Katzenschutz

Die Si­tua­ti­on in Baden-Württemberg

Der Tierschutzbund informiert:

Die­se Ge­mein­den, Städ­te und Land­krei­se ha­ben be­reits eine Katzenschutzverordnung.

Welche Regelung gibt es in Baden-Württemberg?

Baden-Württemberg

Ba­den-Würt­tem­berg ge­hört zu den Bun­des­län­dern, in wel­chen der Er­lass ei­ner Katzen­schutz­ver­ordnung vom Land auf die Kom­mu­nen über­tra­gen wur­de. Das wur­de be­reits 19. No­vem­ber 2013 durch Rechts­ver­ord­nung veranlasst.

Die Stabs­stel­le der Lan­des­be­auf­trag­ten für Tier­schutz hat 2018 ei­nen Ent­wurf für eine kom­mu­na­le Katzen­schutz­ver­ordnung erstellt.

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Aktionen

Umfrage des Landestierschutzverband Baden-Württemberg e. V.

Der Lan­des­tier­schutz­ver­band Ba­den-Würt­tem­berg e. V. hat im April und Mai 2019 eine Um­fra­ge zur Ver­sor­gung und Kas­tra­ti­on frei­le­ben­der Kat­zen bei sei­nen Mit­glieds­ver­ei­nen durch­ge­führt. Die Aus­wer­tung bringt den Dach­ver­band zu fol­gen­der Aussage:

„Auch des­halb ist es nicht nur völ­lig un­ver­ständ­lich, son­dern auch in ho­hem Maße un­fair, dass man auf das Mit­ge­fühl der Tier­schüt­zer ver­traut und ih­nen Ar­beit und Kos­ten al­lei­ne über­lässt, an­statt sie durch Räum­lich­kei­ten, Gel­der, Hel­fer oder zu­min­dest durch eine Katzen­schutz­ver­ordnung zu un­ter­stüt­zen und zu entlasten.“

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Fördergelder

Seit Jah­ren un­ter­stützt der Lan­des­tier­schutz­ver­band Ba­den-Würt­tem­berg e. V. die Tier­schutz­ver­ei­ne in sei­ner Re­gi­on fi­nan­zi­ell für die Durch­füh­rung von Katzenkastrationsaktionen.

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