Was tun ge­gen die im­mer glei­chen Ausreden?

„Argumente“ gegen eine Katzenschutzverordnung

Geg­ner ei­ner Katzen­schutz­ver­ord­nung be­mü­hen häu­fig die sel­ben „Ar­gu­men­te“. Ir­gend et­was fin­det man im­mer, wenn man die­se The­ma­tik nicht ernst nimmt — und sie mit we­nig Auf­wand vom Tisch ha­ben will.

Wenn Po­li­ti­ker­Innen in den Kom­mu­nen sol­che Aus­flüch­te be­nut­zen, dann ist es gut, Ant­wor­ten zu ha­ben. Wir sam­meln die „Ar­gu­men­te“ ge­gen eine Katzen­schutz­ver­ord­nung und lie­fern Antworten.

Lesen Sie auch unsere FAQs!

Es wer­den im­mer wie­der die glei­chen Fra­gen in Be­zug auf die Katzen­schutz­ver­ord­nung ge­stellt. Wir ha­ben dazu die pas­sen­den Antworten.

Es gibt Wichtigeres!

Ein­schät­zung
Das ist ein völ­lig un­taug­li­cher Ein­wand, der in der Re­gel nur dann be­nutzt wird, wenn weit­ge­hen­de Ahn­ung­lo­sig­keit herrscht.

Ihre Ant­wort
Für ak­ti­ve Mit­glie­der in Ver­ei­nen, die auf­grund feh­len­den Kat­zen­schut­zes stän­dig mit dem Schmerz und Leid der Tie­re um­ge­hen, ist eine Katzen­schutz­ver­ord­nung na­tür­lich sehr wich­tig. Zu­dem ist Tier­schutz ein im Grund­ge­setz ver­an­ker­tes Staats­ziel — das lässt sich nicht mit „nicht wich­tig“ abtun.

Wenn PolitikerInnen/BürgervertreterInnen, die ihre Auf­ga­be ernst neh­men, eine sol­che Aus­sa­ge an­brin­gen, dann zeugt das zum ei­nen von feh­len­der Wert­schät­zung ge­gen­über den eh­ren­amt­lich tä­ti­gen Men­schen, zum an­de­ren hat man ver­mut­lich den Stel­len­wert von Tier­schutz nicht begriffen.

Wir haben keine Zeit dafür!

Ein­schät­zung
Die­se Aus­re­de ist ein Zei­chen da­für, dass sich die zu­stän­di­gen Po­li­ti­ker­Innen nicht mit dem The­ma auskennen.

Ihre Ant­wort
Der Auf­wand, eine Katzen­schutz­ver­ord­nung zu ver­ab­schie­den, ist zum ei­nen sehr über­schau­bar, da es vom Land Hes­sen hilf­rei­che Hand­rei­chun­gen und Vor­la­gen gibt. Den ge­rin­gen Auf­wand, eine Katzen­schutz­ver­ord­nung zu ver­ab­schie­den, soll­te jede Kom­mu­ne zu Guns­ten von we­ni­ger Tier­leid auf sich neh­men können.

Zum an­de­ren ist Tier­schutz ein im Grund­ge­setz ver­an­ker­ter ge­sell­schaft­li­cher Auf­trag! Dem mit der Aus­sa­ge „kei­ne Zeit“ zu be­geg­nen, ist doch sehr dürftig.

Zu­dem: An­de­re kön­nen das! Es gibt be­reits 1000 wirk­sa­me und ge­prüf­te Kat­zen­schutz­ver­ord­nun­gen in der Bun­des­re­pu­blik (Stand No­vem­ber 2021). Dar­an kann sich jede Kom­mu­ne orientieren.

Ger­ne stel­len wir Ih­nen Un­ter­la­gen zur Verfügung.

Wir wollen das Problem an einen Ausschuss delegieren!

Ein­schät­zung
Die­se Aus­sa­ge ist ein ty­pi­scher An­satz in kom­mu­na­len Par­la­men­ten, um Zeit zu gewinnen.

