Anhand unserer Recherche haben wir diesen zeitlichen Ablauf dokumentieren können:
2016
Frühjahr
Die Fraktion die Linke stellt einen Antrag auf eine Delegationsverordnung nach §13b TierSchG - Die Katzenschutzverordnung
Laut Wortprotokoll der Anhörung am 24. Oktober 2016 durch den Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration sind sehr Interessante Beiträge zu lesen:
Herr Mario Aßmann, Vereinsvorsitzender und Tierheimleiter im Tierheim Meißen-Winkwitz e. V.
Es werden teilweise Katzen durch die Ordnungsämter nicht als Fundtiere anerkannt und keinem Tierheim zugeführt. Diese Tiere bleiben dann auf der Straße und vergrößern die Bestände der freilebenden Katzen weiter.
Herr Dr. Michael Kern, Amtsleiter im Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadt Chemnitz.
Der Staat schützt die Tiere, Artikel 20a Grundgesetz. Das ist nicht eingeschränkt, es trifft alle Tiere, letzten Endes auch die herrenlosen, die verwilderten, entlaufenen, die Fundtiere. Er schützt letzten Endes alle Tiere. Auch § 1 Tierschutzgesetz trifft Aussagen zum Zweck dieses Gesetzes, der Verantwortung des Menschen für das Tier; es ist also auch nicht in irgendeiner Form eingeschränkt
Herr Dr. med. Volker Jähnig, Mitglied im Ausschuss für Tierschutzangelegenheiten der Sächsischen Landesärztekammer und praktizierender Tierarzt in Leipzig.
Wir können letztendlich sagen, wir kastrieren weniger, aber ob die Population wirklich gesenkt ist, das ist die Frage, die wir nicht beantworten können;
…
Ein Einfluss auf die Populationsgröße ist auch das Rückzugsangebot, das – auch sehr interessant – in Leipzig kleiner wird. Die Stadt wird aufgeräumt. Wir sind eine wachsende
Stadt, jedes Haus wird saniert. Die Garagen werden weggerissen oder saniert. Die Keller werden gesichert. Auch das hat Einfluss auf die Population. Letztendlich macht es das Leben der wilden Katzen schwieriger;(Anmerkung Redaktion: Zitate bezieht sich auf die Situation in Leipzig, wo seit vielen Jahren eine städtische Initiative zur Kastration freilebender Katzen gibt:)
Frau Dr. Claudia Ruf, Vorstand des Tierschutzvereins Zwickau und Umgebung e. V.
Wenn wir uns einmal eine theoretische Populationsentwicklung anschauen – einige Vorredner hatten es bereits gesagt –, sehen wir, dass wir in einem Gebiet schon nach ganz wenigen Jahren – nehmen wir einmal drei Jahre, das ist eigentlich überhaupt keine Zeit – schon knapp 500 Katzen haben, hervorgehend aus einem einzigen Katzenpärchen, und das Ganze explodiert dann weiter. Das heißt, wir sprechen hier nicht von irgendwelchen Zeiträumen, wo wir sagen: Dort ist jetzt vielleicht ein Problem, da warten wir noch ein paar Jahre und sammeln erst einmal einige Zahlen. Bis dahin ist das Kind endgültig in den Brunnen gefallen.
Herrn Dieter Ruhnke, Sprecher für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Katzenhilfe Bleckede e. V. Lüneburg;
Wobei ich in diesem Sinne bei dieser Abfrage davon ausgehe, dass weder die Tierschutzorganisationen, die Tierärzte oder sonstige Institutionen zu dieser Thematik vor Ort um Stellungnahme gebeten worden sind; das sehe ich als sehr wahrscheinlich an.
