In ländlichen Gebieten finden Tierschützer häufig Hotspots unkastrierter und kranker Katzen an landwirtschaftlichen Gebäuden. Als Mäuse- und Rattenfänger werden sie dort von Bauern und Bäuerinnen als – nicht selten wertlose – Nutztiere behandelt, um die sich wenig gekümmert wird.
Wir fordern
- Katzenschutzverordnungen, da nur damit ein Vorgehen gegen dieses Katzenleid möglich ist,
- Konsequentes handeln der Behörden, wenn das Tierschutzgesetz offensichtlich missachtet wird.
Meinen alten Vater konnte ich erfolgreich überzeugen, seine Katzen kastrieren zu lassen.
Anke Feil
Initiatorin von Politik für die Katz‘
Katzen-Kastration undenkbar
Eine freiwillige Kastration oder tierärztliche Versorgung von Bauernhof-Katzen ist in manchen Landstrichen der Republik undenkbar. Jedoch werden die Katzen im schlechtestens Falle mit Milch, altem Brot und Essensresten gefüttert. Solch eine unkontrollierte Katzenpopulation ist bereits nach einem Jahr ein Katzen-Hotspot, von dem Katzen abwandern und zu dem Katzen wandern.
Bundesweit kritisieren KatzenschützerInnen: Landwirtschaftliche Betriebe sind häufig ein Ort großen Katzenleids und relevante Ursache für die Verbreitung von Katzenkrankheiten und Zoonosen.
Kastrationsangebote werden abgelehnt
Katzenschutzvereine bieten daher den Bauern und Bäuerinnen die Kastration der Hofkatzen an, um das offensichtliche Elend einzudämmen. Dabei sagen die Tierschutzvereine den Bauern und Bäuerinnen meist zu, dass sie dadurch weder Kosten noch sonstigen Aufwand hätten.
Ein großartiger Service - zu oft abgelehnt.
Drohbriefe und Androhung körperlicher Gewalt
Zu oft werden die Ehrenamtlichen, wenn sie die Bauern und Bäuerinnen auf das Thema ansprechen, unter Androhung körperlicher Gewalt vom Hof gejagt. Auch anonyme Drohbriefe an TierschützerInnen gerichtet, die in diesem Umfeld aktiv sind, zeugen davon, wie sehr das Thema die bäuerlichen Gemüter erhitzt.
Meine Katze, nicht meine Katze …
Über tierschutzrelevante Katzensituationen informierte Veterinärämter haben ohne eine Katzenschutzverordnung kaum eine Handlungsgrundlage – obwohl es seine Aufgabe (Link zur Aufgabenbeschreibung des Veterinärwesen) ist, Tiere vor Leid zu schützen.
Während Bauern und Bäuerinnen nicht selten gegenüber dem Veterinäramt den Besitzerstatus dieser Katzen verneinen, bekommen TierschützerInnen über die gleichen Katzen zu hören, dass sie dem Bauern, der Tochter, oder der Tante gehören und ein – meist kostenloser – Kastrationsservice durch den Tierschutz wird nicht erlaubt.
Dass das Veterinäramt überhaupt die problematische Katzensituation bemängelt, kommt vor, wenn auch selten. Falls es gegenüber einem Bauern oder einer Bäuerin Auflagen zur Katzenhaltung aussprechen sollte, wird deren Erfüllung nicht immer kontrolliert. Falls doch, sind Berichte derart darüber nicht selten, dass die betreffende Katze gerade verunglückt sei! Welch ein Zufall.
Das Verterinäramt sollte auch Interesse daran haben, einen gesunden Katzenbestand vorzufinden, da von den Katzen auch Krankheiten ausgegehen, die für Nutztiere und Menschen gefährlich sein können.
Katzenbesitzer oder Straftäter?
Sagt ein Bauer oder eine Bäuerin, das sein nicht seine oder ihre Katzen, ist er, bzw. sie verpflichtet, diese der Gemeinde als Fundtiere zu melden. Denn wer will wissen ob nicht jemand seinen unkastrierten Kater nicht schwer vermisst, der auf Freiersfüßen wandernd von den vielen rolligen Bauernhof-Katzen angezogen wird und dort bleibt. Das Internet ist voll von Katzen-Suchmeldungen.
Werden diese Katzen nicht als Fundtiere gemeldet, ist es durchaus als Fundunterschlagung zu betrachten. Damit wird eine Straftat begangen.
Fundunterschlagung ist gemäß § 12 Abs. 2 StGB ein Vergehen. Nach § 246 I StGB macht sich strafbar, wer sich eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig zueignet. Unterschlagung ist ein Delikt, das eine rechtswidrige Vermögensverschiebung beinhaltet. Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, macht sich einer Unterschlagung strafbar.
Merkmale eines Besitzerstatus
Ohne Kennzeichnung und Registrierung kann der Besitzer-Status einer Katze nicht verlässlich festgestellt werden. Ob also ein Bauer oder eine Bäuerin HalterIn ist, zeigt sich daran, ob er oder sie die Verfügungsgewalt über die Katzen haben. Die erkennt man nur durch Beobachtung „weicher Fakten“, zum Beispiel diesen:
- Kastrationsangebote werden trotz unkontrollierter Vermehrung der Katzen abgelehnt,
- sie werden regelmäßig gefüttert und wenn notwendig tierärztlich versorgt,
- die betreffenden Katzen sind so zahm, dass sie von den regelmäßig fütternden Händen aufgenommen werden können,
- die Tiere haben Zugang zum Haus.