Ihre Ant­wort
Tier­schutz ist im Grund­ge­setz ver­an­kert, die Bun­des­re­gie­rung hat ein Ge­setz zum Kat­zen­schutz er­las­sen und da­mit die Ver­ant­wort­lich­keit an die Län­der wei­ter­ge­reicht. (Das Land Hes­sen bei­spiels­wei­se hat die Zu­stän­dig­keit an die Kom­mu­nen delegiert.) 

Un­se­re  Kom­mu­ne küm­mer­te sich bis­her noch nie ernst­haft um den Kat­zen­schutz. Er liegt in der Hand eh­ren­amt­li­cher Tier­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen und pri­va­ter In­itia­ti­ven. Die ha­ben das Pro­blem be­schrie­ben und ei­nen be­währ­ten Lö­sungs­an­satz vor­ge­stellt. Es liegt also al­les auf dem Tisch! 

Jetzt wol­len die Po­li­ti­ker­Innen die Ent­schei­dung noch mal wei­ter­rei­chen? Wel­che Ex­per­ti­se hat der Aus­schuss oder kann er er­lan­gen, die nicht be­reits jetzt und hier schon vor­liegt? Die Ex­per­ten sind hier un­be­streit­bar die hie­si­gen Tier­schutz­ver­ei­ne, Tier­ärz­te und das Ve­te­ri­när­amt. Die­se se­hen das Pro­blem je­den Tag. Seit Jah­ren weist der hie­si­ge Tier­schutz im­mer wie­der auf Pro­ble­me mit den Kat­zen­po­pu­la­tio­nen hin und legt Zah­len vor.

Die Sa­che ist entscheidungsreif!

Es gibt doch nur wenige verwilderte Katzen bei uns!

Ein­schät­zung
Es han­delt sich um ei­nen Ver­such, ver­meint­li­che Sach­kennt­nis vor­zu­täu­schen und Sie in Ar­gu­men­ta­ti­ons­not zu bringen.

Ihre Ant­wort
Die An­zahl der Nach­kom­men­schaft der ver­wil­der­ten Haus­kat­zen in un­se­rer Ob­hut be­stä­tigt doch ein­deu­tig das Gegenteil.

Zu­dem ist nicht die An­zahl, son­dern die Exis­tenz ver­wil­der­ter Kat­zen­grup­pen an sich die amt­li­che Be­grün­dung für den Er­lass. Dies wur­de be­reits 2017 in der klei­nen An­fra­ge an das BMEL (Druck­sa­che 18/118900; Ar­ti­kel hier­zu) ge­klärt.

Bevor wir eine Satzung verabschieden müssen wir 3 bis 5 Jahre aufwändig Daten zu den Katzen erheben!

Ein­schät­zung
Der klas­si­sche Fall, in dem durch „Ver­ta­gung“ nichts ge­tan wer­den soll.

Ihre Ant­wort
Nein, das ist nicht not­wen­dig, denn der hie­si­ge Tier­schutz er­hebt die­se Da­ten be­reits seit Jahren.

Zu­dem muss le­dig­lich fest­ge­stellt wer­den, dass bei uns ver­wil­der­te Kat­zen­po­pu­la­tio­nen exis­tie­ren. Dies wur­de be­reits 2017 in der klei­nen An­fra­ge an das BMEL (Druck­sa­che 18/11890; un­ser Ar­ti­kel hier­zu) ge­klärt.

Jede im Kat­zen­schutz en­ga­gier­te Per­son in un­se­rer Kom­mu­ne wird Ih­nen aus ei­ge­ner Er­fah­rung die Exis­tenz sol­cher Kat­zen­po­pu­la­tio­nen be­stä­ti­gen können.

Wir haben kein Geld und keine Kapazitäten!

Ein­schät­zung
In Kom­mu­nen, um de­ren Fi­nan­zen und Per­so­nal­de­cke es nicht gut be­stellt ist, kann die­se Angst na­tür­lich aufkommen.

Ihre Ant­wort
Eine Katzen­schutz­ver­ord­nung wird nicht ak­tiv ver­folgt, Kos­ten und Auf­wand sind des­halb weit­ge­hend zu vernachlässigen.

