Wer ein Tier findet, kann auf den Kosten sitzen bleiben. Das betrifft sowohl Finder und auch Tierheime, die, wenn es schlecht läuft, zum Beispiel Kosten für eine notwendige tierärztliche Versorgung selbst tragen müssen. Wie kann das sein?
Manche Gemeinden stellen Finder von Fundtieren vor unnötige Hürden, da sie sich erst dann zur Kostenübernahme verpflichtet sehen, wenn das Fundtier auf dem Fundamt abgegeben wurde.
Das mag sich falsch anhören, ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2018 bestätigt jedoch dieses Vorgehen.
Der Tierschutzbund äusserte sich recht eindeutig dazu:
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zu Fundtierkosten
Herber Rückschlag für den Tierschutz in Deutschland
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat heute in letzter Instanz entschieden, dass Tierheime ohne entsprechende Verträge mit den Kommunen, Fundtierkosten nur dann erstattet bekommen, wenn die Tiere vorher im Fundamt abgegeben wurden. Das Gericht zwingt damit die Tierheime, Fundtiere abzuweisen und Finder zum Rathaus zu schicken.
Quelle: tierschutzbund.de, Artikel vom 26.4.2018, zuletzt abgerufen am 29.10.2021