Welche Regelung gibt es in Sachsen?
Im Freistaat Sachsen werden dem Tierschutz Fördergelder für Kastrationsaktionen bereit gestellt. Zu einer Verpflichtung der Halter:Innen, ihre Katzen zu kastrieren, hat die sächsische Landesregierung bisher noch keine Notwendigkeit gesehen. Die Kommunen würden keine Daten zu verwilderten und sich unkontrolliert vermehrenden Katzengruppen liefern.
Seit 1992 wird jedoch die Übernahme von Tierarztkosten für die Kastration von herrenlosen (im Tierschutzbericht steht „herrenlose“, gemeint ist vermutlich „freilebende“) Tieren durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) gefördert.
Seit 1992 unterrichtet und berät der Sächsische Landesbeirat für Tierschutz das Staatsministerium über grundsätzliche Fragen des Tierschutzes. Der Beirat besteht aus elf Mitgliedern. Sie arbeiten ehrenamtlich und werden von der Staatsministerin für die Dauer der Legislaturperiode berufen.
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Aktionen
Landestierschutzverband Sachsen
Der Landestierschutzverband Sachsen e.V. setzte sich 2022 ausdrücklich nicht für die Umsetzung des §13b TierSchG ein und hat mit seinem Sitz im Landestierschutzbeirat Sachsen erfolgreich einen entsprechenden Antrag verhindert. So hat die Landesregierung Sachsen weder eine landesweite Katzenschutzverordnung verabschiedet, noch hat sie die Gemeinden ermächtigt. Kommunen können dem Streunerproblem nicht auf Basis des § 13b Tierschutzgesetz etwas entgegen setzen, sondern auf Basis des Ordnungsrechts.
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Fördergelder
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt unterstützt die Tierschutzvereine auf Grundlage einer Förderrichtlinie. Gefördert werden unter anderem die Übernahme der Tierarztkosten für die Kastration/Sterilisation von herrenlosen Katzen.
Anträge sind bei der Landesdirektion Sachsen zu stellen, nach der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes vom 12. März 2020.
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Sonstiges
Die Zahlen
Im Oktober 2023 erreichten uns Zahlen aus Sachsen. Sie sind erschreckend. Wir haben diese in die CatMap eingetragen.
Zur Situation in Sachsen haben wir einen Blog-Beitrag verfasst: „Weitermachen wir bisher!“
Studie der Stadt Leipzig
Die Stadt Leipzig kümmert sich seit 1991 um die Kastration von freilebenden Katzen. Um die Wirkung der Massnahmen zu untersuchen, hat die Stadt 40.000 Euro für eine Studie in Auftrag gegeben: Die Universität Leipzig untersuchte Größe, Struktur und Gesundheitszustand der Population freilebender Katzen und deren Einflussfaktoren in der Stadt Leipzig. Die Studie steht hier zum Download bereit:
Die Studie und ihre Fans kommen zum Schluss: „Alles bestens“. Wir sehen es ganz anders, denn wenn man genau hinschaut, steht es trotz der langen Bemühungen gar nicht so gut um Leipzigs Streuner. Hier findet sich unsere ausführliche Stellungnahme zur Studie: Stellungnahme zur „Leipziger Streuner-Studie“.
Kontakte in Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Staatsministerin Petra Köpping
Albertstraße 10
01097 Dresden
Telefon: 0351 564-0
Email: poststelle@sms.sachsen.de
Web: zur Seite des Ministeriums