Die­se Sei­te ge­hört zum Projekt
Frei­staat Sachsen

Begleitete Projekte

Wir begleiten lokale und regionale Projekte zur Einführung von Katzenschutzverordnungen.

Der Tierschutzverband Sachsen und die Katzenschutzverordnung

Eine zeit­li­che Ein­ord­nung der Po­si­tio­nen des Tierschutzverbands

Der Zusammenhang

Die­ser Ar­ti­kel en­stand im Rah­men un­se­rer Re­cher­chen zur Si­tua­ti­on in Sachsen.

2019 

Verband setzt auf Kastrationsverordnung nach Ordnungsrecht

Der Lan­des­tier­schutz­ver­band Sach­sen wen­det sich an sei­ne Mit­glieds­ver­ei­ne und gibt Hand­rei­chun­gen da­für, dass in den Ge­mein­den eine Kas­tra­ti­ons­ver­ord­nung nach Ord­nungs­recht er­las­sen wer­den soll. Eine Katzen­schutz­ver­ord­nung nach § 13b TierSchG ist in Sach­sen nicht in Aussicht.

§ 13b TierSchG — landes- oder bundesweit!

Der Lan­des­ver­band sieht als bes­ten Weg für mehr Kat­zen­schutz eine lan­des­wei­te Ver­ord­nung auf Ba­sis des § 13b Tier­schutz­ge­setz, setzt sich aber auch für eine bun­des­wei­te Re­ge­lung ein.

Das Schrei­ben des Lan­des­tier­schutz­ver­bands Sach­sen an sei­ne Mit­glieds­ver­ei­ne liegt uns vor:

2020 

Ermächtigung von Sachsens Kommunen für § 13b TierSchG gefordert

Der Lan­des­tier­schutz­ver­band Sach­sen wen­det sich an Ab­ge­ord­ne­te des Säch­si­schen Land­tags. The­ma: Katzenschutzverordnung.

Der säch­si­sche Land­tag wird auf­ge­for­dert, sich die­ses Pro­blems an­zu­neh­men und die Lan­des­re­gie­rung dazu zu brin­gen, die Er­mäch­ti­gung der Kom­mu­nen auch in Sach­sen in Kraft zu setzen.

Kastrationsaktionen reichen nicht

Im Schrei­ben wird die An­zahl der 2019 durch Mit­glieds­ver­ei­ne kas­trier­ten und eu­tha­na­sier­ten Kat­zen und de­ren durch­ge­hend schlech­ter Ge­sund­heits- und All­ge­mein­zu­stand genannt.

Die ein­zig mög­li­che Schluss­fol­ge­rung kann nur sein: Kas­tra­ti­ons­ak­tio­nen al­lei­ne rei­chen nicht, die Katzen­schutz­ver­ord­nung muss her.

Das Schrei­ben des Lan­des­tier­schutz­ver­bands Sach­sen an die Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten liegt uns vor:

2021 

Ermächtigung von Sachsens Kommunen für §13b TierSchG gefordert

Im ge­mein­sa­men Schrei­ben vom Tier­schutz­bund und dem Lan­des­tier­schutz­ver­band Sach­sen wird die zu­stän­di­ge Lan­des­mi­nis­te­rin ge­be­ten, sich für den Er­lass ei­ner Zu­stän­dig­keits­ver­ord­nung nach §13b TierSchG einzusetzen.

§13b TierSchG – möglichst flächendeckend

Es wird für eine mög­lichst flä­chen­de­cken­de, am bes­ten bun­des­wei­te Kas­tra­ti­ons-, Kenn­zeich­nungs- und Re­gis­trie­rungs­pflicht für Kat­zen mit Frei­gang ge­wor­ben. Eine Kat­zen­schutz­re­ge­lung ist eine nö­ti­ge Maß­nah­me, um Stra­ßen­kat­zen­po­pu­la­tio­nen zu kon­trol­lie­ren und da­mit das Leid der Tie­re einzudämmen.

