Projekt Katzenschutzverordnung in

Suhl (Thüringen)

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Katzenschutzverordnung Suhl (Thüringen)

Worum es hier geht

Auf­merk­sam wur­den wir auf die­ses Pro­jekt in Suhl (Thü­rin­gen) durch den Fall ei­ner al­ten Dame, die dort Streu­ner füt­ter­te. Statt auf ih­ren An­trag zu re­agie­ren, dass die Stadt sich um die Fund­tie­re küm­mern möge, wur­de die 73-Jäh­ri­ge von der Stadt Suhl drang­sa­liert und ihr Zwangs­maß­nah­men an­ge­droht — bis zur Tö­tung der Kat­zen auf Kos­ten der al­ten Dame.

Im Lau­fe der Zeit hat sich die­ser Fall im­mer mehr zu ei­nem Skan­dal ent­wi­ckelt — nicht nur in Sa­chen Tier­schutz! Der Um­gang mit ei­ner hil­fe­su­chen­den Bür­ge­rin durch die Stadt ist eben­so be­denk­lich wie die in Suhl of­fen­bar weit­ge­hend un­be­kann­te recht­li­che Si­tua­ti­on um Streunerkatzen.

Die Pro­jekt­de­tails (Kon­takt, Sta­tus, etc.) fin­den Sie wei­ter unten.

2022 

28. Sep­tem­ber 2022

Meldung von Streunerkatzen

Frau Thor­wirth aus Suhl wen­det sich hil­fe­su­chend an das Ve­te­ri­när­amt der Stadt und mel­det Kat­zen als Fund­tie­re. Sie hat­te die Tie­re in ih­rem Gar­ten ge­füt­tert, da­mit sie nicht Hun­ger lei­den müssen.

Stadt Suhl ignoriert Antrag

Im Be­scheid der Stadt Suhl vom 30. Mai 2023 (sie­he un­ten) wur­de durch die Stadt Suhl selbst fest­ge­stellt, dass Frau Thor­wirth ei­nen An­trag ge­stellt hat­te: Die Kat­zen soll­ten durch die Stadt ein­ge­fan­gen wer­den. Es ist nach un­se­rer Kennt­nis da­von aus­zu­ge­hen, dass der An­trag be­reits am 28. Sep­tem­ber 2022 ge­stellt wurde.

Die Stadt Suhl hat al­ler­dings bis zum heu­ti­gen Tage (23. März 2024) nicht auf den An­trag re­agiert — also an­dert­halb Jah­re lang! Das ent­spricht nicht der ord­nungs­ge­mä­ßen Er­le­di­gung der Auf­ga­ben der Ver­wal­tung durch die Stadt Suhl: Nach dem Thü­rin­ger Ver­wal­tungs­ver­fah­rens­ge­setz sind Ver­fah­ren zü­gig durch­zu­füh­ren (§ 10 ThürV­wVfG).

De­tails zum Um­gang mit An­trä­gen durch Be­hör­den fin­den Sie bei­spiel­wei­se bei Frag­Den­Staat.

4. Ok­to­ber 2022

Erster Ortstermin

Der Tier­ge­sund­heits­kon­trol­leur der Stadt Suhl, Herr Frie­del, schaut sich die Si­tua­ti­on vor Ort an. Er stellt fest, dass sich dort 20 Kat­zen auf­hal­ten. Frau Thor­wirth stellt klar, dass Sie nicht die Hal­te­rin der Kat­zen ist, son­dern le­dig­lich not­lei­den­de Streu­ner füt­tert, die sich im­mer wie­der auf ih­rem Grund­stück befinden.

5. Ok­to­ber 2022

Erneuter Ortstermin

Zu die­sem zwei­ten Orts­ter­min wird der Suh­ler Tier­ge­sund­heits­kon­trol­leur Frie­del durch den Amts­tier­arzt Dr. Sporn be­glei­tet. Frau Thor­wirth sagt zu, sich an die Tier­auf­fang­sta­ti­on zu wenden.

Warum greift die Behörde nicht ein?