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Die hohe Anzahl von freilebenden Hauskatzen wurde nicht definiert. Im Bereich der Hauskatze spielen die Vermehrungsraten eine besondere Rolle. Wenn wir Aufkommensorte
einer Hauskatze oder eines -pärchens, wie zum Beispiel bei Altenpflegeheimen, Krankenhäusern – Stichwort: Küche – oder Kindergärten haben, kann im Rahmen einer Vermehrungsrate von Hauskatzen schon von einer höheren Population gesprochen werden, wenn man sich die Vermehrungsrate von über 20 Tieren in einem Jahr vor Augen hält – wenn wir nichts dagegen unternehmen.…
Zum Einfangen, Kastrieren und Wiederaussetzen hat es von 1992 bis 2003 und 1998 bis 2004 in den Staaten eine wissenschaftliche Studie mit mathematischen Berechnungen gegeben, und man hat dort festgestellt, dass diese Maßnahme überhaupt nicht von Erfolg gekrönt war. Auch hier haben die gesetzlich begleitenden Maßnahmen gefehlt, die es Privatbesitzern untersagen, ihren unkastrierten Tieren Freigang zu gewähren.
…
Vor diesem Hintergrund und den Geldern, die bereitstehen, müssen wir uns die Frage stellen, über wie viele Jahre man diese Investitionsförderung für die Unterbringung von Katzen und die Förderung der Kastration sowie von Fördermitteln weiterführen will. Letztendlich muss man sich die Frage stellen, warum das Fehlverhalten einzelner Bürger, das zu dieser Thematik führt, durch die Allgemeinheit getragen werden muss und warum dies durch den Landesgesetzgeber weiterhin gebilligt wird.
Herrn Michael Sperlich, Tierschutzverein Leipzig und Umgebung e. V.
Die Abrechnungen liegen vor, auch in der Landesdirektion. Man hätte sie anfragen können; denn jeder Verein, der diese Fördermittel abruft, hat einen Verwendungsnachweis einzureichen und hineinzuschreiben, wie viele Katzen kastriert worden sind. Er hat die Tierarztrechnungen vorzuhalten und muss selbstverständlich die rechtskonforme Verwendung der Fördermittel nachweisen. Auch diese Zahlen wären problemlos, mit einem Knopfdruck, abrufbar gewesen.
…
Alle 31 Vereine haben geantwortet: Die Mehrheit der in sächsischen Tierheimen als Fundtiere aufzunehmenden Katzen ist nicht kastriert.
Der Ausschuss lehnt den Antrag mit seiner Beschlussempfehlung ab. In der Planarsitzung, in der darauf Bezug genommen wird, verliert man dazu kein Wort mehr und beschliesst, so wie es im ausschuss beschlossen wurde.
November
Die AfD-Fraktion stellt eine kleine Anfrage an den Landtag. Thema: „Maßnahmen zur Eingrenzung wildstreunender Katzenpopulationen“
Aufgrund der Förderung von Tierheimen und der Kastration von Katzen sind in Sachsen bei der Abfrage der für den Tierschutz in ihrem Landkreis zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter 2013 keine Gebiete gemeldet worden, die die Voraussetzungen des § 13b Tierschutzgesetz (TierSchG) erfüllen.
2018
Die Fraktion Die Linke stellt eine kleine Anfrage an den Landtag. Thema: Fördermittel für die Tierheime in Sachsen
2020
Die Fraktion Die Linke stellt einen Antrag an den Landtag. „Auch Tiere haben Rechte - Stillstand bei Tierschutz beenden!“
Unter anderem fordern sie ein Konzept, dass die Vermehrung freilaufender Heimtiere reguliert. Das zuständige Ministerium sieht sich hierfür nicht zuständig.
2021
Sächsische Landestierschutzverband fordert §13b TierSchG für Sachsen
Im Frühjahr wendet sich der sächsische Landestierschutzverband, die 1. Vorsitzende Christel Jeske, mit einem ausführlichen Schreiben an die Abgeordneten des sächsischen Landtags. Hierin fordert sie mit Belegen zu Populationen und dem Zustand der Tiere die sächsische Landesregierung auf, endlich die Kommunen zu ermächtigen, die Katzenschutzverordnung nach §13b TierSchG erlassen zu können.