Die Er­fah­rung in an­de­ren Kom­mu­nen zeigt, dass bis­her nur in sehr we­ni­gen Fäl­len über­haupt Mah­nun­gen aus­ge­spro­chen oder Buss­gel­der er­ho­ben wur­den. Der Auf­wand, den ein Ord­nungs­amt mit der Um­set­zung ei­ner Katzen­schutz­ver­ord­nung hat, ist also fast nicht spür­bar, wie bei­spiels­wei­se „Po­li­tik für die Katz‘“ im Ge­spräch mit hes­si­schen Ord­nungs­äm­tern herausfand.

Eine Katzen­schutz­ver­ord­nung er­leich­tert nicht nur die Ar­beit des Ve­te­ri­när­am­tes, die Tier­hei­me wer­den auch we­ni­ger Zu­gän­ge an Kat­zen ha­ben. Bei­des wirkt sich kos­ten­sen­kend aus.

Wir geben doch schon Geld an den Tierschutz für die Fundtiere!

Ein­schät­zung
Hier wird zwar Sor­ge um die Tie­re be­haup­tet, das Pro­blem aber verkannt.

Ihre Ant­wort
Mit Geld al­lei­ne lässt sich das Pro­blem der zu gros­sen Kat­zen­po­pu­la­tio­nen nicht lö­sen! Des­halb for­dert das Grund­ge­setz die Po­li­tik ja auch un­miss­ver­ständ­lich auf, das Tier­wohl durchzusetzen.

Un­se­re Kom­mu­ne zahlt die Sum­me X pro Kopf an ein Tier­heim, da­mit es Fund­tie­re auf­nimmt. Die­se Fund­tier­ab­ga­be mag zwar ein Ge­wis­sen be­ru­hi­gen, sie hilft aber nicht, das grund­le­gen­de Pro­blem  über­bor­den­der Kat­zen­po­pu­la­tio­ne­nen zu lö­sen. Was hilft, ist der Er­lass ei­ner Katzenschutzverordnung.

Den Katzen geht es da draussen doch gut!

Ein­schät­zung
Eine sol­che Ar­gu­men­ta­ti­on zeigt die be­denk­li­che Fer­ne zum The­ma — und will Sie in Be­weis­not bringen.

Ihre Ant­wort
Nein, das stimmt sehr oft nicht. Die Le­bens­er­war­tung ei­ner ver­wil­der­ten Haus­kat­ze — und da­von gibt es vie­le! — ist weit nied­ri­ger als die ei­ner Be­sit­zer­kat­ze. Das liegt dar­an, dass es vie­len Kat­zen eben ge­nau nicht gut geht. Nah­rungs­man­gel, Schwä­che, Ver­let­zung und Krank­hei­ten sind die Folg­ten für die Wild­lin­ge — die wie­der­um Haus­kat­zen an­ste­cken. Üb­ri­gens ist ge­nau das auch die Be­grün­dung (Sei­te für 21)  für  § 13b TierSchG.

Wir ha­ben hier­zu ei­nen Blog-Bei­trag ge­schrie­ben, der die Pro­ble­me beschreibt.

Wir haben Bedenken wegen der rechtlichen Seite des Halters!

Ein­schät­zung
Stand heu­te (Ja­nu­ar 2022) ist das eine Ne­bel­ker­ze, die eine Grau­zo­ne schaf­fen soll, um die Ein­füh­rung ei­ner Katzen­schutz­ver­ord­nung zu behindern.

Ihre Ant­wort
Bei­spiel Hes­sen: We­der der dor­ti­gen Tier­schutz­be­auf­trag­ten noch dem Lan­des­tier­schutz­ver­band ist ein Fall be­kannt, in dem es zu ei­ner recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung im Zu­sam­men­hang mit ei­ner Katzen­schutz­ver­ord­nung kam.

Die Deut­sche ju­ris­ti­sche Ge­sell­schaft für Tier­schutz­recht e. V. hat zum The­ma die Kurz­stel­lung­nah­me „Recht­mäs­sig­keit der Kas­tra­ti­ons­pflicht von Kat­zen im Rah­men von Kat­zen­schutz­ver­ord­nun­gen“ ver­öf­fent­licht. Hier­in wer­den drei recht­li­che Aspek­te beleuchtet.

