Welche Regelung gibt es in Sachsen-Anhalt?
Die sachsen-anhaltinische Landesregierung hat am 27.11.2019 den Gemeinden die Möglichkeit geschaffen, Katzenschutzverordnungen nach § 13b Tierschutzgesetz zu erlassen.
Die Verantwortung für das Thema Katzenschutz — die die Bundesländer erst durch das Tierschutzgesetz des Bundes erhalten haben — wird auch durch das Land Sachsen-Anhalt an die Kommunen weitergereicht: Die sachsen-anhaltinischen Städte und Gemeinden können (oder müssen sie?) nun Vorkehrungen zum Schutz freilebender Katzen ergreifen. Die Landesverordnung bietet den Betroffenen Verwaltungen dafür einen Rahmen, um eine solche „Katzenschutzverordnung“ rechtssicher in ihrem Bereich einzuführen.
Die einzelne Regelung, die in einer Stadt oder Gemeinde nun aufgrund der Landesverordnung erlassen werden kann, wird allgemein als „Katzenschutzverordnung“ bezeichnet.
Die gewünschte Folge der Landesverordnung ist: Kommunen und Städte haben nunmehr die gegenüber früher viel einfachere Möglichkeit, effektiven und rechtssicheren Katzenschutz für ihren Verantwortungsbereich einzuführen.
Weiterführende Links: siehe Kasten
Aktionen
Landtagswahl Sachsen-Anhalt – Was sagen die Parteien zum Katzenschutz?
Die Initiative Katzenschutzverordnung LK Harz – JETZT hat nachgefragt. Hier finden sich die Antworten:
Die LINKE Landesverband Sachsen-Anhalt
Treffen mit dem Tierschutzbeauftragten Dr. König
Ende Oktober 2025 fand ein Treffen mit dem Tierschutzbeauftragten Herr Dr. König, Refereatsleiter Herr Dr. Kattein und Frau Schilz statt. Initiert wurde es von der Initiative Tierschutz – Tiere in Not e. V..
Zur Nachbereitung wurde eine Analyse mit Handlungsvorschlägen, wie das Thema Katzenschutz in Sachsen-Anhalt vorangehen kann, erstellt.
Link zum Schreiben: siehe Kasten
Studie des Ministeriums
Das Land hat eine Studie in Auftrag gegeben: Katzenkastrationsprojekte 2017 – 2019. Die Ergebnisse dieser Studie sind im Amtstierärztlicher Dienst“ 4/2020 veröffentlicht.
Wir danken dem Herausgeber, der Alpha Informtionsgesellschaft GmbH, für die freundliche Genehmigung, die Studie “ „Wissenschaftliche und praktische Evaluierung der Kastration zur Minimierung herrenloser und verwilderter Katzen“ auf unseren Webseiten veröffentlichen zu dürfen.
Fördergelder
Das Land Sachsen-Anhalt stellt eingetragenen Vereinen Fördergelder für die Kastration obhutloser Katzen zur Verfügung.
Details hierzu im Kasten.
Kontakte in Sachsen-Anhalt
Dr. Marco König
Landestierschutzbeauftragter
Hasselbachstraße 4
39104 Magdeburg
Telefon: 03 91 / 567–18 44
Email: tierschutzbeauftragter@mw.sachsen-anhalt.de
Web: zur Seite des Landestierschutzbeauftragten
weiterführende Links
Details zur Landesregelung
- Gesetz zur Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von bestimmten Gebieten zum Schutz freilebender Katzen
- Prüfschema der Voraussetzungen für den Erlass einer Katzenschutzverordnung auf Grundlage des § 13b Tierschutzgesetz
- Stellungnahme von PfdK zum Prüfschema.
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Umsetzung einer kommunalen Katzenschutzverordnung nach § 13b Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Der Fundtiererlass regelt, dass freilebende Tiere als Fundtiere zu behandeln sind.
- Details zum Fundtiererlass – Zuständigkeiten
Details zur Landesregelung
- Gesetz zur Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von bestimmten Gebieten zum Schutz freilebender Katzen
- Prüfschema der Voraussetzungen für den Erlass einer Katzenschutzverordnung auf Grundlage des § 13b Tierschutzgesetz
- Stellungnahme von PfdK zum Prüfschema.
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Umsetzung einer kommunalen Katzenschutzverordnung nach § 13b Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Der Fundtiererlass regelt, dass freilebende Tiere als Fundtiere zu behandeln sind.
- Passend hierzu stellt das Land eine Fundtieranzeige zur Verfügung.
- Fördergelder für die Kastration obhutloser Katzen.
Aktionen
- Plakat-Aktion „pro Kastration“ des Landes:
Plakat 1 und Plakat 2 - Analyse der Katzenschutzsituation in Sachsen-Anhalt mit Handlungsvorschlägen
- Quellennachweise und Begründungen zur Analyse
Fördergelder
- In den letzten Jahren konnten Tierschutzvereine bis zu 5.000,00 € für die Katzenkastration beantragen. Auch für 2026 gibt es diese Option. Weitere Infos in diesem Link.