Seit Jahrzehnten kämpfen Tierschützer gegen dieses Katzenelend, insbesondere durch Kastrationsaktionen. Dadurch ist es zwar gelungen, den Nachwuchsbestand soweit zu
regulieren, dass die Geburtsspitzen, welche zwingend zu einem Tod durch die Folgen schwerster Mangelernährung führen, abgeflacht werden, so dass aktuell weniger Welpen mit
schwersten Krankheitsbildern auf der Straße gefunden werden. Aber man darf sich davon nicht täuschen lassen, das eigentliche Problem wird damit nicht ansatzweise gelöst.
.….
Der Sächsische Landtag ist aus unserer Sicht dringend gehalten, sich dieses Problems anzunehmen und die Landesregierung dazu zu bringen, die Ermächtigung der Kommunen
nunmehr auch in Sachsen in Kraft zu setzen.
Antrag
Reagieren darauf die Mitglieder des sächsischen Landtags? Wir wissen es nicht, aber es passiert etwas:
SPD, CDU und BündnisGrüne stellen im Juni einen Antrag „Arbeit der Tierschutzvereine und Tierheime verbessern“. Das Ziel ist die Förderung von Personalkosten in Tierheimen.
Auch das Katzenleid wird im Antrag thematisiert:
Mit einer entsprechenden Zuständigkeitsverordnung des Freistaates Sachsens auf Basis des §13b Tierschutzgesetz könnten kommunale Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen für Katzen vorangebracht werden.
Im September wird der Antrag von den Fraktionen der Landesregierung diskutiert. Im Wortprotokoll finden sich Redebeiträge (ab Seite 2886) verschiedener Parteien zum Antrag Arbeit der Tierschutzvereine verbessern.
Ines Saborowski, CDU
„Es soll dabei geprüft werden, wie bei den Kommunen die Umsetzung des § 13 b des Tierschutzgesetzes ermöglicht werden kann.“
Ines Kummer, BÜNDNISGRÜNE
„Wir beauftragen die Staatsregierung mit unserem Antrag, zu prüfen, wie den Kommunen die Umsetzung des § 13 b Tierschutzgesetz ermöglicht werden kann. Durch die Registrierung und Kennzeichnung aller gehaltenen Katzen kann eine Überzahl freilaufender Tiere verhindert werden. Das macht da Sinn, wo es sehr viele Katzen gibt und durch das natürliche Revierverhalten Schmerzen, Lei-den oder Schäden drohen, wie es das Gesetz besagt.“
Simone Lang, SPD
„Gerade im Zuge von Corona sind Befürchtungen laut geworden, dass sich der Haustierboom wieder umkehrt und die Tierheime bei der Aufnahmekapazität in Bedrängnis kommen könnten.“
Thomas Prantl, AfD
„Auch den Prüfantrag zur Umsetzung des § 13 b Tierschutzgesetz begrüßen wir aus-drücklich. Wir alle kennen die gravierenden Probleme für das Tierwohl, gerade im Fall der Katzen, wenn sich Kolonien frei lebender Katzen in großem Umfang bilden und damit die Verbreitung von Krankheiten und Verletzungen durch Revierkämpfe zunimmt.
In der Ausschussanhörung im Oktober 2016 haben die Sachverständigen dargelegt, dass populationsbegrenzende Maßnahmen sinnvoll und notwendig sind, um erhebliches Leid von verwilderten Katzen abzuwenden.“
Susanne Schaper, DIE LINKE
„Nach Punkt 2 des vorliegenden Antrags der Koalition soll die Umsetzung des § 13 b Tierschutzgesetz durch die Kommunen geprüft werden. Dieser ermöglicht den Landesregierungen, die sogenannten Katzenschutzverordnun-gen zu erlassen.