Eine Kat­zen­schutz­ver­or­dung soll­te be­inhal­ten, dass die Re­ge­lung für Zucht­tie­re auf An­trag nicht gilt. So­mit gibt es in die­sem Be­reich kei­ne Grund­la­ge für recht­li­che Pro­ble­me. Auch Kat­zen, die kei­nen oder ei­nen ge­si­cher­ten Frei­gang ha­ben, fal­len nicht in die Regelung.

Der Hal­ter kann also – auch wenn da­von aus me­di­zi­ni­schen Grün­den ab­zu­ra­ten ist – sein un­kas­trier­tes Tier im Haus oder mit ei­nem ge­si­cher­ten Frei­gang hal­ten, so dass eine un­kon­trol­lier­te Ver­paa­rung aus­ge­schlos­sen ist. Da die Tie­re dann trotz­dem ih­rem Se­xu­al­trieb fol­gen und bei Ge­le­gen­heit ei­nen „Aus­flug“ ma­chen, ist eine Kas­tra­ti­on und Kenn­zeich­nung trotz­dem ratsam.

Dass eine Katzen­schutz­ver­ord­nung ei­nen schwer­wie­gen­den Ei­gen­tums­ein­griff dar­stellt, kann durch­aus be­zwei­felt wer­den. Das Recht, eine nicht ge­kenn­zeich­ne­te und un­kastrier­te Kat­ze frei her­um­lau­fen und sich un­kon­trol­liert ver­meh­ren zu las­sen, be­grün­det sich in Art. 2 GG. Die­ses Recht wird je­doch ein­ge­schränkt: „Je­der hat das Recht auf die freie Ent­fal­tung sei­ner Per­sön­lich­keit, so­weit er nicht die Rech­te an­de­rer ver­letzt und nicht ge­gen die ver­fas­sungs­mä­ßi­ge Ord­nung oder das Sit­ten­ge­setz verstößt.“

Als Ge­sell­schaft ha­ben wir je­doch auch den Schutz des Tie­res als Ziel und eine un­kon­trol­lier­te Ver­meh­rung bei Kat­zen sorgt un­be­strit­ten für viel Tier­leid. Das gilt es mit ei­ner Katzen­schutz­ver­ord­nung zu verhindern.

Wir geben lieber Geld, als eine Katzenschutzverordnung zu erlassen!

Ein­schät­zung
Wie sehr muss man die Au­gen vor den Tat­sa­chen ver­schlies­sen, um so eine Aus­sa­ge zu tref­fen? Die Haupt­last auf die­sem Ge­biet tra­gen Tier­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen und Pri­vat­per­so­nen, die Ihre Zeit und viel Geld investieren.

Ihre Ant­wort
Wenn das Geld die tat­säch­li­chen Kos­ten, die für die Re­du­zie­rung der ver­wil­der­ten Kat­zen­po­pu­la­tio­nen auf­ge­wen­det wer­den, de­cken soll, muss un­se­re Kom­mu­ne tief in den Geld­sä­ckel greifen.

Wir brau­chen zum ei­nen Geld für Kas­tra­ti­ons­ak­tio­nen der ver­wil­der­te Haus­kat­zen — und die Er­fah­rung zeigt: Das al­lein wirkt im­mer nur kurzfristig.

Dazu kom­men die Kos­ten der Pfle­ge­stel­len für die vie­len Kat­zen und die Ver­mitt­lung des Nach­wuch­ses. Das kön­nen Pri­va­te nur be­grenzt leis­ten, denn der Platz und auch die  eh­ren­amt­li­chen Hel­fe­rIn­nen sind be­gren­zen­de Fak­to­ren — und das al­les kos­tet viel.

Was wir brau­chen ist in ers­ter Li­nie die Re­du­zie­rung der Kat­zen­po­pu­la­ti­on — und das geht nur durch eine Katzenschutzverordnung.

Durch eine hö­he­re An­zahl kas­trier­ter Be­sit­zer-Kat­zen wür­de die fi­nan­zi­el­le Be­las­tung der Ver­ei­ne dau­er­haft sin­ken. Dem Kat­zen­schutz wäre so auf nach­hal­ti­ge Wei­se gedient.

