Worum es hier geht
Aufmerksam wurden wir auf dieses Projekt in Suhl (Thüringen) durch den Fall einer alten Dame, die dort Streuner fütterte. Statt auf ihren Antrag zu reagieren, dass die Stadt sich um die Fundtiere kümmern möge, wurde die 73-Jährige von der Stadt Suhl drangsaliert und ihr Zwangsmaßnahmen angedroht — bis zur Tötung der Katzen auf Kosten der alten Dame.
Im Laufe der Zeit hat sich dieser Fall immer mehr zu einem Skandal entwickelt — nicht nur in Sachen Tierschutz! Der Umgang mit einer hilfesuchenden Bürgerin durch die Stadt ist ebenso bedenklich wie die in Suhl offenbar weitgehend unbekannte rechtliche Situation um Streunerkatzen.
Die Projektdetails (Kontakt, Status, etc.) finden Sie weiter unten.
2022
28. September 2022
Meldung von Streunerkatzen
Frau Thorwirth aus Suhl wendet sich hilfesuchend an das Veterinäramt der Stadt und meldet Katzen als Fundtiere. Sie hatte die Tiere in ihrem Garten gefüttert, damit sie nicht Hunger leiden müssen.
Stadt Suhl ignoriert Antrag
Im Bescheid der Stadt Suhl vom 30. Mai 2023 (siehe unten) wurde durch die Stadt Suhl selbst festgestellt, dass Frau Thorwirth einen Antrag gestellt hatte: Die Katzen sollten durch die Stadt eingefangen werden. Es ist nach unserer Kenntnis davon auszugehen, dass der Antrag bereits am 28. September 2022 gestellt wurde.
Die Stadt Suhl hat allerdings bis zum heutigen Tage (23. März 2024) nicht auf den Antrag reagiert — also anderthalb Jahre lang! Das entspricht nicht der ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben der Verwaltung durch die Stadt Suhl: Nach dem Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz sind Verfahren zügig durchzuführen (§ 10 ThürVwVfG).
Details zum Umgang mit Anträgen durch Behörden finden Sie beispielweise bei FragDenStaat.
4. Oktober 2022
Erster Ortstermin
Der Tiergesundheitskontrolleur der Stadt Suhl, Herr Friedel, schaut sich die Situation vor Ort an. Er stellt fest, dass sich dort 20 Katzen aufhalten. Frau Thorwirth stellt klar, dass Sie nicht die Halterin der Katzen ist, sondern lediglich notleidende Streuner füttert, die sich immer wieder auf ihrem Grundstück befinden.
5. Oktober 2022
Erneuter Ortstermin
Zu diesem zweiten Ortstermin wird der Suhler Tiergesundheitskontrolleur Friedel durch den Amtstierarzt Dr. Sporn begleitet. Frau Thorwirth sagt zu, sich an die Tierauffangstation zu wenden.
Warum greift die Behörde nicht ein?
Die Stadt hätte bereits aufgrund des ersten Ortstermins tätig werden und sich um die Fundtiere kümmern müssen. Das soll offensichtlich vermieden werden. Dass sich Frau Thorwirth an die Tierauffangstation wenden soll, ist wohl nur dadurch zu erklären, dass die Stadt kein Interesse hat, ihre Aufgaben zu erfüllen.
29. November 2022
Landeswelle Thüringen berichtet
Die Landeswelle Thüringen berichtet über den Fall, nachdem sich Frau Thorwirth hilfesuchend an den Privatsender gewendet hatte.
Dezember 2022
Erste Kastrationsaktion
Dank der Hilfe eines Vereins (Kitten und Katzen Nothilfe e. V., Ilmenau) können sechs Katzen eingefangen, ärztlich behandelt und kastriert werden. Trotz mittlerweile umfassender Kenntnis des Sachverhalts kümmert sich die Stadt Suhl weiterhin nicht um die Versorgung der als Fundkatzen gemeldeten Tiere, obwohl das ihre Aufgabe ist.