Tierschutzgesetz gilt für alle
Sagt nun ein Bauer oder eine Bäuerin, dass sind seine, bzw. ihre Katzen, muss er bzw. sie sich nach dem Tierschutzgesetz um die Tiere in Obhut kümmern. Dazu gehört ohne Katzenschutzverordnung zwar nicht die empfohlene Kastration der Tiere, aber artgerechtes Futter und eine tierärztliche Versorgung wenn notwendig.
Wissen die Füsse wohin der Kopf will?
In Bayern werden von behördlicher Seite unterschiedlich Ansichten über den Status der Bauernhofkatzen kommuniziert. Eine Tierschutzfreundin aus Bayern plant einen Antrag auf eine Katzenschutzverordnung in ihrem Kreis zu stellen. Dafür steht sie im Kontakt mit der vom Land zum Erlass ermächtigten Behörde: dem Kreis-Veterinäramt. Auf die kürzlich vorgelegte vorbildliche Kastrationsliste der letzten Jahre kam folgende Rückmeldung:
Politisch informierte bayrische KatzenschützerInnen sind irritiert, denn auf eine kleine Anfrage der SPD kam bereits 2019 folgende Anwort:
Freilebend oder freilaufend?
Ja, was denn jetzt? Sind Bauerhofkatzen freilaufende Katzen, wie es der Rechtsexperte des Veterinäramts meint, oder sind es hauptsächlich freilebende Katzen, wie es das Ministerium feststellt?
Dem Ministerium ist hoffentlich klar, dass eine Kastration nur mit einer entsprechende Verordnung gefordert werden kann. So steht es es zumindest in der Drucksache 17/9783 des Deutschen Bundestags auf der Seite 61 zu lesen.)
Nebenbei erwähnt – denn das spricht sich in Verwaltungen nur sehr langsam herum – „herrenlose“ Katzen gibt es nicht. Bei den freilebenden handelt es sich um verlorene, zurückgelassenen, ausgesetzte Katzen, oder deren Nachkommen.
Träumerei
Wenn es möglich wäre, Klarheit über den Besitzerstatus zu bekommen, wäre die Katzensituation an landwirtschaftlichen Gebäuden doch gar kein so großes Tierschutz-relevantes Problem. Ohne eine Katzenschutzverordnung ist das nicht möglich, die wird jedoch leider zu selten umgesetzt. In ländlichen Gebieten wird sie, insbesondere von den Landwirten in den entscheidenden Gremien, häufig abgelehnt. Die Argumente zeigen, daß das Staatsziel „Tierwohl“ doch einigen am Poppo vorbeigeht.
Dabei wäre die Besitzerfrage schnell klar, wenn nur gekennzeichnete, registrierte und kastrierte Katzen in den unkontrollierten Freigang dürften. Alle anderen wären freilebend und könnten rechtssicher durch die für diese Tiere verantwortlichen Gemeinden kastriert werden. Findet sich dann doch noch ein Besitzer, werden die Kosten an diesen weitergereicht.
Von so einem Vorgehen lässt sich jedoch bisher nur träumen. Der gesellschaftliche Wandel zu mehr Tierwohl auch bei Katzen passiert selten dort, wo man die Gewissenhaftigkeit erwarten können sollte, die Erfüllung von Staatszielen anzustreben: Bei den Verantwortlichen in den Verwaltungen, die sich mit schon 100 mal widerlegten Argumenten gegen den Erlass von Katzenschutzverordnungen stellen.
Ohne eine grundsätzliche Änderung der Einstellung gegenüber den Tieren, bleiben landwirtschaftliche Betriebe weiterhin einer der Hauptquellen unsäglichen Katzenleids. Eine Katzenschutzverordnung ist ein Mittel für mehr Tierwohl.
Über die Autorin
Den Artikel schreibe ich als Tochter eines Bauern – aufgewachsen mit Katzen, zu denen es keine Beziehung gab, die wegen ihrer Krankheiten und Inzucht grässlich aussahen und die mit Essenresten gefüttert wurden. Die Welpen wurden, wenn schnell gefunden, erschlagen. Katzen waren klassenlose Tiere.
Erst nachdem ich, Jahrzehnte später und fern des Elternhauses, mich 2005 in Fritzi, einem Nachbarskater „verliebte“ und er auch mir – wenn auch sehr zögerlich – zugeneigt war und dann stundenlang meinen Schoß belagerte, habe ich den Zugang zu diesen zauberhaften Tieren gefunden. Nachdem ich in ein Dorf gezogen war, wo damals noch viele unkastrierte Katzen lebten, wurde ich Gründungsmitglied eines Vereines mit Schwerpunkt Katzenschutz.
Gerade in Zeiten, wo die Landwirtschaft und die Viehaltung in der Gesellschaft nicht nur kritiklos diskutiert wird, finde ich die fehlende Einsicht der Bauern und Bäuerinnen, die sich nicht um ihre Katzen kümmern, paradox. Offensichtlich kranke Katzen sind wahrlich kein Aushängeschild für Betriebe, wo Lebensmittel produziert werden und von dessen Betreiber zumindest ein Grundverständnis von guter Tierhaltung erwartet wird.