…
Für den Freistaat haben wir als LINKE dies hier bereits vor fünf Jahren mit unserem Antrag „Tierschutz verbessern. Rechtsverordnung zum Schutz frei lebender Katzen unverzüglich erlassen und finanzieren“ gefordert. Sogar eine öffentliche Anhörung gab es dazu. In dieser Anhörung haben ausnahmslos alle Sachverständigen dafür gesprochen, aber „was juckt es die Eiche“ – Sie wissen schon. Nun soll wenigstens geprüft werden, aber auch hier gilt: besser spät als nie.“
Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Offene Kommunikation mit den Tierschutzvereinen ist für mein Haus zentral.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen bzw. beschlossen.
Leider passiert hierauf hin nichts, was die Kommunen ermächtigt, dem Katzenleid konkret mit einer Katzenschutzverordnung nach §13b TierSchG etwas entgegen setzen zu können.
2022
Antrag „die zweite“
Die Landtags-Fraktion Die Linke möchte einen Antrag auf Erlass einer Katzenschutzverordnung nach 13§ TierSchG in Sachsen stellen und bittet den sächsischen Landestierschutzverband um Stellungnahme zum Gesetzesentwurf. Die Antwort erfolgt am 24. März 2022 durch Herrn Michael Sperlich, Vorstand des sächsischen Landestierschutzverbands
Das grundlegende Problem dieser Gesetzesinitiative sehen wir aber in § 13b TierSchG selbst. Die dort formulierten Voraussetzungen für die Bestimmung von Schutzzonen und die Beschränkung oder Untersagung der Gewährung von Freigang fruchtbarer Heimtiere, scheinen weitgehend unerfüllbar.
Die Antwort auf den Gesetzesentwurf überraschte uns sehr, denn sie zeugt von völliger Unkenntnis der rechtlichen Situation. Auch war die Kommunikation des sächsischen Landestierschutzverbandes bisher anders, wie es unsere Recherchen zur Lage des §13b TierschG in Sachsen ergaben.
Wir haben den Deutschen Tierschutzverband, den DAchverband, um Stellungnahme gebeten. Eine schriftliche Stellungnahme möchte man uns dazu nicht geben. Am Telefon teilte man uns mit, das es hier um ein Mißverständis ginge.
Wir bleiben skeptisch, denn das Vorstandsmitglied des Landestierschutzverband Sachsen e. V., Michael Sperlich, steht auch als Geschäftsführer des Tierheims Leipzig und Umgebung e. V. seit Jahren in der Kritik von TierschützerInnen.
25. November 2022 - öffentlichen Anhörung
Für die öffentlichen Anhörung zur Drucksache 7/10250, Gesetz zum Schutz freilebender Katzen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Katzenschutzgesetz) am 25. November 2022 werden weitere Stellungnahmen gehört. Im Wortprotokoll sind die mündlichen Stellungnahmen nachzulesen.
Gremien beziehen Stellung
Der Sächsischer Städte- und Gemeindetag e.V. schreibt am 8.11.2022 unter anderem
Unter den Voraussetzungen, dass es im Ermessen der Kommunen liegt, ob sie von der Verordnungsermächtigung nach § 3 des Gesetzentwurfes Gebrauch machen und der kommunale Mehrbelastungsausgleich nach § 4 des Gesetzentwurfes tatsächlich erfolgt, stehen dem Gesetzentwurf keine weiteren Bedenken entgegen.
Sächsischer Landkreistag schreibt am 22.11.2022 unter anderem
Im vorliegenden Gesetzesentwurf wird der Tierhalter jedoch in keiner Weise in die Pflicht genommen. Hier soll lediglich über kommunale Rechtsverordnungen unter Inpflichtnahme der
Kommunen die Kastration freilebender Katzen gegen Kostenübernahme durch den Freistaat Sachsen vollzogen werden. Dies würde einerseits für die Kommunen selbst und darüber hinaus
für die zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter (LÜVA) einen erheblichen personellen Aufwand verursachen.
Ich spreche mich (auch für den TSV Chemnitz) ganz klar für ein Gesetz zum Schutz freilebender Katzen im Freistaat Sachsen durch Kastrationspflicht und Kennzeichnungs- sowie Registrierungspflicht aus.