Das Schrei­ben des Deut­schen Tier­schutz­bun­des und des Lan­des­tier­schutz­ver­bands Sach­sen an die Staats­mi­nis­te­rin liegt uns vor:

2022 

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf durch den Landesverband

Die Frak­ti­on der Lin­ken bit­tet den Lan­des­tier­schutz­ver­band Sach­sen um eine Stel­lung­nah­me. Der lehnt eine Kat­zen­schutz­ver­orn­dung nach § 13b Tier­schutz­ge­setz un­ter an­de­rem auch des­we­gen ab, weil der Auf­wand zur Er­fül­lung der Vor­aus­set­zung ei­ner Katzen­schutz­ver­ord­nung nach § 13b  Tier­schutz­ge­setz un­ver­hält­nis­mä­ßig sei.

Katzenschutzregelung ja, aber mit Ordnungsrecht

Eine Re­ge­lung sei not­wen­dig, aber nicht mit § 13b TierSchG, da dies zu auf­wen­dig sei. Bes­ser wäre es, das Ord­nungs­recht als Ba­sis zu be­mü­hen. Da­für be­dür­fe es ei­ner ju­ris­tisch ge­prüf­ten Mus­ter­sat­zung, um den Kom­mu­nen die Ar­beit zu erleichtern.

Die Stel­lung­nah­me des Lan­des­tier­schutz­ver­bands Sach­sen zum Ge­set­zes­ent­wurf zur säch­si­schen Katzen­schutz­ver­ord­nung liegt uns vor:

2023 

§ 13b TierSchG — nicht in Sachsen!

Ob­wohl vie­le Ex­per­ten für den Er­lass ei­ner Re­ge­lung auf Ba­sis von § 13b TierSchG plä­dier­ten, wur­de er­neut ein An­trag ab­ge­lehnt. War­um? Der Tier­schutz­bei­rat Sach­sen sprach sich da­ge­gen aus. Vom Land ge­för­der­te Kas­tra­ti­ons­ak­tio­nen sei­en völ­lig aus­rei­chend — das wür­de die *Leip­zi­ger Streu­ner-Stu­die belegen.

*Un­se­re Stel­lung­nah­me zur Stu­die fin­det sich hier: Leip­zi­ger Streuner-Studie

Tierschutz-Vertreter im Tierschutzbeirat Sachsen

Zwei Vor­stands­mit­glie­der des Lan­des­tier­schutz­ver­bands Sach­sen, ein ehe­ma­li­ges Vor­stands­mit­glied und ein stell­ver­tre­ten­der Vor­sit­zen­der ei­nes Mit­glieds­ver­eins im Deut­schen Tier­schutz­bund ver­tre­ten die säch­si­schen Tier­schutz­ver­ei­ne im Land: Stand Juli 2023 sind das Mi­cha­el Sper­lich, Chris­tel Jes­ke, Tho­mas Za­va­dil und An­dre­as Herold.

PfdK bittet den Tierschutzbund um Stellungnahme

Die Stel­lung­nah­me des Lan­des­tier­schutz­ver­band Sach­sen wird uns zu­ge­spielt und wir be­gin­nen zu re­cher­chie­ren. Zu die­sem Zeit­punkt sto­ßen wir auf wei­te­re Un­ge­reimt­hei­ten. Wir stel­len die­ses in ei­nem Brief an den Tier­schutz­bund zu­sam­men und bit­ten um eine Stellungnahme.

Die Reaktion des Landestierschutzverbands

Wir er­hal­ten le­dig­lich eine te­le­fo­ni­sche Rück­mel­dung — es sei ein Miß­ver­ständ­nis, das wir mit dem Lan­des­ver­band klä­ren soll­ten. Aus­ser­dem sei es „un­güns­tig“, die­ses Schrei­ben zu ver­öf­fent­li­chen. Eine Kam­pa­gne zum Kat­zen­schutz, in der üb­ri­gens auch die Leip­zi­ger Stu­die als groß­ar­ti­ger Er­folg dar­ge­stellt wird, stün­de bevor.

Mail:

Telefon: 0 66 68 / 91 99 377