Le­dig­lich mehr Geld zu ge­ben, löst das Pro­blem nicht.

Es reicht doch eine Kennzeichnungspflicht!

Ein­schät­zung
Im­mer­hin: Das ist ein An­fang, der un­ser En­ga­ge­ment grund­sätz­lich un­ter­stützt. Viel­leicht ist es so­gar eine Ba­sis für ein ge­mein­sa­mes Gespräch?

Ihre Ant­wort
Eine Kenn­zeich­nung hilft fest­zu­stel­len, wer Hal­te­rIn ei­ner Kat­ze ist. Sie hilft aber nicht, um das ei­gent­li­che Pro­blem zu lö­sen: die un­kon­trol­lier­te Ver­meh­rung der Katzen.

Es ist sehr arbeitsintensiv, eine Satzung zu erarbeiten!

Ein­schät­zung
Es han­delt sich um ein Schein­ar­gu­ment, das zeigt, dass man sich nicht aus­rei­chend mit dem The­ma be­schäf­tigt hat.

Ihre Ant­wort
Es gibt gute Vor­la­gen, die ge­nutzt wer­den kön­nen. In Hes­sen kann das Hand­rei­chung-Pa­ket der Lan­des mit ei­ner Bei­spiels-Sat­zung ge­nutzt werden:

Zum an­de­ren gibt es bun­des­weit zir­ka 1000 Kom­mu­nen (Stand Ja­nu­ar 2022), die eine Katzen­schutz­ver­ord­nung auf Ba­sis von § 13b Tier­SchuG er­las­sen ha­ben. Si­cher­lich wird es mög­lich sein, sich an ei­ner die­ser vie­len Sat­zun­gen zu orientieren.

Wir haben schon genügend Satzungen!

Ein­schät­zung
Wir ha­ben ja schon viel ge­hört, wo­mit man eine Katzen­schutz­ver­ord­nung ver­hin­der will — aber so et­was? Die­se ab­sur­de Aus­sa­ge wur­de von ei­nem Ge­mein­de­rats­mit­glied in Hin­ter­zar­ten bemüht.

Ihre Ant­wort
Da feh­len uns die Wor­te — viel­leicht wäre das auch Ihre rich­ti­ge Er­wi­de­rung auf die­ses blöd­sin­ni­ge „Ar­gu­ment“?

Bald gibt es keine Katzen mehr!

Ein­schät­zung
Da kennt sich je­mand über­haupt nicht aus!

Ihre Ant­wort
Bei al­lein 14 Mil­lio­nen Haus­kat­zen und ge­schätz­ten 2 Mil­lio­nen ver­wil­der­ten Kat­zen in der Bun­des­re­pu­blik ist die­se Be­fürch­tung zu ver­nach­läs­si­gen. Falls es tat­säch­lich ei­nen Man­gel an Kat­zen ge­ben soll­te, wird eine kon­trol­lier­te Zucht eine Rol­le spie­len, die den Tie­ren auch ei­nen Wert ge­ben wird.

Soll­te dies nicht der Fall sein, wird die ein oder an­de­re der welt­weit ge­schätz­ten 600 Mil­lio­nen Kat­zen den Weg zu uns finden.

Wer soll die Einhaltung der Katzenschutzverordnung kontrollieren!

Ein­schät­zung
Das ist eine be­rech­tig­te Fra­ge, wenn man sich erst­mals mit dem The­ma beschäftigt.

Ihre Ant­wort
Eine Katzen­schutz­ver­ord­nung wird, wie vie­le an­de­re Ver­ord­nun­gen (Bei­spiel Lei­nen­pflicht für Hun­de) auch, nicht ak­tiv kon­trol­liert. Dies ist auch schwer möglich.

Das be­deu­tet, dass es kei­nen Kon­troll­auf­wand für eine Kom­mu­ne gibt.