Die Stadt hät­te be­reits auf­grund des ers­ten Orts­ter­mins tä­tig wer­den und sich um die Fund­tie­re küm­mern müs­sen. Das soll of­fen­sicht­lich ver­mie­den wer­den. Dass sich Frau Thor­wirth an die Tier­auf­fang­sta­ti­on wen­den soll, ist wohl nur da­durch zu er­klä­ren, dass die Stadt kein In­ter­es­se hat, ihre Auf­ga­ben zu erfüllen.

29. No­vem­ber 2022

Landeswelle Thüringen berichtet

Die Lan­des­wel­le Thü­rin­gen be­rich­tet über den Fall, nach­dem sich Frau Thor­wirth hil­fe­su­chend an den Pri­vat­sen­der ge­wen­det hatte.

De­zem­ber 2022

Erste Kastrationsaktion

Dank der Hil­fe ei­nes Ver­eins (Kit­ten und Kat­zen Not­hil­fe e. V., Il­men­au) kön­nen sechs Kat­zen ein­ge­fan­gen, ärzt­lich be­han­delt und kas­triert wer­den. Trotz mitt­ler­wei­le um­fas­sen­der Kennt­nis des Sach­ver­halts küm­mert sich die Stadt Suhl wei­ter­hin nicht um die Ver­sor­gung der als Fund­kat­zen ge­mel­de­ten Tie­re, ob­wohl das ihre Auf­ga­be ist.

Viel­mehr sind es wei­ter­hin pri­va­te Tier­schüt­ze­rIn­nen, die die Ar­beit leis­ten und die Kos­ten tra­gen Sie er­le­di­gen da­mit die Auf­ga­ben der Stadt, was die­se of­fen­bar ger­ne in An­spruch nimmt. Die­se be­que­me Lö­sung schont si­cher den Stadt­sä­ckel, ist aber re­spekt- und rück­sichts­los ge­gen­über den Eh­renam­li­chen und ent­spricht nicht den recht­li­chen Vorgaben.

Weitere Kastrationen folgen

Im Ja­nu­ar 2023 wer­den die rest­li­chen Kat­zen eben­falls ver­sorgt. Die Ge­samt­kos­ten wer­den dann 3.600 € er­reicht ha­ben (sie­he un­ten: 2. bis 7. Ja­nu­ar 2023).

2023 

2. bis 7. Ja­nu­ar 2023

3.600 € für Kastration der Katzen: privat aufgebracht!

An­fang Ja­nu­ar wer­den wei­te­re 20 Kat­zen ge­fan­gen und zum Tier­arzt ge­bracht. Dort wer­den sie un­ter­sucht, ge­gen Krank­hei­ten be­han­delt und kastriert.

All das ge­schieht auf pri­va­te In­itia­ti­ve hin (Kit­ten und Kat­zen Not­hil­fe e. V., Il­men­au) und auf pri­va­te Kos­ten. Die Stadt Suhl, die für die­se Fund­tie­re zu­stän­dig ist, hat sich we­der per­so­nell noch fi­nan­zi­ell an der Ak­ti­on be­tei­ligt, son­dern alle Ar­beit und Kos­ten den Eh­ren­amt­li­chen überlassen.

17. Ja­nu­ar 2023

Anhörung des Veterinäramts Suhl

Das Suh­ler Ve­te­ri­när­amt mel­det sich nun schrift­lich bei Frau Thor­wirth. In dem un­an­ge­mes­sen harsch for­mu­lier­ten Schrei­ben wird ein „Ver­wal­tungs­akt“ an­ge­kün­digt. Hin­wei­se auf mög­li­che Fol­gen wer­den um­fang­reich aus­ge­führt — bis hin zur Tö­tung der Kat­zen auf Frau Thor­wirths Kosten.

Frau Thor­wirth wird zu­dem be­hörd­lich auf­ge­for­dert, wei­te­re In­for­ma­ti­on zum ak­tu­el­len Stand der Kat­zen­po­pu­la­ti­on zu lie­fern. Es ist of­fen­sicht­lich, dass die Stadt Suhl nicht nur Lern­be­darf hin­sicht­lich des ak­tu­el­len Tier­schutz- und Fund­rechts hat, son­dern auch beim an­ge­mes­se­nen Um­gang mit ih­ren BürgerInnen.