Fragen an die Sachkundigen
Es gibt Fragen zum Beispiel zur Kontrollierbarkeit, zum Chippen, zum Registrieren, zu den Kosten und zum Händling der Katzensituation auf landwirtschaftlichen Betrieben, Auch die Fragen und Antworten dazu sind vollständig im Wortprotokoll nachzulesen. Eine Frage nach der Anzahl der freilebenden Katzen haben wir hier zitiert:
Frage von Inge Saborowski, CDU: Können Sie mir sagen, wie viele [freilebende Katzen] es circa in Sachsen gibt und wo Hotspots sind?
Antwort von Dr. Volker Jähnig: Die Untersuchung der Universität Leipzig, die ich erwähnte, hat die Fragestellung nach der Zahl der Katzen auch gestellt und in d r Zusammenfassung geschrieben, dass es nicht zu beantworten ist. Man nimmt an, dass in Leipzig noch 5000 bis 10 000 Katzen frei herumlaufen, aber diese angaben über die Futterstellen ist sehr ungenau. Letztendlich sind das alles Schätzungen, auch begründbare Schätzungen, weil die Tierschutzvereine wissen, was sie da machen. Aber eine genaue Zahl kann man nicht nennen.
2023
Zweite Beratung zum Gesetzesentwurf
In der 69. Plenarsitzung am 26.04.2023 fand die zweite Beratung zum Gesetzesentwurf statt. Das Wortprotokoll zur Sitzung gibt ab Seite 5707 Auskunft über die Beiträge sächsischer Landtagsabgeordneten zum Thema.
Erste Rederunde
CDU: dagegen
Frau Ines Saborowski sprach für die CDU-Fraktion und lehnte den Antrag ab und bezieht sich dabei auf die Auskunft, dass zu wenige Veterinärämter Probleme zur Situation freilebender Katzen melden.
AfD: enthalten
Thomas Prantl sprach für die AfD-Fraktion und enthält sich. Man plädiert auf Freiwilligkeit bei der Sterilisation der Freigängerkatzen.
BÜNDNISGRÜNE: dagegen
Ines Kummer sprach für die Fraktion der BÜNDNISGRÜNE und lehnte den Gesetzesentwurf ab. Man möchte lieber Geld an die Tierheime geben.
SPD: dagegen
Simone Lang sprach für die Fraktion der SPD und bezieht sich ebenfalls auf die Aussagen von Veterinärämter: In keinem Gebiet seien die Voraussetzungen des § 13b Tierschutzgesetz erfüllt.
Nach der ersten Rednerrunde geht das Wort an die Staatsregierung, Herrn Staatsminister Dulig:
Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Bei der letzten Beratung des Landesbeirates für Tierschutz Anfang des Jahres 2023 haben wir uns zu Ihrem Gesetzentwurf beraten lassen. Von den Vertreterinnen und Vertretern des Landestierschutzbeirates wurde dieser Gesetzentwurf zum Sächsischen Katzenschutzgesetz abgelehnt. Grund für die Ablehnung war, dass Sachsen mit seinem Förderkonzept erfolgreich ist. Darüber versorgen die Tierschutzvereine die frei lebenden Katzen mit Futter und lassen regelmäßig Kastrationen durchführen.
