Manche Gemeinden stellen Finder von Fundtieren vor unnötige Hürden, da sie sich erst dann zur Kostenübernahme verpflichtet sehen, wenn das Fundtier auf dem Fundamt abgegeben wurde. So können Finder und auch Tierheime auf den Kosten sitzenbleiben, die zum Beispiel durch eine notwendige tierärztliche Versorgung anfallen.
Das Urteil aus dem Jahr 2018 bestätigt jedoch dieses Vorgehen. Der Tierschutzbund äusserte sich recht eindeutig dazu:
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zu Fundtierkosten
Herber Rückschlag für den Tierschutz in DeutschlandDas Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat heute in letzter Instanz entschieden, dass Tierheime ohne entsprechende Verträge mit den Kommunen, Fundtierkosten nur dann erstattet bekommen, wenn die Tiere vorher im Fundamt abgegeben wurden. Das Gericht zwingt damit die Tierheime, Fundtiere abzuweisen und Finder zum Rathaus zu schicken.
Quelle: tierschutzbund.de, Artikel vom 26.4.2018, zuletzt abgerufen am 29.10.2021