An­statt ih­rer ei­ge­nen Ver­pflich­tung nach­zu­kom­men, be­drängt die Stadt Suhl Frau Thor­wirth mas­siv. Rich­ti­ger­wei­se hät­te die Stadt die Kat­zen als Fund­sa­che be­han­deln und durch ei­ge­ne Maß­nah­men der ge­setz­li­chen Ver­pflich­tung zum Tier­wohl ge­nü­ge tun müssen.

25. Ja­nu­ar 2023

Zeitungsbericht

Die „Bild“ be­rich­tet mit ei­nem groß auf­ge­mach­ten Be­richt über den Fall. Die rei­ße­ri­sche Über­schrift so­wie die grob ver­kürz­te Dar­stel­lung des zu­ge­ge­be­ner­ma­ßen kom­pli­zier­ten Sach­ver­halts ist be­kann­ter­ma­ßen Stan­dard bei dem Blatt.

Se­hen wir es ihm in die­sem Fall nach: Öf­fent­lich­keit kann der Sa­che nur dienen.

28. Ja­nu­ar 2023

Fachaufsichtsbeschwerde an die Stadt Suhl

Die In­itia­ti­ve Katzen­schutz­ver­ord­nung Land­kreis Sta­de schreibt eine Fach­auf­sichts­be­schwer­de we­gen des Ver­hal­tens der Stadt Suhl. Ge­rügt wird die Ver­let­zung von Amtspflichten.

Suhler Verwaltung ignoriert die Beschwerde

Wie sich zei­gen wird, führt die Stadt Suhl ihr ver­wal­tungs­recht­lich un­halt­ba­res Vor­ge­hen wei­ter fort: Auf die Be­schwer­de er­folg­te bis zum heu­ti­gen Tag (23. März 2024) kei­ne Re­ak­ti­on. Da­bei ist die Ver­wal­tung ver­pflich­tet, auf Ein­ga­ben zu re­agie­ren (Aus­füh­run­gen dazu wei­ter oben: 28. Sep­tem­ber 2022).

2. Fe­bru­ar 2023

Vor-Ort-Kontrolle durch die Stadt Suhl

In Ab­we­sen­heit von Frau Thor­wirth wird eine Vor-Ort-Kon­trol­le durch die Stadt Suhl durch­ge­führt. Da­bei wer­den „ca. 8 bis 10 Kat­zen gesehen“.

In eí­nem spä­ter ver­fass­ten Schrei­ben an Frau Thor­wirth (sie­he: 7. März 2023) wird fest­ge­hal­ten, dass wei­ter­hin eine Ver­sor­gung des Tie­re er­folgt. Auf wel­cher Grund­la­ge der Zu­satz „durch Sie“ — ge­meint ist Frau Thor­wirth — be­ruht, ist un­klar. Es dürf­te sich nicht um eine ge­si­cher­te Er­kennt­nis, son­dern le­dig­lich um eine Ver­mu­tung der Kon­trol­leu­re handeln.

14. Fe­bru­ar 2023

SAT.1 berichtet

Der Fern­seh­sen­der SAT.1 be­rich­tet im Früh­stücks­fern­se­hen über den Fall. Be­dau­er­li­cher­wei­se schil­dert er nur Pro­ble­me. Die Lö­sung, dass die Stadt Suhl sich ge­set­zes­kon­form um die Streu­ner­kat­zen küm­mert, wird nicht erwähnt.

Die Stadt Suhl hat trotz ex­pli­zi­ter An­fra­ge des Sen­ders kei­ne Stel­lung­nah­me abgegeben.

Stadt Suhl verweigert Antworten

Dass die Stadt Suhl ein sehr ei­ge­nes Ver­ständ­nis von Kom­mu­ni­ka­ti­on und Recht hat, wur­de bis hier­hin mehr als deut­lich. So passt es gut ins Bild, wenn die An­fra­ge des Fern­seh­sen­ders un­be­ant­wor­tet blieb. Es ist zu ver­mu­ten, dass die Ant­wor­ten der Stadt für die­se ent­we­der zu un­an­ge­nehm ge­we­sen wä­ren — oder sie schlicht kei­ne hatte.

21. Fe­bru­ar 2023

Übermittlung der Fachaufsichtsbeschwerde an die Landesregierung

Da die Stadt Suhl bis zu die­sem Tag nicht auf die Fach­auf­sichts­be­schwer­de (sie­he oben: 28. Ja­nu­ar 2023) re­agiert hat, bit­tet die In­itia­ti­ve Katzen­schutz­ver­ord­nung Land­kreis Sta­de das zu­stän­di­ge Mi­nis­te­ri­um um Unterstützung.

