfriesland sind derweil bekannterweise seit Jahren überbelastet und unterfinanziert – was durch das neue Jagdrecht wohl nur verschärft werde.“ Wir fragen uns, wie viele Katzen bisher so erschossen wurden, um mengenmäßig ein Problem für Behörden dazustellen.
Fakt ist: Das bisherige Vorgehen, bei dem Katzen unter dem Vorwand des Arten- und Naturschutzes in Fallen getötet werden, ist eine Straftat.
Zu Sabine Mahlows Stellungnahmen zur Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetz.
* NWZ vom 24.06.2026 „Neue Jagdregeln sind auch ein neues Katzenproblem“
Sachsen: Ministerium startet Umfrage
Umfrage zur Situation freilebender Katzenpopulationen im Freistaat Sachsen
Das Ministerium will mehr über die Streunersituation in Sachsen wissen und fragt im Rahmen einer Umfrage nach. Mit dem Ergebnis soll darüber entschieden werden, ob eine landesweite Katzenschutzverordnung erlassen werden soll. Die Umfrage wird bis zum 16. Juni 2026 offen sein – also es ist nicht viel Zeit, aktiv zu werden. Hier geht es zur Umfrage des Ministeriums: https://mitdenken.sachsen.de/-wm3xwjjL
Bundestag: Ausschusssitzung zum Tierschutzgesetz
Anhörung im Bundestag zum Antrag „Ein Tierschutzgesetz, das Tiere wirksam schützt“ von der Fraktion Die Linke – live anhören: https://www.bundestag.de/mediathek/live
Stellungsnahme vom Bündnis Katzenschutz Bayern und Politik für die Katz‘ unterzeichnet von weiteren Initiativen, die sich für die Umsetzung von Katzenschutzverordnungen engagieren: Zum Schreiben der Initiativen
Der Büroleiter des Aussschusses antwortet:
Die Stellungnahme ist angekommen, obwohl sie nicht offiziell angefordert wurde.
Der Vorsitzende des Ausschusses hat entschieden, dass sie trotzdem weitergegeben wird.
Sie wird an die Sprecherinnen und Sprecher (Obleute) der Bundestagsfraktionen im Ausschuss weitergeleitet.
Wehren gegen ignorante Behörden
Es war fast ein Ansturm: Mehr als 110 TeilnehmerInnen nahmen an unserem Webinar zum Thema Fachaufsichtsbeschwerde teil. Conny Haak und Anke Feil führten mit präzisen und gut verständlichen Informationen durch die Online-Veranstaltung.
Man konnte den Eindruck bekommen, dass es eine große Bereitschaft gibt, sich zu wehren gegen unsinnige und rechtlich fehlerhafte Entscheidungen von Behörden. Das Mittel der Fachaufsichtsbeschwerde hat bereits in diversen Fällen geholfen, BehördenmitarbeiterInnen, die beispielsweise beim Thema Fundkatzen „auf stur“ geschaltet haben, innerhalb der Behördenhierachien etwas Feuer unterm Hintern zu machen.
Anhand von echten Fallbeispielen wurden den TeilnehmerInnen die teils absurden Argumentationen aus den Verwaltung dargestellt – und konkrete Argumentationshilfen an die Hand gegeben.
Zum Webinar stellt Politk für die Katz‘ eine Übersichtsseite mit den wichtigen Dokumenten zur Verfügung:
Abschuss von Hauskatzen
Der Abschuss von Hauskatzen wird Jägern auch in Niedersachsen per Landesjagdgesetz erlaubt. Kriterium: die Hauskatzen sind „zu weit weg“ vom Haus oder „wildern“ angeblich. Dieses Gesetz soll jetzt novelliert werden, im Entwurf soll weiterhin der Abschuss der Hauskatzen geregelt sein. So eine Regelung widerspricht jedoch dem Jagdrecht (Katzen sind kein Wild), dem Tierschutzgesetz (Tötung nur mit vernünftigem Grund) und sogar dem Grundgesetz (Katzen sind Eigentum und dürfen nicht einfach vernichtet werden).
Kurz gesagt: Der Abschuss von Katzen ist rechtlich nicht haltbar – weder einfachgesetzlich noch verfassungsrechtlich.
Sabine von Politik für die Katz‘ nimmt Stellung!
