Welche Regelung gibt es in Sachsen-Anhalt?
Die sachsen-anhaltinische Landesregierung hat am 27.11.2019 den Gemeinden die Möglichkeit geschaffen, Katzenschutzverordnungen nach § 13b Tierschutzgesetz zu erlassen.
Die Verantwortung für das Thema Katzenschutz — die die Bundesländer erst durch das Tierschutzgesetz des Bundes erhalten haben — wird auch durch das Land Sachsen-Anhalt an die Kommunen weitergereicht: Die sachsen-anhaltinischen Städte und Gemeinden können (oder müssen sie?) nun Vorkehrungen zum Schutz freilebender Katzen ergreifen. Die Landesverordnung bietet den Betroffenen Verwaltungen dafür einen Rahmen, um eine solche „Katzenschutzverordnung“ rechtssicher in ihrem Bereich einzuführen.
Die einzelne Regelung, die in einer Stadt oder Gemeinde nun aufgrund der Landesverordnung erlassen werden kann, wird allgemein als „Katzenschutzverordnung“ bezeichnet.
Die gewünschte Folge der Landesverordnung ist: Kommunen und Städte haben nunmehr die gegenüber früher viel einfachere Möglichkeit, effektiven und rechtssicheren Katzenschutz für ihren Verantwortungsbereich einzuführen.
Weiterführende Links: siehe Kasten
Aktionen
Das Land hat eine Studie in auftrag gegeben: Katzenkastrationsprojekte 2017 - 2019. Die Ergebnisse dieser Studie sind im Amtstierärztlicher Dienst“ 4/2020 veröffentlicht.
Wir danken dem Herausgeber, der Alpha Informtionsgesellschaft GmbH, für die freundliche Genehmigung, die Studie “ „Wissenschaftliche und praktische Evaluierung der Kastration zur Minimierung herrenloser und verwilderter Katzen“ auf unseren Webseiten veröffentlichen zu dürfen.
Fördergelder
Laut MDR sollen Fördergelder vom Land für die Kastration von freilebenden Katzen bereitsgestellt werden. Zu finden ist dazu nichts.
Kontakte in Sachsen-Anhalt
Dr. Marco König
Landestierschutzbeauftragter
Hasselbachstraße 4
39104 Magdeburg
Telefon: 03 91 / 567-18 44
Email: tierschutzbeauftragter@mule.sachsen-anhalt.de
Web: zur Seite des Landestierschutzbeauftragten
weiterführende Links
Details zur Landesregelung
- Gesetz zur Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von bestimmten Gebieten zum Schutz freilebender Katzen
- Prüfschema der Voraussetzungen für den Erlass einer Katzenschutzverordnung auf Grundlage des § 13b Tierschutzgesetz
- Stellungnahme von PfdK zum Prüfschema. Wer die initiale Evaluierung zum Nutzen von Kastrationsaktion om Fachbereich Veterinärmedizin vom Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt lesen möchte, wende sich gerne an Politik für die Katz‘, wir leihen sie aus.
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Umsetzung einer kommunalen Katzenschutzverordnung nach § 13b Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Der Fundtiererlass regelt, dass freilebende Tiere als Fundtiere zu behandeln sind.
Fördergelder
- Für 2024 stehen 5000,00 € pro Verein für die Katzenkastration zur Verfügung. Weitere Infos in diesem Link.