Fundtiere sind zu melden. Das ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Wer ein Fundtier einfach bei sich hält und nicht meldet, begeht eine Fundunterschlagung, die strafbar sein könnte.
Lesen Sie bitte auch den Artikel: Herrenlos? Gibt es nicht!. Laut Gesetz gibt es keine herrenlose Katzen.
Sie haben ein Tier gefunden
- Der erste Schritt ist die Meldung beim zuständigen Fundamt. Man sollte Sie dort über die notwendigen Schritte aufklären. Informieren Sie sich dort, wie die Rechtlage in Ihrer Kommune zum Thema kostenübernahme bei Fundtieren ist. Mit dem Urteil von 2018, sind die Gemeinden nicht verpflichtet Kosten des Finders oder des aufnehmenden Tierheimes zu übernehmen, wenn diese nicht vorab vom Ordnnungsamt freigegeben wurden.
- Hilfreich ist es, den örtlichen Tierschutzverein bzw. das Tierheim über Ihren Fund zu benachrichtigen. Haustierbesitzer wenden sich nämlich oft dahin, wenn ihr Lieblung vermisst wird.
- Idealerweise informieren Sie die Tierregistrierstellen wie z.B. Tasso und Findefix.
- Auch über soziale Medien, Aushänge und Inserate in Zeitungen oder online-Kleinanzeigen können Sie helfen, den Besitzer zu finden.
Zuständigkeit der Gemeinden
Die Gemeinden sind für Fundkatzen zuständig und müssen sich folgerichtig auch um deren Unterbringung kümmern. Leider bekommen Finder immer wieder falsche Auskünfte und werde so bewusst verunsichert.
Weiterführende Quellen
- Die Streunerhilfe Ni-No e. V. hat wertvolle Informationen zum Thema Streunerhilfe zusammen gefasst.
- Weitere Informationen zum Thema Fundtier bei Findefix.