Vielmehr sind es weiterhin private TierschützerInnen, die die Arbeit leisten und die Kosten tragen Sie erledigen damit die Aufgaben der Stadt, was diese offenbar gerne in Anspruch nimmt. Diese bequeme Lösung schont sicher den Stadtsäckel, ist aber respekt- und rücksichtslos gegenüber den Ehrenamlichen und entspricht nicht den rechtlichen Vorgaben.
Weitere Kastrationen folgen
Im Januar 2023 werden die restlichen Katzen ebenfalls versorgt. Die Gesamtkosten werden dann 3.600 € erreicht haben (siehe unten: 2. bis 7. Januar 2023).
2023
2. bis 7. Januar 2023
3.600 € für Kastration der Katzen: privat aufgebracht!
Anfang Januar werden weitere 20 Katzen gefangen und zum Tierarzt gebracht. Dort werden sie untersucht, gegen Krankheiten behandelt und kastriert.
All das geschieht auf private Initiative hin (Kitten und Katzen Nothilfe e. V., Ilmenau) und auf private Kosten. Die Stadt Suhl, die für diese Fundtiere zuständig ist, hat sich weder personell noch finanziell an der Aktion beteiligt, sondern alle Arbeit und Kosten den Ehrenamtlichen überlassen.
17. Januar 2023
Anhörung des Veterinäramts Suhl
Das Suhler Veterinäramt meldet sich nun schriftlich bei Frau Thorwirth. In dem unangemessen harsch formulierten Schreiben wird ein „Verwaltungsakt“ angekündigt. Hinweise auf mögliche Folgen werden umfangreich ausgeführt — bis hin zur Tötung der Katzen auf Frau Thorwirths Kosten.
Frau Thorwirth wird zudem behördlich aufgefordert, weitere Information zum aktuellen Stand der Katzenpopulation zu liefern. Es ist offensichtlich, dass die Stadt Suhl nicht nur Lernbedarf hinsichtlich des aktuellen Tierschutz- und Fundrechts hat, sondern auch beim angemessenen Umgang mit ihren BürgerInnen.
Anstatt ihrer eigenen Verpflichtung nachzukommen, bedrängt die Stadt Suhl Frau Thorwirth massiv. Richtigerweise hätte die Stadt die Katzen als Fundsache behandeln und durch eigene Maßnahmen der gesetzlichen Verpflichtung zum Tierwohl genüge tun müssen.
25. Januar 2023
Zeitungsbericht
Die „Bild“ berichtet mit einem groß aufgemachten Bericht über den Fall. Die reißerische Überschrift sowie die grob verkürzte Darstellung des zugegebenermaßen komplizierten Sachverhalts ist bekanntermaßen Standard bei dem Blatt.
Sehen wir es ihm in diesem Fall nach: Öffentlichkeit kann der Sache nur dienen.
28. Januar 2023
Fachaufsichtsbeschwerde an die Stadt Suhl
Die Initiative Katzenschutzverordnung Landkreis Stade schreibt eine Fachaufsichtsbeschwerde wegen des Verhaltens der Stadt Suhl. Gerügt wird die Verletzung von Amtspflichten.
Suhler Verwaltung ignoriert die Beschwerde
Wie sich zeigen wird, führt die Stadt Suhl ihr verwaltungsrechtlich unhaltbares Vorgehen weiter fort: Auf die Beschwerde wird bis zum 26. April 2024 keine Reaktion erfolgen (siehe unten). Dabei ist die Verwaltung verpflichtet, auf Eingaben zu reagieren (Ausführungen dazu weiter oben: 28. September 2022).
2. Februar 2023
Vor-Ort-Kontrolle durch die Stadt Suhl
In Abwesenheit von Frau Thorwirth wird eine Vor-Ort-Kontrolle durch die Stadt Suhl durchgeführt. Dabei werden „ca. 8 bis 10 Katzen gesehen“.
In eínem später verfassten Schreiben an Frau Thorwirth (siehe: 7. März 2023) wird festgehalten, dass weiterhin eine Versorgung des Tiere erfolgt. Auf welcher Grundlage der Zusatz „durch Sie“ — gemeint ist Frau Thorwirth — beruht, ist unklar. Es dürfte sich nicht um eine gesicherte Erkenntnis, sondern lediglich um eine Vermutung der Kontrolleure handeln.
