Projekt Katzenschutzverordnung in

Lauterbach, Hessen

Verbreiten Sie die Informationen über dieses Katzenschutzprojekt in Ihrem Netzwerk:

Katzenschutzverordnung Lauterbach

Im Sommer/Herbst 2021 ver­such­te die Frak­ti­on der Lin­ken eine Katzen­schutz­ver­ord­nung in der Stadt Lau­ter­bach zu eta­blie­ren. Die Ab­stim­mung in der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung brach­te nicht die not­wen­di­ge Mehr­heit, der An­trag wur­de abgelehnt.

Hier do­ku­men­tie­ren wir den uns be­kann­ten Ab­lauf in Lauterbach:

2020 

16. März 2020

Anke Feil von Po­li­tik für die Katz‘ in­iti­iert ei­nen Run­den Tisch im Vo­gels­berg­kreis zum The­ma Katzen­schutz­ver­ord­nung. Mehr als 30 in­ter­es­sier­te Tier­schüt­ze­rIn­nen und Mit­ar­bei­ter aus der Ver­wal­tung nah­men teil. Hin­sicht­lich Lau­ter­bach wur­de be­merkt, dass es schwie­rig sei, im Sin­ne der Tier­schüt­zer Ge­hör zu finden.

In ei­nem Zei­tungs­be­richt des Lau­ter­ba­cher An­zei­gers wird ausgeführt:

Aus der Dis­kus­si­ons­run­de wur­de dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Not­wen­dig­keit ei­ner Katzen­schutz­ver­ord­nung hieb- und stich­fest be­grün­det sein müs­se. Denn die Zwangs­kas­tra­ti­on von Kat­zen sei auch ein Ein­griff in das Ei­gen­tums­recht. Da sei mit Kla­gen zu rechnen.

Hier deu­te­te sich be­reits die Rich­tung an, mit der in Lau­ter­bach eine Katzen­schutz­ver­ord­nung ver­hin­dert wer­den soll­te. (An­mer­kung: Bis ins Jahr 2023 sind PfdK bun­des­weit kei­ne Kla­gen ge­gen eine Katzen­schutz­ver­ord­nung bekannt.)

2021 

3. September 2021

Die Frak­ti­on der Lin­ken stellt in der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung ei­nen An­trag, der die Ein­füh­rung ei­ner Katzen­schutz­ver­ord­nung für Lau­ter­bach zur Fol­ge ha­ben soll:

  1. Der Ma­gis­trat trifft die not­wen­di­gen Vor­ar­bei­ten zur Ver­ab­schie­dung ei­ner Katzen­schutz­ver­ord­nung (vgl. auch 13b Tier­schutz­ge­setz), so wie dies in an­de­ren Städ­ten (Hom­berg, Als­feld) des Vo­gels­berg­krei­ses be­reits ge­sche­hen ist.
  2. Nach fest­ge­stell­ter Not­wen­dig­keit wird der Ma­gis­trat auf­ge­for­dert eine ent­spre­chen­de Katzen­schutz­ver­ord­nung zu be­schlie­ßen. Eine sol­che Ver­ord­nung soll vor­schrei­ben, dass Kat­zen ge­chipt und re­gis­triert wer­den. Ka­ter müs­sen auf Kos­ten des Tier­hal­ters / der Tier­hal­te­rin ste­ri­li­siert, Kat­zen kas­triert wer­den. Als Bei­spiel könn­te die bei­gefüg­te Katzen­schutz­ver­ord­nung der Stadt Als­feld dienen.

Dazu ist zu be­mer­ken, dass der An­trag bes­ten­falls als „un­glück­lich for­mu­liert“ be­zeich­net wer­den kann. Die an­trag­stel­len­de Frak­ti­on hat sich we­der in Sa­chen Tier­schutz aus­rei­chend zum The­ma kun­dig ge­macht (eine Ste­ri­li­sa­ti­on soll­te nicht er­fol­gen, viel­mehr Kas­tra­tio­nen), noch vom Ver­fah­ren her ei­nen gu­ten Weg ge­wählt hat. Ins­be­son­de­re ist zu bemängeln:

  1. Hin­sicht­lich des The­mas Kas­tra­ti­on oder Ste­ri­li­sa­ti­on ver­wei­sen wir bei­spiel­haft auf die Aus­füh­run­gen von Fin­de­fix.
  2. Eine Katzen­schutz­ver­ord­nung kann in Hes­sen vom Ma­gis­trat be­schlos­sen wer­den. Eine Be­hand­lung des The­mas in der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung ist nicht not­wen­dig. War­um hat die An­trag­stel­le­rin nicht den „kur­zen Weg“ ge­wählt? Sollt es Grün­de ge­ge­ben ha­ben, die eine Be­hand­lung in der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung recht­fer­ti­gen, so sind uns die­se nicht bekannt.
  3. Wenn der An­trag in der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung be­han­delt wird, dann be­darf es nach Über­zeu­gung von Po­litk für die Katz‘ ei­ner kon­kre­ten Be­schluss­vor­la­ge samt schlüs­si­ger Be­grün­dung. Bei­des lag hier nicht vor. Ein „macht mal was“ ist nicht aus­rei­chend und even­tu­ell so­gar kontraproduktiv.

20. September 2021

Die Lin­ke er­gänzt ih­ren An­trag vom 3. Sep­tem­ber 2021. Der An­trag soll nun an den Haupt­aus­schuss über­wie­sen wer­den so­wie zu die­ser Aus­schuss­sit­zung ein Ex­per­te vom Lau­ter­ba­cher Tier­schutz­ver­ein ge­la­den werden.

