Katzenschutz ist Ländersache

Die Situation in Sachsen

Der Tierschutzbund informiert:

Diese Gemeinden, Städte und Landkreise haben bereits eine Katzenschutzverordnung.

Welche Regelung gibt es in Sachsen?

Sachsen

Im Frei­staat Sach­sen wer­den dem Tier­schutz För­der­gel­der für Kas­tra­ti­ons­ak­tio­nen be­reit ge­stellt. Zu ei­ner Ver­pflich­tung der Halter:Innen, ihre Kat­zen zu kas­trie­ren, hat die säch­si­sche Lan­des­re­gie­rung bis­her noch kei­ne Not­wen­dig­keit gesehen.

Da­bei ist die Si­tua­ti­on prekär:

Sach­sens Tier­schüt­zen­de kas­trie­ren mit För­der­gel­dern des Lan­des pro Jahr zir­ka 2.000 frei­le­ben­de Kat­zen. Da­durch ver­hin­dern sie jähr­lich die Ge­burt von zir­ka 10.000 Katzen.

Sta­tis­tisch be­trach­tet le­ben in Sach­sen je­doch zir­ka 150.000 un­kastrier­te Frei­gän­ger und knapp 100.000 frei­le­ben­de Katzen.

Mit der Ver­meh­rungs­freu­dig­keit der Kat­zen kön­nen aus den 250.000 un­kas­trier­ten Kat­zen 1.2 Mil­lio­nen Kat­zen wer­den. Al­ler­dings ver­re­cken da­von min­des­tens die Hälf­te (600.000) oder mehr Tie­re elendig.

Die För­de­rung von zir­ka 2000 Kat­zen­kas­tra­tio­nen pro Jahr als al­lei­ni­ges Mit­tel steht in kei­nem Ver­hält­nis zu dem, was tat­säch­lich not­wen­dig ist.

Mit ei­ner Re­ge­lung kann die Kas­tra­ti­on vie­ler tau­send Frei­gän­ger­kat­zen er­reicht werden.

Wenn nur die Hälf­te der säch­si­schen Kat­zen­be­sit­zen­den ei­nem Kas­tra­ti­ons­ge­bot nach­kä­me, könn­te das die Ge­burt von 350.000 Kat­zen­wel­pen ver­hin­dern. 350.000 Kat­zen, die nicht elen­dig ster­ben müs­sen, aus­ge­setzt, zu­rück­ge­las­sen oder in Tier­hei­men ab­ge­ge­ben wer­den können.

Sachsens Katzenstatistik

  • Mehr als 700.000 Hauskatzen
  • Knapp 90.000 (13%) sind re­gis­triert (31.12.2022)
  • Mehr als eine hal­be Mil­li­on Freigängerkatzen
  • Zir­ka 150.000 un­kastrier­te Freigänger
  • Knapp 100.000 frei­le­ben­de Katzen.

 Wei­ter­füh­ren­de Links: sie­he Kasten

Aktionen

Gründung der Initiative Sächsische Katzenverordnung

Die In­itia­ti­ve Säch­si­sche Kat­zen­ver­ord­nung strebt eine lan­des­wei­te Re­ge­lung zur Ein­däm­mung und Kon­trol­le der Haus­kat­zen-Ver­meh­rungs­ra­te an. Die Grund­la­ge hier­für soll der § 13b des Tier­schutz­ge­set­zes sein. Da­mit wer­den Kas­tra­ti­on, Kenn­zeich­nung und Re­gis­trie­rung der­je­ni­gen Haus­kat­zen zur Pflicht, die ohne Auf­sicht in den Frei­gang dürfen.