7. März 2023

Erneute Anfrage der Stadt und Androhung einer „Tierschutzrechtlichen Verfügung“

Die amt­li­che Tier­schutz­über­wa­chung der Stadt Suhl mel­det sich bei Frau Thor­wirth und for­dert wei­ter­hin In­for­ma­tio­nen von ihr. Dies er­folgt mit ei­ner Frist­set­zung bis zum 22. März 2023.

Un­ter an­de­rem soll Frau Thor­wirth De­tails wie die Chip-Num­mern, Fo­tos und eine Be­schrei­bung der Kat­zen einreichen.

Zu­dem wird Frau Thor­wirth mit­ge­teilt, dass die Stadt pla­ne, eine tier­schutz­recht­li­che Ver­fü­gung ge­gen sie zu er­las­sen. Selbst­ver­ständ­lich weist die Stadt — ganz vor­sorg­lich — dar­auf hin, dass eine sol­che Ver­fü­gung mit Zwangs­mit­teln durch­ge­setzt wer­den könne.

Respektlos und zudem ohne Grundlage

Die Stadt Suhl  in­ter­es­siert es of­fen­bar nicht mal am Ran­de, dass die Kat­zen von ei­nem Ver­ein ein­ge­fan­gen und von ei­ner Ärz­tin kas­triert und ge­chippt wur­den, die die Chip-Num­mern hat — und Frau Thor­wirth die De­tails nicht vorliegen.

Dass die Kat­zen­schüt­ze­rIn Frau Thor­wirth be­reits 73 Jah­re alt ist, hält die Be­hör­de nicht da­von ab, sie in ei­nem kal­ten und nas­sen März zu Do­ku­men­ta­ti­ons­zwe­cken ins Freie zu schi­cken, um Streu­ner hin­ter­her­zu­fo­to­gra­fie­ren.— wo­für man ihr ganz ku­lant zwei Wo­chen einräumt..

Grund­la­ge für die­se ver­meint­li­che Aus­kunfts­pflicht dürf­te sein, dass Frau Thor­wirth von der Stadt Suhl als Hal­te­rin der Streu­ner an­ge­se­hen wird. Dass die­se Po­si­ti­on ir­rig ist und sie be­reits fach­kun­dig wi­der­legt wur­de, wird bei der Stadt Suhl wei­ter­hin be­harr­lich igno­riert. (Spä­tes­tens seit der Fach­auf­sichts­be­schwer­de — sie­he oben: 28. Ja­nu­ar 2023 — die an die Stadt ge­rich­tet ist, ist ihr auch die Rechts­la­ge bekannt.)

16. März 2023

Antwort von Frau Thorwirth an die Stadt Suhl

Frau Thor­wirt in­for­miert er­neut die Ver­wal­tung, dass sie nicht Hal­te­rin die­ser Kat­zen ist. Man möge sich für wei­te­re De­tails zu den Tie­ren an den Tier­schutz­ver­ein (Kit­ten und Kat­zen Not­hil­fe e. V., Il­men­au) wenden.

Frau Thor­wirth stellt zu­dem noch­mals klar, dass sie die Ver­sor­gung le­dig­lich in Er­man­ge­lung der Be­reit­schaft der Stadt Suhl, die­se Kat­zen im Rah­men ih­rer Amts­pflicht zu ver­sor­gen, über­nom­men hat.

Stadt Suhl antwortet nicht

Kopf in den Sand — und gut ist es? Die Stadt Suhl schafft es nicht, bin­nen zwei Mo­na­ten we­nigs­tens eine Ein­gangs­be­stä­ti­gung zu ver­sen­den. Sie igno­riert da­mit Ver­wal­tungs­recht. Das wird sich bis zum heu­ti­gen Tag (23. März 2024) nicht ändern.

30. Mai 2023

Amtlicher Bescheid: Nicht füttern! Aber auch füttern!