14. Februar 2023
SAT.1 berichtet
Der Fernsehsender SAT.1 berichtet im Frühstücksfernsehen über den Fall. Bedauerlicherweise schildert er nur Probleme. Die Lösung, dass die Stadt Suhl sich gesetzeskonform um die Streunerkatzen kümmert, wird nicht erwähnt.
Die Stadt Suhl hat trotz expliziter Anfrage des Senders keine Stellungnahme abgegeben.
Stadt Suhl verweigert Antworten
Dass die Stadt Suhl ein sehr eigenes Verständnis von Kommunikation und Recht hat, wurde bis hierhin mehr als deutlich. So passt es gut ins Bild, wenn die Anfrage des Fernsehsenders unbeantwortet blieb. Es ist zu vermuten, dass die Antworten der Stadt für diese entweder zu unangenehm gewesen wären — oder sie schlicht keine hatte.
21. Februar 2023
Übermittlung der Fachaufsichtsbeschwerde an die Landesregierung
Da die Stadt Suhl bis zu diesem Tag nicht auf die Fachaufsichtsbeschwerde (siehe oben: 28. Januar 2023) reagiert hat, bittet die Initiative Katzenschutzverordnung Landkreis Stade das zuständige Ministerium um Unterstützung.
7. März 2023
Erneute Anfrage der Stadt und Androhung einer „Tierschutzrechtlichen Verfügung“
Die amtliche Tierschutzüberwachung der Stadt Suhl meldet sich bei Frau Thorwirth und fordert weiterhin Informationen von ihr. Dies erfolgt mit einer Fristsetzung bis zum 22. März 2023.
Unter anderem soll Frau Thorwirth Details wie die Chip-Nummern, Fotos und eine Beschreibung der Katzen einreichen.
Zudem wird Frau Thorwirth mitgeteilt, dass die Stadt plane, eine tierschutzrechtliche Verfügung gegen sie zu erlassen. Selbstverständlich weist die Stadt — ganz vorsorglich — darauf hin, dass eine solche Verfügung mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden könne.
Respektlos und zudem ohne Grundlage
Die Stadt Suhl interessiert es offenbar nicht mal am Rande, dass die Katzen von einem Verein eingefangen und von einer Ärztin kastriert und gechippt wurden, die die Chip-Nummern hat — und Frau Thorwirth die Details nicht vorliegen.
Dass die KatzenschützerIn Frau Thorwirth bereits 73 Jahre alt ist, hält die Behörde nicht davon ab, sie in einem kalten und nassen März zu Dokumentationszwecken ins Freie zu schicken, um Streuner hinterherzufotografieren.— wofür man ihr ganz kulant zwei Wochen einräumt..
Grundlage für diese vermeintliche Auskunftspflicht dürfte sein, dass Frau Thorwirth von der Stadt Suhl als Halterin der Streuner angesehen wird. Dass diese Position irrig ist und sie bereits fachkundig widerlegt wurde, wird bei der Stadt Suhl weiterhin beharrlich ignoriert. (Spätestens seit der Fachaufsichtsbeschwerde — siehe oben: 28. Januar 2023 — die an die Stadt gerichtet ist, ist ihr auch die Rechtslage bekannt.)
16. März 2023
Antwort von Frau Thorwirth an die Stadt Suhl
Frau Thorwirt informiert erneut die Verwaltung, dass sie nicht Halterin dieser Katzen ist. Man möge sich für weitere Details zu den Tieren an den Tierschutzverein (Kitten und Katzen Nothilfe e. V., Ilmenau) wenden.
Frau Thorwirth stellt zudem nochmals klar, dass sie die Versorgung lediglich in Ermangelung der Bereitschaft der Stadt Suhl, diese Katzen im Rahmen ihrer Amtspflicht zu versorgen, übernommen hat.
Stadt Suhl antwortet nicht
Kopf in den Sand — und gut ist es? Die Stadt Suhl schafft es nicht, binnen zwei Monaten wenigstens eine Eingangsbestätigung zu versenden. Sie ignoriert damit Verwaltungsrecht. Das wird sich bis zum heutigen Tag (23. März 2024) nicht ändern.
30. Mai 2023
Amtlicher Bescheid: Nicht füttern! Aber auch füttern!