Hier geht es zur
> Kurzfassung der Stellungnahme: Kurzfassung Stellungnahme zum Entwurf der Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes
> Langfassung Stellungnahme: Stellungnahme zum Entwurf der Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes
> Stellungnahme für die Mitglieder des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Stellungnahme zur Jagdrechtsnovelle Drucksache 19/10492 zu § 29 NJagdG), konkret Katzenabschuss
> Stellungnahme zu den Spitzenverbänden Stellungnahme zur Position der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände
Veterinäramtsleiter Dr. Kreis im Interview – Thema Katzenschutz
Warum geht es beim Katzenschutz so langsam voran? Politik für die Katz‘ hat mit Erfurter Veterinäramtsleiter Dr. Kreis darüber gesprochen, wie es dazu kommen kann, dass Katzenschutzverordnungen vielerorts auf sich warten lassen – und welche Möglichkeiten es gibt, um das bisschen Tierschutz in Form einer Katzenschutzverordnung auf den Weg zu helfen.
Wir stellen das gesamte Video und den Fragenkatalog in unserer Videothek zum nachlesen, nachsehen und nachhören zur Verfügung.
Deutscher Tierschutzbund und die Straßenkatzen
Deutscher Tierschutzbund – er setzt setzt sich politisch, fachlich und durch Projekte für den Schutz von Tieren in Deutschland ein. Er wirbt auch sehr intensiv um Spenden für Straßenkatzen und bringt dafür deren Leid in die Öffentlichkeit. Mehr Bürger schauen hin und wollen den Tieren helfen, nicht nur mit Spenden, sondern auch aktiv. Immer mehr Straßenkatzen werden den Tierschutzvereinen gemeldet. Tierschützende sind am Limit.
Gleichzeitig lehnen jedoch Tierheime – auch solche, die Mitglied im Deutschen Tierschutzbund sind – die Aufnahme von Straßenkatzen als Fundkatzen ab. Begründung: Straßenkatzen seien „herrenlos“ und damit sei man nicht zuständig.
Auch Findefix, das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, kommuniziert diese Auffassung. Damit wird die Kostenlast nicht nur auf die Mitgliedsvereine des Tierschutzbundes, sondern auf viele anderen 
Das steht bei Findefix zu lesen

Unsere Bitte an Findefix, den Text an die aktuelle Gesetzeslage im Sinne des Tierschutzes anzupassen, wurde mit der Begründung abgelehnt, man müsse solche Tiere ja im Sinne des Fundrechts sechs Monate verwahren. Dass die vielen menschenbezogenen Fundkatzen, deren Halter auch nicht ermittelt werden können, schon vor Ablauf dieser Frist erfolgreich vermittelt werden, scheint bei den Juristen des Deutschen Tierschutzbundes noch nicht angekommen zu sein.
Brief des Bündnis Katzenschutz Bayern an den Deutschen Tierschutzbund
Das Bündnis Katzenschutz Bayern hat sich nun mit einem Brief an den Deutschen Tierschutzbund gewandt und eine Kommunikation eingefordert, die der aktuellen Rechtslage im Sinne des Tierschutzes entspricht. Den Brief dürfen wir hier zum Download bereitsgestellen: Fundkatzen – Kostentragung durch Kommunen
Katzenschutz in Leipzig
Leipzig: der Stadtrat soll über mehr Katzenschutz entscheiden. Sabine Mahlow, juristisch ausgebildete Tierschützerin, wendet sich an die Stadtvertretung:
„Freistaat Sachsen und insbesondere Leipzig haben die Aufmerksamkeit von Tierschützern im gesamten Bundesgebiet erlangt. Zum einen, weil hier ein entgegengesetzter Weg zum restlichen Bundesgebiet gegangen wurde und seit vielen Jahren ein umfangreiches Kastrationsprogramm betrieben wird, ohne diesem flankierend eine Kastrationspflicht zur Seite zu stellen.
Zum anderen, weil rechtlich ein gordischer Knoten für die Beteiligten vorzuliegen scheint. Das Land verweigert die Subdelegation der Verordnungsbefugnis nach § 13b Tierschutzgesetz an die Kommunen, erlässt selbst keine landesweite Verordnung, sieht aber gleichzeitig die Kommunen in der Pflicht und möchte lediglich Kastrationsprogramme ausreichen lassen. Die Verordnungsermächtigung nach Ordnungsbehördengesetz ist nach wie vor unproblematisch möglich, wird jedoch möglicherweise von der Aufsichtsbehörde nicht akzeptiert.
