Katzenschutz
Die Situation in Sachsen
Der Tierschutzbund informiert:
Diese Gemeinden, Städte und Landkreise haben bereits eine Katzenschutzverordnung.
Welche Regelung gibt es in Sachsen?
Im Freistaat Sachsen werden dem Tierschutz Fördergelder für Kastrationsaktionen bereit gestellt. Zu einer Verpflichtung der Halter:Innen, ihre Katzen zu kastrieren, hat die sächsische Landesregierung bisher noch keine Notwendigkeit gesehen. Die Kommunen würden keine Daten zu verwilderten und sich unkontrolliert vermehrenden Katzengruppen liefern.
Seit 1992 wird jedoch die Übernahme von Tierarztkosten für die Kastration von herrenlosen (im Tierschutzbericht steht „herrenlose“, gemeint ist vermutlich „besitzerlose“) Tieren durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) gefördert.
Seit 1992 unterrichtet und berät der Sächsische Landesbeirat für Tierschutz das Staatsministerium über grundsätzliche Fragen des Tierschutzes. Der Beirat besteht aus elf Mitgliedern. Sie arbeiten ehrenamtlich und werden von der Staatsministerin für die Dauer der Legislaturperiode berufen.
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Aktionen
Landestierschutzverband Sachsen
Der Landestierschutzverband Sachsen e.V. setzt sich ausdrücklich nicht für die Umsetzung des §13b TierSchG ein und hat 2022 erfolgreich einen entsprechenden Antrag der Fraktion Die Linke verhindert. So hat die Landesregierung Sachsen weder eine landesweite Katzenschutzverordnung verabschiedet, noch hat sie die Gemeinden ermächtigt. So können Kommunen das Streunerproblem nicht auf Basis des § 13b Tierschutzgesetz erlassen, sondern auf Basis des Ordnungsrechts.
Studie der Stadt Leipzig
Die Stadt Leipzig kümmert sich seit 1991 um die Kastration von freilebenden Katzen. Um die Wirkung der Massnahmen zu untersuchen, hat die Stadt eine Studie in Auftrag gegeben: Die Universität Leipzig untersuchte Größe, Struktur und Gesundheitszustand der Population freilebender Katzen und deren Einflussfaktoren in der Stadt Leipzig.
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Fördergelder
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt unterstützt die Tierschutzvereine auf Grundlage einer Förderrichtlinie. Gefördert werden unter anderem die Übernahme der Tierarztkosten für die Kastration/Sterilisation von herrenlosen Katzen.
Anträge sind bei der Landesdirektion Sachsen zu stellen, nach der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes vom 12. März 2020.
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Kontakte in Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Staatsministerin Petra Köpping
Albertstraße 10
01097 Dresden
Telefon: 0351 564-0
Email: poststelle@sms.sachsen.de
Web: zur Seite des Ministeriums
weiterführende Links
Details zur Landesregelung
Aktionen
- 2019-Schreiben des Landestierschutzverband Sachsen E. V. an seine Mitglieder zum Thema Katzenschutzverordnung
- 2019-Argumentationshilfe für Katzenschutz nach Polizeirecht
- Bericht der Stadt Leipzig zur Studie
- 2021-gemeinsames Schreiben des Deutschen Tierschutzbundes und Sächsischen Tierschutzverbandes an Staatsministerin Köpping mit Bitte um Erlass der Katzenschutzverordnung.
- Antrag der Linken auf SächsKatzSchG
- 2022-Stellungnahme des Sächsischen Landestierschutzverband e. V. zur Verhinderung eines SächsKatzSchG
- 2023-Protokoll der Sitzung des sächsischen Landtags, in der gegen die Katzenschutzverordung gestimmt wurde (26. April 2023; 5713)
- Kritik durch PfdK folgt