Die Stadt schickt einen Bescheid an Frau Thorwirth. Darin wird verfügt:
- Sie muss die Katzen bis zum 30. September 2023 vermitteln.
- Das Füttern fremder, herrenloser streunender Katzen wird ihr untersagt.
- Das Füttern bestimmter Katzen hat unter Frau Thorwirths Aufsicht zu erfolgen.
- Neuzugänge sind durch sie an die Tierauffangstation Suhl zu melden.
Kommentar: Was für ein unsinniger Bescheid!
Wer es bisher noch nicht bemerkt hat, der oder dem sei mit ein paar praktischen Gedanken auf die Sprünge geholfen, was für einen bodenlosen Unsinn die Suhler Verwaltung da produziert hat:
- Fitnessprogramm!
Nach Ansicht der Behörde soll eine 73-jährige Frau wilde Katzen einfangen. Im Winter. Bei Kälte und Regen. Ist der Stadt Suhl kein besseres Fitnessprogramm für ältere BürgerInnen eingefallen? - Dachhasen!
Die eingefangenen Katzen sollen dann von der älteren Dame auch noch vermittelt werden. An wen? An Siegfried und Roy? Wer sich auch nur ansatzweise mit Katzenschutz auskennt, weiss, dass „verwilderte“ Streunerkatzen nicht vermittelt werden können.
Naja, das mit Siegfried und Roy hätte vielleicht funktioniert, aber die weilen ja nicht mehr unter uns. Bliebe noch eine Garküche irgendwo in Asien … - Die Papiere, bitte!
Sherlock, übernehmen Sie! Frau Thorwirth soll nach Ansicht der Stadt Suhl täglich herausfinden, welche der anwesenden Katzen „fremd“ oder „herrenlos“ sind. Wir nehmen mittlerweile den offenbar unabänderlichen Mangel an Fachwissen in der Behörde fast schon gelassen zur Kenntnis: Dort ignoriert man seit langem die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der Katzen nicht „herrenlos“ sein können.
Dieser Verweigerungshaltung wird nun auch noch Schikane zur Seite gestellt, wenn die Behörde der älteren Dame auferlegt, Platzkarten für den gedeckten Katzentisch zu verteilen. Jeden Tag soll sie schauen, welche Streuner sie vor dem Verhungern bewahren soll und welche nicht. Das ist absurd. Andererseits: Vielleicht könnte sie sich bei der Einlasskontrolle am Gartentor die Ausweise vorlegen lassen? - Urlaub fällt aus!
Manche Katzen darf Frau Thorwirth nicht füttern, andere muss sie füttern. So schreibt es zumindest die Behörde vor. Dabei muss sie, also Frau Thorwirth und nicht die Behörde — verständlicherweise — anwesend sein, um ihre Katzenkenntnisse einzubringen. Schliesslich muss sie genau feststellen, welche Katzen zum Mahl geladen werden dürfen und welche nicht. Wer sonst ausser ihr könnte das?
Damit fällt nicht nur der Urlaub für Frau Thorwirth ins Wasser, auch eine Fahrt zu Familie, Bekannten und Freunden scheidet zukünftig aus, denn: Wie soll ein Vertreter, also jemand, der die Katzen nicht aus 10 Metern Entfernung erkennt, diese unterscheiden? Aber vielleicht springt ja der Bürgermeister ein?
14. Juni 2023
Fachaufsichtsbeschwerde: Stellungnahme des Landes
Immerhin gibt es eine Antwort — für die das Ministerium allerdings knappe vier Monate brauchte. Knapp ist übrigens auch die inhaltliche Antwort: Das wird nichts.
Der Freistaat Thüringen lehnt eine Bearbeitung der Fachaufsichtsbeschwerde ab, da die Initiative Katzenschutzverordnung Landkreis Stade keine Beteiligte sei. Diese Einschätzung ist bedauerlicherweise zutreffend — ändert aber nichts an den vorgetragenen Fakten, die nunmehr Aktenbestandteil geworden sind.
Kein Behördenfilz?
In einem netten Satz am Ende des Schreibens lobt Referatsleiterin Dr. Anke Bokeloh zwar das Engagement für den Tierschutz — und zeigt damit irgendwie ja wohl Sympathie für das Anliegen. So weit, so nutzlos.