Die Stadt schickt ei­nen Be­scheid an Frau Thor­wirth. Dar­in wird verfügt:

  1. Sie muss die Kat­zen bis zum 30. Sep­tem­ber 2023 vermitteln.
  2. Das Füt­tern frem­der, her­ren­lo­ser streu­nen­der Kat­zen wird ihr untersagt.
  3. Das Füt­tern be­stimm­ter Kat­zen hat un­ter Frau Thor­wirths Auf­sicht zu erfolgen.
  4. Neu­zu­gän­ge sind durch sie an die Tier­auf­fang­sta­ti­on Suhl zu melden.

Kommentar: Was für ein unsinniger Bescheid!

Wer es bis­her noch nicht be­merkt hat, der oder dem sei mit ein paar prak­ti­schen Ge­dan­ken auf die Sprün­ge ge­hol­fen, was für ei­nen bo­den­lo­sen Un­sinn die Suh­ler Ver­wal­tung da pro­du­ziert hat:

  • Fit­ness­pro­gramm!
    Nach An­sicht der Be­hör­de soll eine 73-jäh­ri­ge Frau wil­de Kat­zen ein­fan­gen. Im Win­ter. Bei Käl­te und Re­gen. Ist der Stadt Suhl kein bes­se­res Fit­ness­pro­gramm für äl­te­re Bür­ger­In­nen eingefallen?

  • Dach­ha­sen!
    Die ein­ge­fan­ge­nen Kat­zen sol­len dann von der äl­te­ren Dame auch noch ver­mit­telt wer­den. An wen? An Sieg­fried und Roy? Wer sich auch nur an­satz­wei­se mit Kat­zen­schutz aus­kennt, weiss, dass „ver­wil­der­te“ Streu­ner­kat­zen nicht ver­mit­telt wer­den kön­nen.

    Naja, das mit Sieg­fried und Roy hät­te viel­leicht funk­tio­niert, aber die wei­len ja nicht mehr un­ter uns. Blie­be noch eine Gar­kü­che ir­gend­wo in Asien …

  • Die Pa­pie­re, bit­te!
    Sher­lock, über­neh­men Sie! Frau Thor­wirth soll nach An­sicht der Stadt Suhl täg­lich her­aus­fin­den, wel­che der an­we­sen­den Kat­zen „fremd“ oder „her­ren­los“ sind. Wir neh­men mitt­ler­wei­le den of­fen­bar un­ab­än­der­li­chen Man­gel an Fach­wis­sen in der Be­hör­de fast schon ge­las­sen zur Kennt­nis: Dort igno­riert man seit lan­gem die Recht­spre­chung des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts, nach der Kat­zen nicht „her­ren­los“ sein kön­nen.

    Die­ser Ver­wei­ge­rungs­hal­tung wird nun auch noch Schi­ka­ne zur Sei­te ge­stellt, wenn die Be­hör­de der äl­te­ren Dame auf­er­legt, Platz­kar­ten für den ge­deck­ten Kat­zen­tisch zu ver­tei­len. Je­den Tag soll sie schau­en, wel­che Streu­ner sie vor dem Ver­hun­gern be­wah­ren soll und wel­che nicht. Das ist ab­surd. An­de­rer­seits: Viel­leicht könn­te sie sich bei der Ein­lass­kon­trol­le am Gar­ten­tor die Aus­wei­se vor­le­gen lassen?

  • Ur­laub fällt aus!
    Man­che Kat­zen darf Frau Thor­wirth nicht füt­tern, an­de­re muss sie füt­tern. So schreibt es zu­min­dest die Be­hör­de vor. Da­bei muss sie, also Frau Thor­wirth und nicht die Be­hör­de — ver­ständ­li­cher­wei­se — an­we­send sein, um ihre Kat­zen­kennt­nis­se ein­zu­brin­gen. Schliess­lich muss sie ge­nau fest­stel­len, wel­che Kat­zen zum Mahl ge­la­den wer­den dür­fen und wel­che nicht. Wer sonst aus­ser ihr könn­te das?

    Da­mit fällt nicht nur der Ur­laub für Frau Thor­wirth ins Was­ser, auch eine Fahrt zu Fa­mi­lie, Be­kann­ten und Freun­den schei­det zu­künf­tig aus, denn: Wie soll ein Ver­tre­ter, also je­mand, der die Kat­zen nicht aus 10 Me­tern Ent­fer­nung er­kennt, die­se un­ter­schei­den? Aber viel­leicht springt ja der Bür­ger­meis­ter ein?