Zu­satz­in­for­ma­ti­on
Die Fra­ge, war­um man dann über­haupt eine Katzen­schutz­ver­ord­nung braucht, er­scheint Un­er­fah­re­nen an die­ser Stel­le lo­gisch. Die­se not­wen­di­ge und schlüs­si­ge Po­si­ti­on soll­ten Sie dazu stets pa­rat haben:

Die Ver­ord­nung ist sehr hilf­reich, denn sie stärkt die Po­si­ti­on des  Ve­te­ri­när­am­tes, de­nen es ei­nen Hand­lungs­rah­men bie­tet. Zum an­de­ren bie­tet sie dem Tier­schutz ei­nen Rah­men, le­gal die Streu­ner kas­trie­ren zu las­sen, die nicht ge­kenn­zeich­net sind. Dar­über hin­aus hilft es den Ge­mein­den, die Hal­ter von Fund­kat­zen schnel­ler zu er­mit­teln. Kür­ze­re Ver­weil­dau­er — ge­rin­ge­re Kosten.

Wieso soll ein Privathalter kastrieren, wenn beim Bauern viele unkastriert und krank herum springen!

Ein­schät­zung
Eine gute Fra­ge — die aber jede/r selbst be­ant­wor­ten kön­nen soll­te, denn sie be­trifft jede an­de­re Re­ge­lung, die von un­ein­sich­ti­gen Men­schen nicht be­folgt wird.

Ihre Ant­wort
Es kann kei­ne Recht­fer­ti­gung für Tier­leid sein, wenn ir­gend­wer — hier bei­spiels­wei­se Bau­ern — sich not­wen­di­gen Re­ge­lun­gen  verweigern.

Wich­tig ist: Mit ei­ner sol­chen Ver­ord­nung gibt man dem Ve­te­ri­när­amt ei­nen Hand­lungs­rah­men und dem Tier­schutz ein ge­wich­ti­ges Ar­gu­ment an die Hand, um auch schwie­ri­ge Fäl­le zu lö­sen — wie ge­ra­de den Um­gang mit Kat­zen auf den im Bei­spiel ge­nann­ten Bauernhöfen.

Zu­dem: Pro­ble­me wer­den sel­ten von nun auf jetzt ge­löst, aber mit ei­ner Katzen­schutz­ver­ord­nung, ei­ner pas­sen­der Öf­fent­lich­keits­ar­beit und un­ter­stüt­zen­der Ar­beit des Tier­schut­zes, wur­den aus un­se­rer Er­fah­rung be­reits vie­le un­ein­sich­ti­ge Tier­hal­ter überzeugt.

Kastrierte Katzen fangen keine Mäuse mehr!

Ein­schät­zung
Die­se Be­haup­tung ist nicht ein­mal ge­sun­des Halbwissen.

Ihre Ant­wort
Nein, das ist nicht rich­tig. Eine Kas­tra­ti­on hat kei­ne Aus­wir­kung auf das Jagd­ver­hal­ten ei­ner Kat­ze. Hier­zu gibt die Stu­die „Ein­fluss von Haus­kat­zen auf die hei­mi­sche Fau­na und mög­li­che Ma­nage­ment­maß­nah­men“ wei­te­re Einblicke.

Man nimmt den Tieren durch die Kastration doch den Spaß!

Ein­schät­zung
Die­ses Ar­gu­ment ist wirk­lich weit her­ge­holt und blen­det den Hin­ter­grund, war­um eine Katzen­schutz­ver­ord­nung über­haupt an­ge­wen­det wer­den soll, völ­lig aus.

Ihre Ant­wort
Wir re­den nicht über ei­nen an­ge­nom­me­nen Spass der Kat­ze, son­dern über Kat­zen­schutz. Es geht um Krank­hei­ten und Elend, die nicht mit dem Tier­schutz­ge­dan­ken ver­ein­bar sind.

Hin­ter­grund
Kat­zen wer­den mehr­mals im Jahr rol­lig — wer­den sie be­gat­tet, wer­den sie träch­tig. Mehr­mals im Jahr. Das laugt die Kat­zen ex­trem aus. Beim Paa­rungs­akt wer­den Kran­kei­ten über­tra­gen, die oft­mals den ge­ra­de ent­ste­hen­den Wel­pen mit­ge­ge­ben werden.

Eine kran­ke Kat­ze bringt also kran­ke Wel­pen zu Welt. Nach fünf Wo­chen kann die­se kran­ke Kat­ze schon wie­der rol­lig werden.

