Das Fundrecht wird oft von Verwaltungen falsch angewendet und TierschützerInnen im Katzenschutz sind oft nicht im Bilde, was ihre Rechte sind. Das schadet dem Schutz der Straßenkatzen. Im Vortrag erläutern wir die Grundlagen und entkräften falsche Aussagen.
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§ 13b TierSchG einfach erklärt
Wie ist § 13b Tierschutzgesetz zu lesen? Im Video wird dies für Laien verständlich erläutert.
Weitermachen wie bisher!
Im Frühjahr 2023 verhindert der sächsische Tierschutzbeirat eine Katzenschutzverordnung nach § 13b Tierschutzgesetz auf Landesebene sowie die Ermächtigung der Gemeinden zum Erlass einer solchen. Ist das im Sinne der ehrenamtlichen TierschützerInnen, die der Tierschutzbeirat auf Landesebene vertreten soll?
Hofkatzenleid
In ländlichen Gebieten finden Tierschützer häufig Hotspots freilebender Katzen an landwirtschaftlichen Gebäuden vor. Als Mäuse- und Rattenfänger werden sie dort von den Bauern und Bäuerinnen als – nicht selten wertlose - Nutztiere behandelt, um die sich wenig gekümmert wird.
Die Spitze des Eisbergs
Es gibt keine Meldepflicht für Katzen und Behörden sind sehr selten selbst gegen das Streunerleid aktiv. Daher kann eine Verwaltung Zahlen zu Streunerpopulationen nur ohne verlässliche Grundlage liefern. Für eine sachlich richtige Entscheidung sollten ExpertInnen — also das lokale Ehrenamt im Katzenschutz — befragt werden.
Nur ein Papiertiger?
Ist die fehlende Möglichkeit, Verstöße gegen eine Katzenschutzverordnung mittels Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, ein Argument gegen eine Katzenschutzverordnung?
Klötenkontrolle!
Da war diese neue Katze im Dorf, ein schönes und freundliches Tier. Doch da gab’s ein Problem: Sie sass plötzlich in unserer Küche! Und irgendwie roch es anders als sonst …
Wer füttert ist der Halter?
Sie sind eine tierliebende Privatperson oder ein Tierschutzverein. Wenn Sie freilebende Katzen füttern, sind Sie dann deren Halter und damit für diese Streuner verantwortlich?
Wie geht’s denn so in Marl, Frau Lehmann?
PfdK im Interview mit der Katzenschutz-Aktivistin Conny Lehmann aus Marl: Die Unterstützung für Streunerkatzen durch ihre Stadt ist alles andere als gut.
Ein Schreckgespenst?
Viele politische VertreterInnen sträuben sich seit Jahren gegen die Forderungen nach einer Katzenschutzverordnung. Aber warum ist es so schwer für die BürgervertreterInnen, diesem Anliegen nachzukommen?
Tierschutzgesetz § 13b: Für die Katz‘!
Dem Katzenschutz ist im Tierschutzgesetz, das bundesweit gilt, ein eigener Pararaph gewidmet. Das liest sich erst einmal gut, ist aber bei genauer Betrachtung wenig konkret und greift nur zögerlich bis gar nicht. Trotzdem muss festgehalten werden: Es ist heute die einzige gesetzliche Maßnahme, die das Elend der freilebenden Katzen verringern kann.
Der Einsatz von Lebendfallen im Katzenschutz
Der Katzenschutz hat oft keine andere Möglichkeit, als Lebendfallen einzusetzen. Der Einsatz handelsüblicher Lebendfallen ist aber problematisch. Wir klären darüber auf, was zu beachten ist.
Mail:
Telefon: 0 66 68 / 91 99 377