Abstimmung
Es wird nun über den Antrag abgestimmt. Die Empfehlung des Ausschussses ist die Grundlage für die Abstimmung über den Gesetzentwurf. Da niemand der Sachkundigen, die Stellung nahmen, eine Katzenschutzverordnung nach §13b TierSch grundsätzlich ablehnte, fragen wir uns, wie der Ausschuss zum ablehnenden Ergebnis kam. In der Beschlussempfehlung ist jedoch unter anderem zu lesen, dass sie damit dem Rat des sächsichen Landestierschutzbeirats folgte:
„Eine Vertreterin des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt merkte an, dass der Landestierschutzbeirat am 19. Januar 2023 getagt habe. Dort sei hingegen festgestellt worden, dass die Vertreter der Tierheime die Förderrichtlinie Tierschutz beibehalten wollen und den Gesetzentwurf nicht unterstützen würden.“
Wie kommt der Tierschutzbeirat zu einer solchen Entscheidung? Zumal er doch einige Mitglieder hat, die es besser wissen sollten. Unsere Recherche hat dazu ergeben:
Die Vertreter der Tierschutzvereine im Tierschutzbeirat sind 2 Vorstandsmitglieder des Landestierschutzverbandes Sachsen, sowie ein ehemaliges Vorstandsmitglied und ein stellvertretender Vorsitzender eines Mitgliedsvereines im Deutschen Tierschutzbundes: In Personen: Michael Sperlich, Christel Jeske, Thomas Zavadil und Andreas Herold.
Es wird über den Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf - Gesetz zum Schutz freilebender Katzen im Freistaat Sachsen (SächsKatzSchG) abgestimmt:
Darüber sowie über den ersten Gesetztesentwurf wurde abgestimmt. Beides wird
abgelehnt.
Sommer 2023
Die Landtagsfraktion die Linke stellt eine kleine Anfrage zur Bedarfsmittlung in Bezug auf eine Katzenschutzverordnung naach §13b TierSchG.
Die Antworten sind im Dokument enthalten, hier einige Auszüge der Antworten des Ministeriums, gezeichnet von Frau Petra Köpping:
„Bei der Beratung des Landesbeirates für Tierschutz am 19. Januar 2023 wurde der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Gesetz zum Schutz freilebender Katzen im Freistaat Sachsen“ (Drs.-Nr.: 7/10250) beraten. Die Vertreterinnen und Vertreter der Tierschutzvereine haben diesen Gesetzentwurf abgelehnt.“
Bei der Anhörung im Sächsischen Landtag erklärte eine Vertreterin eines anderen Bundeslandes, die eine § 13b TierSchG-Verordnung verabschiedet haben, dass die Kastrationsgebote nicht oder kaum kontrolliert würden, da das Personal dafür fehle. Darüber hinaus gibt es in den meisten Bundesländern mit Delegationsverordnung keine finanziellen Mittel, um die Katzen, die frei leben, anzufüttern und zu kastrieren, so dass den Katzen allein mit den Delegationsverordnungen nach § 13b TierSchG nicht geholfen wird.
Aufgrund dessen kam der Tierschutzbeirat in seiner Sitzung am 19. Januar 2023 zu dem Schluss, dass das Leid der freilebenden Katzen weder mit einer § 13b TierSchG-Verordnung noch mit dem Entwurf des Katzenschutzgesetzes der Fraktion DIE LINKE verhindert werden könne und deshalb weiterhin die funktionierende Variante der Katzenkastration über die bestehende Förderrichtlinie Tierschutz bevorzugt werde.
Die „Leipziger Studie“
Das Ergebnis der „Leipziger Studie“ wird immer wieder als Argument dafür zitiert, dass eine Katzenschutzverordnung nicht notwendig sei. Wer die Studie aufmerksam liest wird drei wesentliche Punkte, die herausgearbeiten werden nicht übersehen.
Gesundheitszustand
In den vergangenen 30 Jahren wurden durch das von der Stadt initiierte Kastrationsprogramm 10.685 Katzen kastriert und wieder an der Fangstelle ausgesetzt. Aufgrund eines schlechten Allgemeinbefindens und einer damit verbundenen infausten Prognose wurden im Rahmen diesen Programmes 3.423 freilebende Katzen euthanasiert.
Kommentar: Zusätzlich haben noch Tierschutzvereine Kastrationsaktionen - mit Spenden und eventuell auch staatlichen Fördergeldern - gefahren. Erschreckend ist auch, das mehr 24% der aufgegriffenen freilebenden Katzen Tiere in einem so schlechten Zustand waren, dass sie euthansiert werden mussten.