14. Juni 2023

Fachaufsichtsbeschwerde: Stellungnahme des Landes

Im­mer­hin gibt es eine Ant­wort — für die das Mi­nis­te­ri­um al­ler­dings knap­pe vier Mo­na­te brauch­te. Knapp ist üb­ri­gens auch die in­halt­li­che Ant­wort: Das wird nichts.

Der Frei­staat Thü­rin­gen lehnt eine Be­ar­bei­tung der Fach­auf­sichts­be­schwer­de ab, da die In­itia­ti­ve Katzen­schutz­ver­ord­nung Land­kreis Sta­de kei­ne Be­tei­lig­te sei. Die­se Ein­schät­zung ist be­dau­er­li­cher­wei­se zu­tref­fend — än­dert aber nichts an den vor­ge­tra­ge­nen Fak­ten, die nun­mehr Ak­ten­be­stand­teil ge­wor­den sind.

Kein Behördenfilz?

In ei­nem net­ten Satz am Ende des Schrei­bens lobt Re­fe­rats­lei­te­rin Dr. Anke Bo­kel­oh zwar das En­ga­ge­ment für den Tier­schutz — und zeigt da­mit ir­gend­wie ja wohl Sym­pa­thie für das An­lie­gen. So weit, so nutzlos.

Der lei­se Ge­dan­ke, dass eine vor­sich­ti­ge Ein­fluss­nah­me der Lan­des­be­hör­den „hin­ter den Ku­lis­sen“ statt­ge­fun­den ha­ben könn­te, ist aber of­fen­bar rei­nes Wunschdenken.

Hät­te da nicht mal je­mand auf dem kur­zen Dienst­weg nach­fra­gen kön­nen, war­um man ei­ner 73-jäh­ri­gen Kat­zen­schüt­ze­rin, die sich aus Ver­zweif­lung an „ihre“ Stadt ge­wen­det hat­te, mit völ­lig ab­sur­den und rechts­wid­ri­gen Drang­sa­lie­run­gen be­geg­net? Wo ist der Be­hör­den­filz, wenn man ihn mal brau­chen könnte?

3. Juli 2023

Antrag auf Erlass einer Katzenschutzverordnung

Die Frak­ti­on DIE LINKE hat den An­trag auf Er­lass ei­ner Katzen­schutz­ver­ord­nung für die Stadt Suhl in den Stadt­rat ein­ge­bracht (der An­trag liegt uns nicht vor). Der Ta­ges­ord­nungs­punkt wird we­gen Un­zu­stän­dig­keit des Stadt­rats per Ge­schäfts­ord­nungs­an­trag abgesetzt.

Der Grund hier­für ist, dass das Land Thü­rin­gen den Er­lass von Kat­zen­schutz­ver­ord­nun­gen an die Un­te­ren Tier­schutz­be­hör­den der Land­krei­se und kreis­frei­en Städ­te de­le­giert hat. Des­we­gen meint eine Mehr­heit des Stadt­rats, nicht ent­schei­dungs­be­fugt zu sein.

Aus dem zu die­sem The­ma eher kryp­ti­schen Pro­to­koll der Sit­zung er­gibt sich, dass eine wei­te­re Be­ar­bei­tung des The­mas in Suhl ge­plant ist. Ende 2023 soll eine Aus­wer­tung er­fol­gen, „ob der Er­lass VO recht­mä­ßig ist“.

Tierwohl: Nicht zuständig?

Was spricht ei­gent­lich da­ge­gen, dass ein Stadt­rat — auch wenn er sich nicht als ent­schei­dungs­be­fugt sieht — sich trotz­dem für die prak­ti­sche Um­set­zung des „Staats­ziels Tier­wohl“ ein­setzt? Wäre eine durch den Stadt­rat be­schlos­se­ne An­re­gung zur Ein­füh­rung ei­ner Katzen­schutz­ver­ord­nung oder gar ein dies­be­züg­li­cher Auf­trag des Stadt­rats an die Un­te­re Tier­schutz­be­hör­de schädlich?