Der leise Gedanke, dass eine vorsichtige Einflussnahme der Landesbehörden „hinter den Kulissen“ stattgefunden haben könnte, ist aber offenbar reines Wunschdenken.
Hätte da nicht mal jemand auf dem kurzen Dienstweg nachfragen können, warum man einer 73-jährigen Katzenschützerin, die sich aus Verzweiflung an „ihre“ Stadt gewendet hatte, mit völlig absurden und rechtswidrigen Drangsalierungen begegnet? Wo ist der Behördenfilz, wenn man ihn mal brauchen könnte?
3. Juli 2023
Antrag auf Erlass einer Katzenschutzverordnung
Die Fraktion DIE LINKE hat den Antrag auf Erlass einer Katzenschutzverordnung für die Stadt Suhl in den Stadtrat eingebracht (der Antrag liegt uns nicht vor). Der Tagesordnungspunkt wird wegen Unzuständigkeit des Stadtrats per Geschäftsordnungsantrag abgesetzt.
Der Grund hierfür ist, dass das Land Thüringen den Erlass von Katzenschutzverordnungen an die Unteren Tierschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte delegiert hat. Deswegen meint eine Mehrheit des Stadtrats, nicht entscheidungsbefugt zu sein.
Aus dem zu diesem Thema eher kryptischen Protokoll der Sitzung ergibt sich, dass eine weitere Bearbeitung des Themas in Suhl geplant ist. Ende 2023 soll eine Auswertung erfolgen, „ob der Erlass VO rechtmäßig ist“.
Tierwohl: Nicht zuständig?
Was spricht eigentlich dagegen, dass ein Stadtrat — auch wenn er sich nicht als entscheidungsbefugt sieht — sich trotzdem für die praktische Umsetzung des „Staatsziels Tierwohl“ einsetzt? Wäre eine durch den Stadtrat beschlossene Anregung zur Einführung einer Katzenschutzverordnung oder gar ein diesbezüglicher Auftrag des Stadtrats an die Untere Tierschutzbehörde schädlich?
4. Juli 2023
Frau Thorwirth widerspricht dem Verwaltungsbescheid
Aus diversen Gründen ist der Bescheid der Stadt Suhl vom 30. Mai 2023 unhaltbar. Wer könnte hier etwas anderes tun, als es Frau Thorwirth getan hat? Natürlich hat sie gegen den Bescheid Rechtsmittel eingelegt!
Der Bescheid ist dermaßen fehlerbehaftet, dass es wohl kaum jemanden gäbe, der ihn unwidersprochen Hinnehmen würde.
5. Juli 2023
Fachaufsichtsbeschwerde an die Landesregierung (Thorwirth)
Nachdem die Landesregierung die bisher vorliegende Fachaufsichtsbeschwerde der Initiative Katzenschutzverordnung Landkreis Stade nicht angenommen hat (siehe oben: 14. Juni 2023), legt nun Frau Thorwirth Fachaufsichtsbeschwerde ein und sendet diese an den Freistaat Thüringen.
2024
14. März 2024
Nach acht Monaten: Anhörung zum Widerspruch
Die Bearbeitung des Widerspruchs fällt in die Hände des Landesamts für Verbraucherschutz. Diese Behörde benötigte geschlagene acht Monate, um auf den Widerspruch von Frau Thorwirth zu reagieren.
Das Ergebnis ist mal wieder eine Anhörung. Darin wird — gezielt auf Demotivation hinwirkend — das Ergebnis einer ersten Prüfung vorgelegt:
„Nach erster Prüfung sind keine Anhaltspunkte, die auf ein rechtswidriges Verwaltungshandeln der zuständigen Veterinärbehörde schließen lassen, erkennbar.“
Schon wieder sind offenbar „Fachleute“ am Werk, denen die aktuelle Rechtslage dermaßen schnuppe ist, dass sie die seit 28. Januar 2023 (!) vorliegende, ausführliche Stellungnahme (siehe oben) mal wieder mit keinem Wort erwähnen.