Zum Zeitpunkt der Kastration konnten 204 freilebende Katzen (64 % weiblich) klinisch untersucht werden. …
Bei der Hälfte der Tiere (51 %) konnten klinische Veränderungen (20,6 % Zähne, 12,2 % Ohr, 10 % Maulhöhle, u.a.) festgestellt werden, wobei 17 % Veränderungen zeigten, die auf eine Infektionskrankheit hindeuteten.
Sechzig Prozent zeigten einen Befall mit Ektoparasiten (55% Flöhe, 23% Ohrmilben, 10 % Zecken, 8% Haarlinge, 4% Herbstgrasmilben).
Das FCV wurde mit einer Prävalenz von 12,8 %, die Retroviren FeLV und FIV mit 2,1 % und 4,2 % und das FCoV mit 6,3 % nachgewiesen.
Das FPV-Antigen konnte bei zwei Katzen, das FPV-Virus bei einer Katze und die FPV-DNA bei 28 Tieren nachgewiesen werden.
Die Hälfte der Tiere zeigte einen Befall mit Endoparasiten (49,6 %) wobei es sich bei 44,4 % um Nematoden (4,2 % Capillaria spp., 40,3 % Toxocara cati) und bei 6,9 % um Cestoden (6,9 % Familie Taenidae) handelte.
Koproantigen von G. duodenalis konnte mit einer Prävalenz von 34,2 % und von C. parvum mit 1,4 % nachgewiesen werden.
Kommentar: Diese Zahlen belegen, was schon lange bekannt ist: Da in Leipzig bereits seit 30 Jahren freilebende Katzen euthanasiert und kastriert werden, kann gefolgert werden, dass das Leid vieler freilebenden Katzen trotz all dem Aufwand weiterhin sehr gross ist. Die Kastration freilebender Katzen alleine reicht nicht - es müssen weitre Maßnahmen initiert werden.
Population
Entsprechend der deutlich gesunkenen Kastrations- und Euthanasiezahlen sowie der Tatsache, dass unkastrierte freilebende Katzen in den vergangenen 30 Jahren mit hoher Intensität kontinuierlich durch das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt sowie den Tierschutzvereinen eingefangen und kastriert wurden, kann von einem Rückgang der Zahl der freilebenden Katzen in Leipzig ausgegangen werden,auch wenn dies nicht durch direkte Zählung nachgewiesen werden konnte.
Kommentar: In einer Anhörung zum Thema wurde in diesem Zusammenhang nachvollziehbar, ohne die Verhältnisse vor Ort zu kennen, erwähnt (s.o), dass in der Stadt Leipzig sehr viel gebaut und bebaut wird. Es lässt sich daher vermuten, dass viele Rückzugsorte der freilebenden Katzen verschwunden sind und die Tiere abwandern.
Kastration von Freigängern
Die Kastration von Freigängerkatzen zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung bleibt ebenso wie die strikte Weiterführung des Kastrationsprogrammes auch bei sinkenden Kastrationszahlen Vorrausetzung für eine stabile Population auf niedrigem Niveau mit einem guten Gesundheitszustand.
Kommentar: In den Expertenrunden wird erwähnt, dass die Anzahl der unkastrierte Besitzerkatzen mit Freigang sehr gering und im Rückkehrschluss die Bereitschaft die Katzen zu kastrieren hoch sei. In der Studie wird jedoch darauf hingewiesen, dass diese Zahlen nicht repräsentativ sind:
Bei der Interpretation der Daten muss berücksichtigt werden, dass diese Umfrage nicht repräsentativ für alle Katzenbesitzer der Stadt Leipzig ist. Der Großteil der Fragebögen (93 %) wurde im Wartebereich der Kleintierpraxen ausgefüllt. Es ist anzunehmen, dass Halter, die ihre Katzen nur als Mäusefänger auf dem Hof halten und ihre Tiere nicht regelmäßig bei einem Tierarzt vorstellen, nicht repräsentativ in dieser Studie erfasst sind.