4. Juli 2023

Frau Thorwirth widerspricht dem Verwaltungsbescheid

Aus di­ver­sen Grün­den ist der Be­scheid der Stadt Suhl vom 30. Mai 2023 un­halt­bar. Wer könn­te hier et­was an­de­res tun, als es Frau Thor­wirth ge­tan hat? Na­tür­lich hat sie ge­gen den Be­scheid Rechts­mit­tel eingelegt!

Der Be­scheid ist der­ma­ßen feh­ler­be­haf­tet, dass es wohl kaum je­man­den gäbe, der ihn un­wi­der­spro­chen Hin­neh­men würde.

5. Juli 2023

Fachaufsichtsbeschwerde an die Landesregierung (Thorwirth)

Nach­dem die Lan­des­re­gie­rung die bis­her vor­lie­gen­de Fach­auf­sichts­be­schwer­de der In­itia­ti­ve Katzen­schutz­ver­ord­nung Land­kreis Sta­de nicht an­ge­nom­men hat (sie­he oben: 14. Juni 2023) , legt nun Frau Thor­wirth Fach­auf­sichts­be­schwer­de ein und sen­det die­se an den Frei­staat Thüringen.

2024 

14. März 2024

Nach acht Monaten: Anhörung zum Widerspruch

Die Be­ar­bei­tung des Wi­der­spruchs fällt in die Hän­de des Lan­des­amts für Ver­brau­cher­schutz. Die­se Be­hör­de be­nö­tig­te ge­schla­ge­ne acht Mo­na­te, um auf den Wi­der­spruch von Frau Thor­wirth zu reagieren.

Das Er­geb­nis ist mal wie­der eine An­hö­rung. Dar­in wird — ge­zielt auf De­mo­ti­va­ti­on hin­wir­kend — das Er­geb­nis ei­ner ers­ten Prü­fung vorgelegt:

„Nach ers­ter Prü­fung sind kei­ne An­halts­punk­te, die auf ein rechts­wid­ri­ges Ver­wal­tungs­han­deln der zu­stän­di­gen Ve­te­ri­när­be­hör­de schlie­ßen las­sen, erkennbar.“

Schon wie­der sind of­fen­bar „Fach­leu­te“ am Werk, de­nen die ak­tu­el­le Rechts­la­ge der­ma­ßen schnup­pe ist, dass sie die seit 28. Ja­nu­ar 2023 (!) vor­lie­gen­de, aus­führ­li­che Stel­lung­nah­me (sie­he oben) mal wie­der mit kei­nem Wort erwähnen.

Nach ih­rer feh­ler­haf­ten Aus­sa­ge — al­les sieht nach dem Ein­satz ei­nes Text­bau­steins aus, nicht aber nach der Be­schäf­ti­gung mit dem Sach­ver­halt — weist die Be­hör­de Frau Thor­wirth dar­auf hin, dass Kos­ten auf sie zu­kom­men, wenn ih­rem Wi­der­spruch nicht statt­ge­ge­ben wird. Sie hat die Ge­le­gen­heit, Stel­lung zu be­zie­hen und muss nun bis zum 15. April ent­schei­den, ob sie den Wi­der­spruch auf­recht hält oder zurücknimmt.

21. März 2024

Erinnerung an die Fachaufsichtsbeschwerde

Da die Stadt Suhl bis zu die­sem Tag nicht auf die Fach­auf­sichts­be­schwer­de (sie­he oben: 28. Ja­nu­ar 2023) re­agiert hat, er­in­nert die In­itia­ti­ve Katzen­schutz­ver­ord­nung Land­kreis Sta­de die Stadt an die Erledigung.

Politik für die Katz'

Kontakt bei Politik für die Katz'

Anke Feil
0 66 68 / 91 99 377
anke.feil@politik-fuer-die-katz.de

Projektdetails

Beginn des Projekts:

Januar 2023

nächste Schritte:

Ende 2023 soll durch die zu­stän­di­ge Be­hör­de eine Be­wer­tung der Da­ten der Tier­auf­fang­sta­ti­on erfolgen.

Ende des Projekts:

Das Projekt ist noch nicht beendet.

verantwortlich:

Veterinäramt der kreisfreien Stadt Suhl

beantragt von

Die LINKE

lokaler Kontakt:

nicht bekannt
Herr Philipp Weltzien, Fraktionsvorsitzender

Bilder und Grafiken