Nach ihrer fehlerhaften Aussage — alles sieht nach dem Einsatz eines Textbausteins aus, nicht aber nach der Beschäftigung mit dem Sachverhalt — weist die Behörde Frau Thorwirth darauf hin, dass Kosten auf sie zukommen, wenn ihrem Widerspruch nicht stattgegeben wird. Sie hat die Gelegenheit, Stellung zu beziehen und muss nun bis zum 15. April entscheiden, ob sie den Widerspruch aufrecht hält oder zurücknimmt.
21. März 2024
Erinnerung an die Fachaufsichtsbeschwerde
Da die Stadt Suhl bis zu diesem Tag nicht auf die Fachaufsichtsbeschwerde (siehe oben: 28. Januar 2023) reagiert hat, erinnert die Initiative Katzenschutzverordnung Landkreis Stade die Stadt an die Erledigung.
26. April 2024
Antwort der Stadt Suhl
Endlich liegt eine Antwort der Stadt Suhl auf die Fachaufsichtsbeschwerde der Initiative Katzenschutzverordnung Landkreis Stade (siehe oben) vor. Aus „datenschutzrechtlichen Gründen“ könne die Stadt sich hierzu nicht äussern, so schreibt Oberbürgermeister Knapp.
Um das herauszufinden benötigte die Stadt Suhl 1 Jahr und 3 Monate.
Kommentar: Respekt?
Geschlagene 15 Monate benötigte die Stadt Suhl, um auf die Fachaufsichtsbeschwerde der Initiative Katzenschutzverordnung Landkreis Stade zu reagieren. Das ist eine lange Zeit.
Was nun dabei herausgekommen ist, lässt sich kaum mit Gleichmut ertragen. Die Stadt Suhl weigert sich, auch nur mit einem Wort inhaltlich auf das Vorbringen der Initiative einzugehen. Statt dessen beruft man sich auf Datenschutzgründe — die als Schlagwort immer dann von einer Behörde gerne vorgeschoben werden, wenn sie lieber schweigt.
Die Stader Initiative solle „Respekt vor den schutzwürdigen Interessen“ der Frau Thorwirth haben, so meint der Oberbürgermeister forsch in seinem Schreiben. Deshalb möge die Initiative von weiteren Anfragen absehen. Man spürt förmlich, wie eine peinliche Hilflosigkeit aus den Zeilen dieses Schreibens herausquillt.
Die Stadt fordert also Respekt gegenüber Frau Thorwirth — aber von anderen. Selbst mag die Stadt diesen Respekt allerdings nicht aufbringen, denn sonst hätte die Stadt Frau Thorwirth bei ihrem Anliegen geholfen, anstatt sie zu drangsalieren.
Dass die Stadt in Sachen Katzenschutz weder Respekt vor den Tieren, noch vor der Rechtslage aufbringt, thematisiert der Oberbürgermeister erwartungsgemäß nicht.
31. Mai 2024
Fachaufsichtsbeschwerde der Frau Thorwirth: Immer noch keine Reaktion
Seit fast 11 Monaten liegt dem Land Thüringen die Fachaufsichtsbeschwerde der Frau Thorwirth vor (siehe oben: 5. Juli 2023). Reaktion: bisher keine.
3. Juni 2024
Crowdfunding gestartet
Vor einigen Tagen haben wir eine Spendenaktion gestartet — ein sogenanntes Crowdfunding. Der Grund:
Es ist zu befürchten, dass die Stadt Suhl von ihrer Absicht nicht ablassen wird und der WIderspruch von Frau Thorwirth gegen den amtlichen Bescheid vom 30. März 2023 (siehe oben) abgewiesen wird.
In dem Fall kämen nicht nur Verfahrenskosten auf Frau Thorwirth zu, sie könnte sich auch nicht mehr ohne anwaltliche Unterstützung gegen das ihr zugefügte Unrecht wehren.
So etwas kann aber eine einzelne Person in der Regel kaum alleine stemmen. Deshalb bitten wir um Solidarität und um Geldspenden vieler Menschen, damit Frau Thorwirth ihren Kampf für die Streunerkatzen und gegen die behördliche Willkür nicht aus finanziellen Gründen beenden muss.
Machen Sie mit? Danke!