Fundtier – was tun?
0 Comments on Fundtier – was tun? Fundtiere sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu melden. Wer ein Fundtier einfach bei sich hält und nicht meldet, kann sich strafbar machen. Benachrichtigen Sie daher das zuständige Ordnungsamt und das örtliche Tierheim über Ihren Fund.
Herrenlos? Gibt es nicht!
0 Comments on Herrenlos? Gibt es nicht! Ein verwildertes Haustier und auch sein Nachwuchs ohne feststellbaren Besitzer unterliegt dem Fundrecht. Somit sind die Kommunen verantwortlich. Das bestätigt ein Urteil des Bundesverwaltungss aus dem Jahr 2018.
Fundtier-Kostenübernahme
0 Comments on Fundtier-Kostenübernahme Die Kostenübernahme von Fundtieren durch die Kommune ist nur dann gewährleistet, wenn das Fundtier auf dem Fundamt übergeben wurde, bestätigt ein Urteil aus dem Jahr 2018.