2019
Setzt auf Kastrationsverordnung nach Ordnungsrecht!
Der Landestierschutzverband Sachsen wendet sich an seine Mitgliedsvereine und gibt Handreichungen dafür, dass in den Gemeinden eine Kastratoinsverordnung nach dem Ordnungsrecht erlassen werden soll. Eine Katzenschutzverordnung nach §13b TierSchG ist in Sachsen nicht in Aussicht.
§13b TierSchG - landes- oder bundesweit!
Der Landesverband sieht als besten Weg eine landesweite Verordnung auf Basis des §13b Tierschutzgesetz, setzt sich aber auch für eine bundesweite Regelung ein.
Schreiben des Landestierschutzverbandes Sachsen an seine Mitgliedsvereine
2020
Ermächtigung von Sachsens Kommunen für §13b TierSchG gefordert
Der Landestierschutzverband Sachsen wendet sich an Abgeordnete des Sächsischen Landtags. Thema Katzenschutzverordnung.
Der sächsische Landtag wird aufgefordert, sich dieses Problems anzunehmen und die Landesregierung dazu zu bringen, die Ermächtigung der Kommunen auch in Sachsen in Kraft zu setzen!
Kastrationsaktionen reichen nicht
Im Schreiben wird die Anzahl der 2019 durch Mitgliedsvereine kastrierten und euthanasierten Katzen und deren durchgehend schlechtem Gesundheits- und Allgemeinzustand genannt.
Die einzig mögliche Schlussfolgerung kann nur sein: Kastrationsaktionen alleine reichen nicht, die Katzenschutzverordnung muss her.
Schreiben des Landestierschutzverbandes an die Landtagsabgeordneten
2021
Ermächtigung von Sachsens Kommunen für §13b TierSchG gefordert
Im gemeinsamen Schreiben vom Tierschutzbund und dem Landestierschutzverband Sachsen wird die zuständige Landesministerin gebeten, sich für den Erlass einer Zuständigkeitsverordnung nach §13b TierSchG einzusetzen.
§13b TierSchG – möglichst flächendeckend!
Es wird für eine möglichst flächendeckende, am besten bundesweite Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen mit Freigang geworben. Eine Katzenschutzregelung ist eine nötige Maßnahme, um Straßenkatzenpopulationen zu kontrollieren und damit das Leid der Tiere einzudämmen.
Schreiben des Deutschen Tierschutzbundes und des Landestierschutzverbandes Sachsen an die Staatsministerin
2022
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf durch den Landesverband
DIE LINKE bittet den Landestierschutzverband Sachsen um eine Stellungnahme. Der lehnt eine Katzenschutzverorndung nach §13b Tierschutzgesetz unter anderem auch deswege ab, weil der Aufwand zur Erfüllung der Vorraussetzung einer Katzenschutzverordnung nach §13b Tierschutzgesetz unverhältnismäßig sei.
Katzenschutzregelung ja, aber mit Ordnungsrecht
Eine Regelung sei notwendig, aber nicht mit §13b TierSchG, da dies zu aufwendig sei. Besser wäre es, das Ordnungsrecht als Basis zu bemühen. Dafür bedürfe es eine juristisch geprüfte Mustersatzung, um den Kommunen die Arbeit zu erleichtern.
Stellungnahme des Landestierschutzverbandes Sachsen zum Gesetzesentwurf zur sächsischen Katzenschutzverordnung
2023
§13b TierSchG - nicht in Sachsen!
Obwohl viele Experten für den Erlass einer Regelung auf Basis von §13b TierSchG plädierten, wurde erneut ein Antrag abgelehnt. Warum? Der Tierschutzbeirat Sachsen sprach sich dagegen aus. Vom Land geförderte Kastrationsaktionen seien völlig ausreichend - das würde die *„Leipziger Streuner-Studie“ belegen.
*Unsere Stellungnahme zur Studie findet sich hier: Leipziger Streuner-Studie
Tierschutz-Vertreter im Tierschutzbeirat Sachsen
Zwei Vorstandsmitglieder des Landestierschutzverbandes Sachsen, ein ehemaliges Vorstandsmitglied und ein stellvertretender Vorsitzender eines Mitgliedsvereines im Deutschen Tierschutzbund vertreten die sächsischen Tierschutzvereine im Land: Mit Stand Juli 2023 sind das in Person Michael Sperlich, Christel Jeske, Thomas Zavadil und Andreas Herold.
PfdK bittet den Tierschutzbund um Stellungnahme
Die Stellungnahme des Landestierschutzverband Sachsen wird uns zugespielt und wir beginnen zu recherchieren. Zu diesem Zeitpunkt stoßen wir auf weitere Ungereimtheiten. Wir stellen dieses in einem Brief an den Tierschutzbund zusammen und bitten um eine Stellungnahme.
Schreiben an den Deutschen Tierschutzbund mit Bitte um Stellungnahme
Wir erhalten lediglich eine telefonische Rückmeldung – es sei ein Mißverständnis, dass ich mit dem Landesverband klären solle. Ausserdem sei es „ungünstig“, dieses Schreiben zu veröffentlichen. Eine Kampagne zum Katzenschutz, in der übrigens auch die Leipziger Studie als großartiger Erfolg dargestellt wird, stünde bevor.