5. November 2021

Der An­trag wur­de im Haupt­aus­schuss be­han­delt. Po­li­tik für die Katz‘ hat­te zu die­sem Zeit­punkt kei­ne Kennt­nis des Antrags.

In ei­nem Zei­tungs­be­richt, der uns vor­liegt, wur­de das Ab­stim­mun­ges­er­geb­nis genannt:

  • da­für: 4 Stimmen
  • da­ge­gen: 4 Stimmen
  • Ent­hal­tun­gen: 3 Stimmen

Schon hier muss­te es klar ge­wor­den sein, dass das An­lie­gen kein Selbst­läu­fer in der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung wer­den wür­de. Eine bes­se­re Vor­be­rei­tung wäre wün­schens­wert gewesen.

17. November 2021

Po­li­tik für die Katz‘ wur­de auf die an­ste­hen­de Ent­schei­dung erst we­ni­ge Tage vor­her auf­merk­sam: Wir wur­den auf ei­nen Zei­tungs­ar­ti­kel hin­ge­wie­sen. Dar­auf­hin nah­men wir Kon­takt mit den An­trag­stel­len­den auf und ver­sorg­ten sie mit mit grund­le­gen­den In­for­ma­tio­nen. Der Wort­laut des An­trag war uns nicht be­kannt. Ei­nen Ein­fluss auf den An­trag konn­ten wir des­halb nicht mehr nehmen.

In der Sit­zung wa­ren wir anwesend:

Die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Vor al­lem die ab­leh­nen­de Hal­tung des Bür­ger­meis­ters zu ei­ner Katzen­schutz­ver­ord­nung war un­ver­kenn­bar. Er zeich­ne­te das Bild ei­ner „drei bis fünf­jäh­ri­gen, kos­ten­in­ten­si­ven Er­he­bungs­pha­se“, die die Stadt Lau­ter­bach zu leis­ten hät­te. Die­se ab­sur­de Aus­sa­ge blieb un­er­klär­li­cher­wei­se von den Be­für­wor­ten­den Stadt­ver­ord­ne­ten unwidersprochen.

Das Er­geb­nis der Ab­stim­mung war we­nig über­ra­schend: 14 Stim­men da­ge­gen, 13 da­für und ein paar Ent­hal­tun­gen führ­ten zur Ab­leh­nung des Antrags.

Wie kann es weitergehen?

Das The­ma dürf­te nicht vor ei­nem Jahr wie­der auf die Ta­ges­ord­nung der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung ge­setzt wer­den — § 14 der Ge­schäfts­ord­nung für die Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung und die Aus­schüs­se der Kreis­stadt Lau­ter­bach er­schwert es, das The­ma vor­her wie­der einzubringen.

18. November 2021

Po­li­tik für die Katz‘ ver­öf­fent­licht eine Pres­se­mit­tei­lung zum Lau­ter­ba­cher Sach­ver­halt. Auch wenn es klar ist, dass das The­ma für Lau­ter­bach erst ein­mal von Tisch ist: Wir woll­ten die ab­sur­den Aus­sa­gen in der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung her­aus­ar­bei­ten und auf die Män­gel in der Wahr­neh­mung der Ver­ant­wort­lichen hin­wei­sen. Ein Zi­tat aus un­se­rer Stellungnahme:

Man ist [in Lau­ter­bach] nicht be­reit, den Emp­feh­lun­gen der­je­ni­gen zu fol­gen, die sich ein­ge­hend mit dem The­ma be­schäf­tigt ha­ben. Fach­leu­te in hes­si­schen Mi­nis­te­ri­en bis hin zu den lo­ka­len Tier­schüt­ze­rIn­nen, las­sen kei­ne Zwei­fel dar­an, dass eine Katzen­schutz­ver­ord­nung die Si­tua­ti­on ent­schei­dend ver­bes­sert. War­um nimmt man die­se fach­kun­di­gen Stim­men nicht ernst in Lauterbach?

Fazit

So sehr das En­ga­ge­ment der an­trag­stel­len­den Frak­ti­on be­grüsst wer­den muss: Ein bes­ser for­mu­lier­ter An­trag, eine bes­se­re Vor­be­rei­tung auf die „Ar­gu­men­te“ der Geg­ner und vor al­lem eine be­herz­te Wi­der­re­de ge­gen das kon­stru­ier­te Vor­brin­gen des Bür­ger­meis­ters wä­ren hilf­reich gewesen.

Ob man die Frak­ti­on des Bür­ger­meis­ters zu ei­ner Än­de­rung des Ab­stim­mungs­ver­hal­tens hät­te be­we­gen kön­nen? Das bleibt un­klar — aber es war er­sicht­lich, dass vie­le Stadt­ver­ord­ne­te sich der Zu­stän­dig­keit und des Auf­trags, das im Grund­ge­setz ver­an­ker­te Tier­wohl um­zu­set­zen, nicht be­wusst waren.

Politik für die Katz'

Kontakt bei Politik für die Katz'

Frank Jermann
0 66 68 / 91 99 380
frank@politik-fuer-die-katz.de

Projektdetails

Beginn des Projekts:

6. November 2021 (Kenntnis des Antrags aus den Medien)

nächste Schritte:

mo­men­tan keine

Ende des Projekts:

16. November 2021 (in der Stadtverordnetenversammlung gescheitert)

verantwortlich:

Stadtverordnetenversammlung Lauterbach, Magistrat

beantragt von

Fraktion Die Linke

lokaler Kontakt:

Die Linke, Lauterbach
Winfried König
winfried.koenig@live.de

Bilder und Grafiken