Recht­li­che Fra­gen — ganz praktisch!

Die Katze im Recht

Es gibt im­mer wie­der Fra­gen zur recht­li­chen Ein­schät­zun­gim Kat­zen­schutz. Wir ver­su­chen, mög­lichst ver­ständ­li­che Ant­wor­ten zu geben.

Grundgesetz, Tierschutzgesetz, Landesregelungen

Die ge­setz­li­chen Hin­ter­grün­de zur Katzen­schutz­ver­ord­nung fin­den Sie in ei­nem ei­ge­nen Bereich.

Fundrecht im Katzenschutz – Grundlagen

Fundrecht im Katzenschutz – Grundlagen 

Das Fund­recht wird oft von Ver­wal­tun­gen falsch an­ge­wen­det und Tier­schüt­ze­rIn­nen im Kat­zen­schutz sind oft nicht im Bil­de, was ihre Rech­te sind. Das scha­det dem Schutz der Stra­ßen­kat­zen. Im Vor­trag er­läu­tern wir die Grund­la­gen und ent­kräf­ten fal­sche Aussagen.

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Die Spitze des Eisbergs

Die Spitze des Eisbergs 

Es gibt kei­ne Mel­de­pflicht für Kat­zen und Be­hör­den sind sehr sel­ten selbst ge­gen das Streu­ner­leid ak­tiv. Da­her kann eine Ver­wal­tung Zah­len zu Streu­ner­po­pu­la­tio­nen nur ohne ver­läss­li­che Grund­la­ge lie­fern. Für eine sach­lich rich­ti­ge Ent­schei­dung soll­ten Ex­per­tIn­nen — also das lo­ka­le Eh­ren­amt im Kat­zen­schutz — be­fragt werden.

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Nur ein Papiertiger?

Nur ein Papiertiger? 

Ist die feh­len­de Mög­lich­keit, Ver­stö­ße ge­gen eine Katzen­schutz­ver­ord­nung mit­tels Ord­nungs­wid­rig­kei­ten zu ahn­den, ein Ar­gu­ment ge­gen eine Katzenschutzverordnung?

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Wer füttert ist der Halter?

Wer füttert ist der Halter? 

Sie sind eine tier­lie­ben­de Pri­vat­per­son oder ein Tier­schutz­ver­ein.  Wenn Sie frei­le­ben­de Kat­zen füt­tern, sind Sie dann de­ren Hal­ter und da­mit für die­se Streu­ner verantwortlich?

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Tierschutzgesetz § 13b: Für die Katz‘!

Tierschutzgesetz § 13b: Für die Katz‘! 

Dem Kat­zen­schutz ist im Tier­schutz­ge­setz, das bun­des­weit gilt, ein ei­ge­ner Para­raph ge­wid­met. Das liest sich erst ein­mal gut, ist aber bei ge­nau­er Be­trach­tung we­nig kon­kret und greift nur zö­ger­lich bis gar nicht. Trotz­dem muss fest­ge­hal­ten wer­den: Es ist heu­te die ein­zi­ge ge­setz­li­che Maß­nah­me, die das Elend der frei­le­ben­den Kat­zen ver­rin­gern kann.

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Der Einsatz von Lebendfallen im Katzenschutz

Der Einsatz von Lebendfallen im Katzenschutz 

Der Kat­zen­schutz hat oft kei­ne an­de­re Mög­lich­keit, als Le­bend­fal­len ein­zu­set­zen. Der Ein­satz han­dels­üb­li­cher Le­bend­fal­len ist aber pro­ble­ma­tisch. Wir klä­ren dar­über auf, was zu be­ach­ten ist.

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Fundtier – was tun?

Fundtier – was tun? 

Fund­tie­re sind nach dem Bür­ger­li­chen Ge­setz­buch zu mel­den. Wer ein Fund­tier ein­fach bei sich hält und nicht mel­det, kann sich straf­bar ma­chen. Be­nach­rich­ti­gen Sie da­her das zu­stän­di­ge Ord­nungs­amt und das ört­li­che Tier­heim über Ih­ren Fund.

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Herrenlos? Gibt es nicht!

Herrenlos? Gibt es nicht! 

Ein ver­wil­der­tes Haus­tier und auch sein Nach­wuchs ohne fest­stell­ba­ren Be­sit­zer un­ter­liegt dem Fund­recht. So­mit sind die Kom­mu­nen ver­ant­wort­lich. Das be­stä­tigt das Ur­teil des Bun­des­ge­richts­ho­fes aus dem Jahr 2018.

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Fundtier-Kostenübernahme

Fundtier-Kostenübernahme 

Die Kos­ten­über­nah­me von Fund­tie­ren durch die Kom­mu­ne ist nur dann ge­währ­leis­tet, wenn das Fund­tier auf dem Fund­amt über­ge­ben wur­de, be­stä­tigt ein Ur­teil aus dem Jahr 2018.

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Mail:

Te­le­fon: 0 66 68 / 91 99 377