Wie kann Leipzig diesem Lähmungszustand entkommen? Die Situation ist dramatisch, die Bürger und Tierschützer schlagen Alarm. Der Beschluss einer Katzenverordnung (Gefahrenabwehrverordnung) in der kommenden Ratssitzung am 24.09.25 sorgt für Abhilfe (siehe Anlage).
Ich möchte einen persönlich Appel an Sie als Ehrenamtliche richten: Bitte lassen Sie Ihre Leipziger aktiven Ehrenamtlichen und Tierärzte nicht in einer Grauzone weiter Kastrationen (mögliche Sachbeschädigungen) vorbereiten und vornehmen. Sorgen Sie bitte kurzfristig für Rechtssicherheit.“
Ihrem Schreiben an die Stadträte lagen Anlagen bei, die zur Einsicht hier zum Download zu Verfügung stehen:
Katzenverordnung für Leipzig – Begründung
Kritik zum Sachstandsbericht der Stadt
Zur Vollständigkeit verlinken wir hier auch den Sachstandsbericht der Stadtverwaltung: Sachstandsbericht
Die Initiative Sächsische Katzenverordnung hat eine Umfrage für Leipzig gestartet. Die Auswertung mit Stand vom 24.9.2025 ist hier hinterlegt: 20250924-Streunerumfrage-Leipzig
Wer noch Leipziger Streunerkatzen melden möchte, kann die über dieses Meldeformular
Fundtiere sind Gemeindesache – auch Katzen
Das neue Informationspapier „Fundrecht – Grundlagen“ fasst die aktuelle Rechtslage zur kommunalen Zuständigkeit bei Fundtieren zusammen – insbesondere im Hinblick auf Hauskatzen. Das Dokument ist im Bereich Service unter Vorlagen zu finden.
Offener Brief: landesweite Katzenschutzverordnung für Thüringen
Auch in Thüringen hängt das Wohlergehen tausender freilebender Katzen allein vom Engagement einzelner ehrenamtlich Aktiver ab – damit bleiben große Versorgungslücken bestehen: Selbst im Rekordjahr 2023 wurden 1.917 Katzen mit den Fördermitteln kastriert. Bei schätzungsweise 50.000 Streunerkatzen in Thüringen reicht das gerade für 3–4 % der Population.
Die Petition von Kevin Schmidt zeigt auf, dass tausende Bürger die Notwendig eine landesweiten Regelung befürworten. Die Umfrage unter Katzenschützenden bestätigt die dringende Notwendig, dass die Politik endlich handelt muss.
Um zu bekräftigen, was Tierschützende schon lange wissen und wollen, hat Politik für die Katz‘ einen Offenen Brief an das zuständige Thüringer Ministerium, an den Petitionsausschuss und an die Abgeordneten des Thüringer Landtags geschrieben.
Wir hoffen, dass dies auch andere Initiativen motiviert und sie die Forderung nach einer landesweiten Regelung unterstützen.
Wirkt Streuner-Kastration?
Streuner-Kastration: Wir setzen die Anzahl der Streuner-Kastrationen durch den Tierschutz ins Verhältnis zur Zahl unkastrierter Freigängerkatzen und obhutloser Katzen. Auf dem Netzwerktreffen der Initiative Sächsische Katzenverordnung Anfang März habe ich die Ergebnisse der Streunerumfrage vorgestellt – natürlich mit Fokus auf Sachsen.
Zahlen für Sachsen
Hauskatzen insgesamt: ca. 780.000
Freigänger (83% laut Berechnung): ca. 651.000
Unkastrierte Freigänger (mindestens 10%, eher 30%): mindestens 65.100
obhutlose Katzen: ca. 100.000
Jährliche Kastrationen durch Tierschutzvereine: ca. 5.000
Diese Zahlen zeigen, dass die Arbeit der Tierschutzvereine zwar einen Beitrag leistet, aber das Verhältnis zwischen unkastrierten Katzen und durchgeführten Kastrationen lässt begründete Zweifel aufkommen, ob das Streunerleid allein durch ehrenamtliches Engagement bewältigt werden kann.
