Eine zeitliche Einordnung der Positionen des Tierschutzverbands
Der Zusammenhang
Dieser Artikel enstand im Rahmen unserer Recherchen zur Situation in Sachsen.
2019
Verband setzt auf Kastrationsverordnung nach Ordnungsrecht
Der Landestierschutzverband Sachsen wendet sich an seine Mitgliedsvereine und gibt Handreichungen dafür, dass in den Gemeinden eine Kastrationsverordnung nach Ordnungsrecht erlassen werden soll. Eine Katzenschutzverordnung nach § 13b TierSchG ist in Sachsen nicht in Aussicht.
§ 13b TierSchG — landes- oder bundesweit!
Der Landesverband sieht als besten Weg für mehr Katzenschutz eine landesweite Verordnung auf Basis des § 13b Tierschutzgesetz, setzt sich aber auch für eine bundesweite Regelung ein.
Das Schreiben des Landestierschutzverbands Sachsen an seine Mitgliedsvereine liegt uns vor:
2020
Ermächtigung von Sachsens Kommunen für § 13b TierSchG gefordert
Der Landestierschutzverband Sachsen wendet sich an Abgeordnete des Sächsischen Landtags. Thema: Katzenschutzverordnung.
Der sächsische Landtag wird aufgefordert, sich dieses Problems anzunehmen und die Landesregierung dazu zu bringen, die Ermächtigung der Kommunen auch in Sachsen in Kraft zu setzen.
Kastrationsaktionen reichen nicht
Im Schreiben wird die Anzahl der 2019 durch Mitgliedsvereine kastrierten und euthanasierten Katzen und deren durchgehend schlechter Gesundheits- und Allgemeinzustand genannt.
Die einzig mögliche Schlussfolgerung kann nur sein: Kastrationsaktionen alleine reichen nicht, die Katzenschutzverordnung muss her.
Das Schreiben des Landestierschutzverbands Sachsen an die Landtagsabgeordneten liegt uns vor:
2021
Ermächtigung von Sachsens Kommunen für §13b TierSchG gefordert
Im gemeinsamen Schreiben vom Tierschutzbund und dem Landestierschutzverband Sachsen wird die zuständige Landesministerin gebeten, sich für den Erlass einer Zuständigkeitsverordnung nach §13b TierSchG einzusetzen.
§13b TierSchG – möglichst flächendeckend
Es wird für eine möglichst flächendeckende, am besten bundesweite Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen mit Freigang geworben. Eine Katzenschutzregelung ist eine nötige Maßnahme, um Straßenkatzenpopulationen zu kontrollieren und damit das Leid der Tiere einzudämmen.
Das Schreiben des Deutschen Tierschutzbundes und des Landestierschutzverbands Sachsen an die Staatsministerin liegt uns vor:
2022
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf durch den Landesverband
Die Fraktion der Linken bittet den Landestierschutzverband Sachsen um eine Stellungnahme. Der lehnt eine Katzenschutzverorndung nach § 13b Tierschutzgesetz unter anderem auch deswegen ab, weil der Aufwand zur Erfüllung der Voraussetzung einer Katzenschutzverordnung nach § 13b Tierschutzgesetz unverhältnismäßig sei.
Katzenschutzregelung ja, aber mit Ordnungsrecht
Eine Regelung sei notwendig, aber nicht mit § 13b TierSchG, da dies zu aufwendig sei. Besser wäre es, das Ordnungsrecht als Basis zu bemühen. Dafür bedürfe es einer juristisch geprüften Mustersatzung, um den Kommunen die Arbeit zu erleichtern.
Die Stellungnahme des Landestierschutzverbands Sachsen zum Gesetzesentwurf zur sächsischen Katzenschutzverordnung liegt uns vor:
2023
§ 13b TierSchG — nicht in Sachsen!
Obwohl viele Experten für den Erlass einer Regelung auf Basis von § 13b TierSchG plädierten, wurde erneut ein Antrag abgelehnt. Warum? Der Tierschutzbeirat Sachsen sprach sich dagegen aus. Vom Land geförderte Kastrationsaktionen seien völlig ausreichend — das würde die *Leipziger Streuner-Studie belegen.
*Unsere Stellungnahme zur Studie findet sich hier: Leipziger Streuner-Studie
Tierschutz-Vertreter im Tierschutzbeirat Sachsen
Zwei Vorstandsmitglieder des Landestierschutzverbands Sachsen, ein ehemaliges Vorstandsmitglied und ein stellvertretender Vorsitzender eines Mitgliedsvereins im Deutschen Tierschutzbund vertreten die sächsischen Tierschutzvereine im Land: Stand Juli 2023 sind das Michael Sperlich, Christel Jeske, Thomas Zavadil und Andreas Herold.
PfdK bittet den Tierschutzbund um Stellungnahme
Die Stellungnahme des Landestierschutzverband Sachsen wird uns zugespielt und wir beginnen zu recherchieren. Zu diesem Zeitpunkt stoßen wir auf weitere Ungereimtheiten. Wir stellen dieses in einem Brief an den Tierschutzbund zusammen und bitten um eine Stellungnahme.
Die Reaktion des Landestierschutzverbands
Wir erhalten lediglich eine telefonische Rückmeldung — es sei ein Mißverständnis, das wir mit dem Landesverband klären sollten. Ausserdem sei es „ungünstig“, dieses Schreiben zu veröffentlichen. Eine Kampagne zum Katzenschutz, in der übrigens auch die Leipziger Studie als großartiger Erfolg dargestellt wird, stünde bevor.
2024
Initiative Sächsische Katzenverordnung bittet um Unterstützung
Die Initiative schreibt potentielle Unterstützer für ihr Vorhaben, eine landesweite Katzenschutzverordnung nach §13b TierSchG zu erreichen, an. Dazu gehört natürlich auch der Sächsische Landestierschutzverband. Darüber hinaus haben wir von Politik für die Katz‘ den Deutschen Tierschutzbund dazu angeschrieben.
Unterstützung abgelehnt
Der Sächsische Landestierschutzverband antwortete auch innerhalb einiger Wochen nicht. Der Deutsche Tierschutzbund antwortet hingegen relativ zeitnah. Er lehnt jedoch eine Unterstützung ab und erklärt, der Landestierschutzverband hätte auch das Thema Katzenschutz auf der Agenda. Initiativen mit ähnlicher Zielsetzung könnten nicht vom Dachverband unterstützt werden - es sei denn, sie passieren gemeinsam oder in Absprache mit dem Landesverband.