Landestierschutzverband Sachsen

Der Lan­des­tier­schutz­ver­band Sach­sen e.V. setz­te sich 2022 aus­drück­lich nicht für die Um­set­zung des §13b TierSchG ein und hat mit sei­nem Sitz im Lan­des­tier­schutz­bei­rat Sach­sen er­folg­reich ei­nen ent­spre­chen­den An­trag ver­hin­dert. So hat die Lan­des­re­gie­rung Sach­sen we­der eine lan­des­wei­te Katzen­schutz­ver­ord­nung ver­ab­schie­det, noch hat sie die Ge­mein­den er­mäch­tigt. Kom­mu­nen kön­nen dem Streu­ner­pro­blem nicht auf Ba­sis des § 13b Tier­schutz­ge­setz et­was ent­ge­gen set­zen, son­dern auf Ba­sis des Ordnungsrechts.

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Fördergelder

Das Säch­si­sche Staats­mi­nis­te­ri­um für So­zia­les und Ge­sell­schaft­li­chen Zu­sam­men­halt un­ter­stützt die Tier­schutz­ver­ei­ne auf Grund­la­ge ei­ner För­der­richt­li­nie. Ge­för­dert wer­den un­ter an­de­rem die Über­nah­me der Tier­arzt­kos­ten für die Kastration/Sterilisation von her­ren­lo­sen Katzen.

An­trä­ge sind bei der Lan­des­di­rek­ti­on Sach­sen zu stel­len, nach der Richt­li­nie zur Ge­wäh­rung von Zu­wen­dun­gen im Be­reich des Tier­schut­zes vom 12. März 2020.

Wei­ter­füh­ren­de Links: sie­he Kasten

Seit 1992 wird die Über­nah­me von Tier­arzt­kos­ten für die Kas­tra­ti­on von her­ren­lo­sen (im Tier­schutz­be­richt steht „her­ren­lo­se“, ge­meint ist ver­mut­lich „frei­le­ben­de“) Tie­ren durch das Säch­si­sche Staats­mi­nis­te­ri­um für So­zia­les und Ge­sell­schaft­li­chen Zu­sam­men­halt (SMS) gefördert.

Seit 1992 un­ter­rich­tet und be­rät der Säch­si­sche Lan­des­bei­rat für Tier­schutz das Staats­mi­nis­te­ri­um über grund­sätz­li­che Fra­gen des Tier­schut­zes. Der Bei­rat be­steht aus elf Mit­glie­dern. Sie ar­bei­ten eh­ren­amt­lich und wer­den von der Staats­mi­nis­te­rin für die Dau­er der Le­gis­la­tur­pe­ri­ode berufen.

 

Sonstiges

Die Zahlen

Im Ok­to­ber 2023 er­reich­ten uns Zah­len aus Sach­sen. Sie sind er­schre­ckend. Wir ha­ben die­se in die Cat­Map eingetragen.

Zur Si­tua­ti­on in Sach­sen ha­ben wir ei­nen Blog-Bei­trag ver­fasst: „Wei­ter­ma­chen wir bisher!“

Studie der Stadt Leipzig

Die Stadt Leip­zig küm­mert sich seit 1991 um die Kas­tra­ti­on von frei­le­ben­den Kat­zen. Um die Wir­kung der Mass­nah­men zu un­ter­su­chen, hat die Stadt 40.000 Euro für eine Stu­die in Auf­trag ge­ge­ben: Die Uni­ver­si­tät Leip­zig un­ter­such­te Grö­ße, Struk­tur und Ge­sund­heits­zu­stand der Po­pu­la­ti­on frei­le­ben­der Kat­zen und de­ren Ein­fluss­fak­to­ren in der Stadt Leip­zig. Die Stu­die steht hier zum Down­load bereit:

Die Stu­die und ihre Fans kom­men zum Schluss: „Al­les bes­tens“. Wir se­hen es ganz an­ders, denn wenn man ge­nau hin­schaut, steht es trotz der lan­gen Be­mü­hun­gen gar nicht so gut um Leip­zigs Streu­ner. Hier fin­det sich un­se­re aus­führ­li­che Stel­lung­nah­me zur Stu­die: Stel­lung­nah­me zur „Leip­zi­ger Streuner-Studie“.

Mail:

Telefon: 0 66 68 / 91 99 377