Die Rolle einer Katzenschutzverordnung
Eine landesweite Katzenschutzverordnung würde hier Abhilfe schaffen, indem sie verpflichtende Maßnahmen wie Kastration, Kennzeichnung und Registrierung einführt. Studien und Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass solche Regelungen langfristig die Population heimatloser Katzen reduzieren können. Ohne eine Verordnung bleibt jedoch die Zuwanderung unkastrierter Freigängerkatzen ein Problem, das die Wirkung der Kastrationen einschränkt.
Fazit
Die geografische Verteilung und Zuwanderung unkastrierter Katzen machen es unwahrscheinlich, dass Sachsen ohne gesetzliche Regelung signifikante Fortschritte erzielt. Die jährlichen Kastrationen von ca. 5.000 Katzen in Sachsen sind ein wertvoller Beitrag, reichen jedoch nicht aus, um das Streunerproblem nachhaltig zu lösen. Eine landesweite Katzenschutzverordnung könnte die Situation verbessern, indem sie eine rechtliche Grundlage für umfassendere Maßnahmen schafft und die Arbeit der Tierschutzvereine unterstützt.
Neue Initiative: „Schreiben für die Katz‘ “
Haben Sie schon einmal Ihrem oder Ihrer Bundestagsabgeordneten geschrieben? Viele Politiker werben damit, dass sie besonders gut den Willen des Volkes in Berlin vertreten. Doch wissen sie, was die vielen Ehrenamtlichen im Katzenschutz umtreibt? Wissen sie, welches Leid heimatlose Katzen ertragen müssen und welche enorme Arbeit Tierschützende leisten, um etwas dieses Leids abzuwenden?
Dabei könnte eine gesetzliche Regelung zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Freigängerkatzen viel verändern. So ein Gesetz muss endlich bundesweit erlassen werden, da die bisherige Regelung mit § 13b TierSchG sich nur schwerfällig auf lokaler Ebene umsetzen lässt. Das ist die Erkenntnis vieler Tierschutzvereine nach mehr als 10 Jahren Kampf und Krampf mit Lokalpolitik, Behörden und Verwaltungen.
Der Verein Straßenkatzen Balingen e. V. will mit seiner Initiative „Schreiben für die Katz‘ “ das Bewusstsein für dieses Problem bei den 630 Bundestagsabgeordneten für die Notwendigkeit des Katzenschutzes schärfen und sie zum Handeln auffordern.
Machen Sie mit bei „Schreiben für die Katz‘“! Nutzen Sie die vorgefertigten Schreiben und senden Sie sie an Ihren Bundestagsabgeordneten oder Ihre Bundestagsabgeordnete. Wie genau das geht, hat der Verein Straßenkatzen Balingen e. V. auf seinen Webseiten beschreiben. Hier geht es zur Initiative!
Netzwerktreffen in Delitzsch in Sachsen | 1.3.2025
Das Netzwerktreffen zum Thema Katzenschutz in Sachsen, fand am 1.3.2025 in Delitzsch statt und wurde von der Initiative Sächsische Katzenverordnung organisiert.
Tierschutzvereine, Tierschützende, Vertreter von Veterinär- und Ordnungsämtern, Politiker und Regierungsvertreter waren eingeladen, um sich auszutauschen und gemeinsam ein starkes Netzwerk für verbesserten Katzenschutz in Sachsen aufzubauen. Das Hauptziel war es, eine gemeinsame Forderung nach einer landesweiten Katzenschutzregelung an das zuständige Ministerium und die Landespolitik zu formulieren.
Alle Vorträge finden sich hier: Link zu den Vorträgen
Mehr über die Initiative Sächsische Katzenverordnung findet sich hier: Mehr über die Initiative Sächsische Katzenverordnung
Katzenschutzsong
Der Song thematisiert das lebenslange Leiden von unkastrierten Freigängerkatzen sowie den Überlebenskampf der Streunerkatzen auf den Straßen Deutschlands. Millionen von Streunerkatzen führen ein hartes Leben im Verborgenen, während die Politik das Problem ignoriert – es bleibt unsichtbar, solange niemand hinschaut. Hört rein, hört und teilt den Katzenschutzsong von Lisa Knauer.
Großer Danke gilt dabei auch Sebastian Bogensperger, der den Song produziert hat (bogensperger-music.de) und Anke Danner, die das Video dazu erstellt hat (hello-crossmedia.de).
