
Das bedeutet, dass Katzen, die zwar ein Zuhause haben, aber nicht kastriert worden sind, nicht oder nur sehr eingeschränkt ins Freie gehen dürfen. Durch diese gesetzliche Regelung werden Katzenhalter indirekt dazu gezwungen, ihre Katzen kastrieren zu lassen – sofern sie sie nicht immer eingesperrt halten möchten. Freigängern den Freigang zu verweigern ist nicht im Sinne des Tierschutzes.
Registrierte Züchter sind von solchen Regelungen ausgenommen!











