Welche Regelung gibt es in Sachsen?
Im Freistaat Sachsen werden dem Tierschutz Fördergelder für Kastrationsaktionen bereit gestellt. Zu einer Verpflichtung der Halter:Innen, ihre Katzen zu kastrieren, hat die sächsische Landesregierung bisher noch keine Notwendigkeit gesehen.
Dabei ist die Situation prekär:
Sachsens Tierschützende kastrieren mit Fördergeldern des Landes pro Jahr zirka 2.000 freilebende Katzen. Dadurch verhindern sie jährlich die Geburt von zirka 10.000 Katzen.
Statistisch betrachtet leben in Sachsen jedoch zirka 150.000 unkastrierte Freigänger und knapp 100.000 freilebende Katzen.
Mit der Vermehrungsfreudigkeit der Katzen können aus den 250.000 unkastrierten Katzen 1.2 Millionen Katzen werden. Allerdings verrecken davon mindestens die Hälfte (600.000) oder mehr Tiere elendig.
Die Förderung von zirka 2000 Katzenkastrationen pro Jahr als alleiniges Mittel steht in keinem Verhältnis zu dem, was tatsächlich notwendig ist.
Mit einer Regelung kann die Kastration vieler tausend Freigängerkatzen erreicht werden.
Wenn nur die Hälfte der sächsischen Katzenbesitzenden einem Kastrationsgebot nachkäme, könnte das die Geburt von 350.000 Katzenwelpen verhindern. 350.000 Katzen, die nicht elendig sterben müssen, ausgesetzt, zurückgelassen oder in Tierheimen abgegeben werden können.
Sachsens Katzenstatistik
- Mehr als 700.000 Hauskatzen
- Knapp 90.000 (13%) sind registriert (31.12.2022)
- Mehr als eine halbe Million Freigängerkatzen
- Zirka 150.000 unkastrierte Freigänger
- Knapp 100.000 freilebende Katzen.
Weiterführende Links: siehe Kasten
Aktionen
Gründung der Initiative Sächsische Katzenverordnung
Die Initiative Sächsische Katzenverordnung strebt eine landesweite Regelung zur Eindämmung und Kontrolle der Hauskatzen-Vermehrungsrate an. Die Grundlage hierfür soll der § 13b des Tierschutzgesetzes sein. Damit werden Kastration, Kennzeichnung und Registrierung derjenigen Hauskatzen zur Pflicht, die ohne Aufsicht in den Freigang dürfen.
Landestierschutzverband Sachsen
Der Landestierschutzverband Sachsen e.V. setzte sich 2022 ausdrücklich nicht für die Umsetzung des §13b TierSchG ein und hat mit seinem Sitz im Landestierschutzbeirat Sachsen erfolgreich einen entsprechenden Antrag verhindert. So hat die Landesregierung Sachsen weder eine landesweite Katzenschutzverordnung verabschiedet, noch hat sie die Gemeinden ermächtigt. Kommunen können dem Streunerproblem nicht auf Basis des § 13b Tierschutzgesetz etwas entgegen setzen, sondern auf Basis des Ordnungsrechts.
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Fördergelder
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt unterstützt die Tierschutzvereine auf Grundlage einer Förderrichtlinie. Gefördert werden unter anderem die Übernahme der Tierarztkosten für die Kastration/Sterilisation von herrenlosen Katzen.
Anträge sind bei der Landesdirektion Sachsen zu stellen, nach der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes vom 12. März 2020.
Weiterführende Links: siehe Kasten
Seit 1992 wird die Übernahme von Tierarztkosten für die Kastration von herrenlosen (im Tierschutzbericht steht „herrenlose“, gemeint ist vermutlich „freilebende“) Tieren durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) gefördert.
Seit 1992 unterrichtet und berät der Sächsische Landesbeirat für Tierschutz das Staatsministerium über grundsätzliche Fragen des Tierschutzes. Der Beirat besteht aus elf Mitgliedern. Sie arbeiten ehrenamtlich und werden von der Staatsministerin für die Dauer der Legislaturperiode berufen.
Sonstiges
Die Zahlen
Im Oktober 2023 erreichten uns Zahlen aus Sachsen. Sie sind erschreckend. Wir haben diese in die CatMap eingetragen.
Zur Situation in Sachsen haben wir einen Blog-Beitrag verfasst: „Weitermachen wir bisher!“
Studie der Stadt Leipzig
Die Stadt Leipzig kümmert sich seit 1991 um die Kastration von freilebenden Katzen. Um die Wirkung der Massnahmen zu untersuchen, hat die Stadt 40.000 Euro für eine Studie in Auftrag gegeben: Die Universität Leipzig untersuchte Größe, Struktur und Gesundheitszustand der Population freilebender Katzen und deren Einflussfaktoren in der Stadt Leipzig. Die Studie steht hier zum Download bereit:
Die Studie und ihre Fans kommen zum Schluss: „Alles bestens“. Wir sehen es ganz anders, denn wenn man genau hinschaut, steht es trotz der langen Bemühungen gar nicht so gut um Leipzigs Streuner. Hier findet sich unsere ausführliche Stellungnahme zur Studie: Stellungnahme zur „Leipziger Streuner-Studie“.
Kontakte in Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Staatsministerin Petra Köpping
Albertstraße 10
01097 Dresden
Telefon: 0351 564-0
Email: poststelle@sms.sachsen.de
Web: zur Seite des Ministeriums
Sächsische Landestierschutzbeauftragte
Carina Heinrich
Email: tierschutzbeauftragte@sms.sachsen.de
Web: zur Seite der Tierschutzbeauftragten
weiterführende Links
Details zur Landesregelung
Aktionen
- 2019-Argumentationshilfe für Katzenschutz nach Polizeirecht
- Bericht der Stadt Leipzig zur Studie
- Unser Bericht zur Leipziger Streuner-Studie
- Der Landestierschutzbund Sachsen und die Katzenschutzverordnung
- Dokumentation zur Katzenschutzverordnung in Sachsen
- KSchV-FAQ für Sachsen
- Schreiben an das Ministerium mit Bitte um Neubewertung
- Schreiben an die sächsischen Vereine
- Initiative Sächsische Katzenverordnung