BUND Hessen dabei!

Die Situation für Kleinwildtiere, Wildkatzen und Amphibien ist schon seit Jahren äusserst schwierig. Freilaufende Katzen sind nicht verantwortlich dafür, dass immer mehr Wildtiere und Amphibien gefährdet sind, aber deren große Zahl kann empfindlich kleine Wildtierbestände stören.
Eine gelebte Katzenschutzverordnung ist mit einem großen Lottogewinn gleichzusetzen, denn sie hilft auf so vielen Ebenen:
- Rechtssichere Bestandskontrolle freilebender Katzen
- Einfacheres Fundkatzenmanagement
- Handlungsgrundlage für Veterinärbehörden im Fall von Animal-Hoarding
- Option, Zwangsgeld gegenüber uneinsichtigen KatzenhalterInnen zu verhängen
- Wildtier- und Amphibienschutz
- Erschwerung des illegalen Heimtierhandels
Den Aspekt Wildkatzenschutz legt der BUND Hessen in seinem Unterstützerschreiben dar. Dieses Schreiben könnt Ihr gleich mal mit Eurem nächsten Katzenschutz-Update an die Gemeinde mitschicken! BUND Hessen unterstützt Forderung nach Katzenschutzverordnung
Bundesweite Katzenschutzverordnung: extrem unwahrscheinlich
Die Tinte des Blog-Beitrags „Keine Schnitte!“ war noch nicht getrocknet, da brach die Ampelkoalition in Berlin auseinander. Um zu erkennen, dass die sowieso unwahrscheinliche bundesweite Katzenschutzverordnung (siehe Artikel) damit in absehbarer Zeit nicht kommen wird, muss man keine Glaskugel bemühen.
SPD und Grüne verkündeten gestern zwar, dass sie bis zum Jahresende noch einige wichtige Gesetzesvorhaben beschließen wollten. Der Gedanke ist nachvollziehbar und gut. Ob die Novellierung des Tierschutzgesetzes allerdings zu diesen wichtigen Gesetzesvorhaben gehört, darf bezweifelt werden. Sollte das neue Tierschutzgesetz wider Erwarten doch noch beschlossen werden, dann dürfte eine Aufnahme einer Regelung für die bisher ja fehlende Bundeskatzenschutzverordnung in das Gesetz noch unwahrscheinlicher sein.
Zudem schmollen jetzt erst mal alle: Die FDP wird keinen Finger rühren für ihre ehemaligen Koalitionspartner, denen sie über Jahre hinweg mit ihrem neo-liberalen Phantasien das Leben schwer gemacht hat. Die CDU/CSU will schnellstmöglich die Regierung übernehmen. Merz und Söder werden einen Teufel tun, den verhassten Gegnern jetzt noch auch nur irgendeinen kleinen Erfolg zu ermöglichen. Mit einer rechtsextremen AfD wird es aus verständlichen Gründen keine Zusammenarbeit geben.
Da blieben nur noch die Linke und das BSW — die aber zusammen zu wenig Stimmen aufbringen. Es müssten zusätzlich mindestens fünf der acht Fraktionslosen zustimmen.
Es wäre also ein politisches Wunder, wenn die Bundeskatzenschutzverordnung in absehbarer Zeit käme.
NABU Kreisverband Wetterau unterstützt KSchV-Initiativen
NABU Wetterau für Katzenschutzverordung
Es gibt viele gute Gründe, sich für eine Katzenschutzverordnung einzusetzen – für den NABU-Kreisverband ist es vorrangig der Artenschutz. Eine solche Verordnung ist ein wichtiges Instrument, um unkontrollierte Vermehrung von Hauskatzen einzudämmen.
Mit ihrem Schreiben unterstützen sie die Initiativen für Katzenschutzverordnungen in den Gemeinden der Wetterau.
Unterstützungschreiben vom NABU Kreisgruppe Wetterau e. V.
Katzenschutzverordnung wirkt!