Un­kastrier­te Woh­nungs­kat­zen lei­den oft an Dau­er­rol­lig­keit, die Krebs­er­kran­kun­gen be­güns­ti­gen kann.

Der Paa­rungs­akt ist zu­dem üb­ri­gens äus­serst schmerz­haft für die Kat­ze, da der Ka­ter eine Art Dorn am Pe­nis hat.

Der un­kastrier­te Ka­ter ver­tei­digt sein Re­vier bis aufs Blut. Kämp­fe sor­gen für schlim­me Ver­let­zun­gen mit­samt Über­tra­gung von Krank­hei­ten. Der Be­we­gungs­ra­di­us ei­nes un­kas­trier­ten Ka­ters ist viel­fach grö­ßer, als der ei­nes kas­trier­ten. Da­durch kommt es häu­fi­ger zu Verkehrsunfällen.

Die Tier­ärzt­li­che Ver­ei­ni­gung für Tier­schutz e. V. emp­fiehlt in ih­rem Merkt­platz 120 die Kas­tra­ti­on von Kat­zen und Katern.

Eine Katzenschutzverordnung hilft doch gar nicht!

Ein­schät­zung
Die­se Aus­sa­ge ist ver­mut­lich frei er­fun­den, um eine KaSchV zu diskreditieren.

Ihre Ant­wort
Es gibt di­ver­se Me­di­en­be­rich­te dar­über, dass KaSchV er­folg­reich sind. Da­bei wird ein Nut­zen auf ver­schie­de­nen Ebe­ne fest­ge­stellt: Manch­mal wird fest­ge­hal­ten, dass die Zah­len der frei­le­ben­den Kat­zen zu­rück­ge­hen, an an­de­rer Stel­le stei­gen die Kastrationszahlen. 

Uns ist kein Fall be­kannt, in dem eine Kom­mu­ne über eine ein­ge­führ­te KaSchV ge­klapt hat.

Le­sen Sie Kurz­be­rich­te über die Wirk­sam­keit der Maßnahme.

Ohne Bußgeld wirkt eine Katzenschutzverordnung nicht! 

Ein­schät­zung
Die zu­stän­di­gen Po­li­ti­ker­Innen hof­fen even­tu­ell dar­auf, dass Ih­nen die Sach­la­ge nicht be­kannt ist.

Ihre Ant­wort
Für den Ver­stoß ge­gen eine Katzen­schutz­ver­ord­nung auf Ba­sis des Tier­schutz­rechts ist kei­ne Ord­nungs­wid­rig­keits-Ahn­dung mög­lich. Aber das hin­dert nicht, zu ver­wal­tungs­recht­li­chen Zwangs­voll­zugs­maß­nah­men zu grei­fen: Das könn­ten bei­spiels­wei­se die Fest­set­zung von Zwangs­gel­dern, eine Er­satz­vor­nah­me mit Kos­ten­tra­gungs­pflicht oder auch die un­mit­tel­ba­ren Aus­füh­rung sein.

Le­sen Sie hier­zu auch un­se­ren Ar­ti­kel „Nur ein Pa­pier­ti­ger“.

Katzenschutzverordnungs-Projekte

Wir begleiten einige Projekte

In vie­len Fäl­len sind wir nah dran an ei­nem kom­mu­na­len Pro­jekt zur Ein­füh­rung ei­ner Katzen­schutz­ver­ord­nung. Wir do­ku­men­tie­ren ei­ni­ge die­ser Projekte.

Grundlagen

Bundesrepublik Deutschland

16 Bundesländer

Wie wer­den Kat­zen­schutz­ver­ord­nun­gen in den ein­zel­nen Bun­des­län­dern um­ge­setzt? Le­sen Sie un­se­re Dokumentation.

Katzenrecht

Das Recht dahinter

Wir er­klä­ren die recht­li­chen Zu­sam­men­hän­ge: Wie­so müs­sen plötz­lich Ge­mein­de­ver­tre­te­rIn­nen da­für sor­gen, dass das Grund­ge­setz um­ge­setzt wird?

Mail:

Te­le­fon: 0 66 68 / 91 99 377