Die Wirkung einer Katzenschutzverordnung wird leider immer noch in Frage gestellt – so mancher verfängt sich in der irrigen Annahme, dass es ausreichen würde, die freilebenden Katzen zu kastrieren. Das Land Sachsen-Anhalt hat eine Studie zur Wirkung von Streunerkastrationen von 2017–2019 in Auftrag gegeben: Die Ergebnisse dieser Studie wurden im Amtstierärztlicher Dienst“ veröffentlicht. Die Essenz:
“Die Population wird jedoch nur bis zu einer bestimmten Größe eingedämmt, wenn die Zuwanderung, insbesondere durch von außen kommende fortpflanzungsfähige Freigänger Katzen verhindert wird. Der Erfolg der Kastrationen ist sonst nicht nachhaltig.”
Eine Zuwanderung von fortpflanzungsfähigen Freigängerkatzen kann nur mit einer vollständigen Katzenschutzverordnung (Kastration, Kennzeichnung, Registrierung) verhindert werden.
Wir danken der Alpha Informationsgesellschaft GmbH, für die freundliche Genehmigung, die Studie: „Wissenschaftliche und praktische Evaluierung der Kastration zur Minimierung herrenloser und verwilderter Katzen“ auf unseren Webseiten veröffentlichen zu dürfen. Der im „Amtstierärztlichen Dienst“ in der Ausgabe 4/2020 veröffentlichte Artikel kann unter diesem Link heruntergeladen werden: Zur Studie.
Mehr Fördermittel für Katzenschutz in Thüringen
Fördermittel 2024 für Katzenschutz in Thüringen ausgeschöpft
Die Fördersumme für Streunerkastration wurde seit 2018 nicht angepasst. Ist Thüringens Landesregierung so weltfremd oder hat man kein Geld, um unserem Staatsziel Tierschutz näher zu kommen? Ist es „denen da oben“ einfach egal?
Viele Katzenschützende sind verzweifelt, denn sie können schon jetzt nicht mehr alle Tiere sichern, denen sie habhaft werden könnten. Es fehlt an Geld. Helfen Sie dem Thüringer Tierschutz und schreiben Sie dem zuständigen Ministerium eine E‑Mail (poststelle@tmasgff.thueringen.de) oder einen Brief: (Ministerin Heike Werner, Ministerun für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Werner-Seelenbinder-Str. 6, 99096 Erfurt)
Hier ein Textvorschlag:
Betreff: Appell für weniger Katzenleid!
Sehr geehrte Frau Ministerin Werner,
sicher ist Ihnen bekannt, dass das Katzenleid ein Thema ist, dass den Tierschutz seit Jahren stark beschäftigt. Die Pandemie, die Erhöhung der Tierarztkosten sowie die allgemein gestiegenen Kosten haben die Situation enorm verschärft.
Thüringen stellt zwar Gelder für die Streunerkastration bereit, hat jedoch keine Anpassung an die veränderte finanzielle Situation vorgenommen.
Wir appellieren an Sie, das Mögliche möglich zu machen:
1.Erhöhen Sie die Kastrations-Fördermittel noch vor der Landtagswahl im September 2024.
2. Erlassen Sie eine landesweite Katzenschutzverordnung. Anträge von über 50 Vereinen, die im ganzen Bundesland freilebende Katzen kastrieren, und 5 Jahre Kastrations-Fördergelder sind ein ausreichender Nachweis!
3. Fordern Sie das BMEL auf, neben der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht auch das Katzenkastrationsgebot im neuen Tierschutzgesetz aufzunehmen.
Mit freundlichem Gruß,
Wir hoffen auf viele Unterstützer dieser Aktion, denn nur wenn die Politik kontinuierlich über die Probleme im Katzenschutz informiert wird können wir ein Handeln erwarten.
Katzenschutz in Suhl (Thüringen)
Wenn man diesen Fall verfolgt, dann glaubt man nicht, dass wir im 21. Jahrhundert leben. Wie kann eine Behörde dermassen die rechtliche Lage ignorieren?
Wir reden hier nicht von einer Regelung zum Krümmungsgrad von Gurken, sondern über ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht. In Suhl scheint das niemanden zu kümmern. Im Laufe von mehr als fünf Jahren sollte sich doch herumgesprochen haben, dass Streunerkatzen Fundtiere sind — und die Kommunen für diese Fundtiere zuständig? Denkste! Nicht in Suhl (Thüringen), wo sich die Stadt lieber an alten Damen vergreift, als ihre Aufgaben zu erfüllen.
Lesen Sie mehr in unserer Projekt-Dokumentation zum Suhler Fall.
Mail:
Telefon: 0 66 68 / 91 99 377



