Recht­li­che Fra­gen — ganz praktisch!

Die Katze im Recht

Es gibt im­mer wie­der Fra­gen zur recht­li­chen Ein­schät­zun­gim Kat­zen­schutz. Wir ver­su­chen, mög­lichst ver­ständ­li­che Ant­wor­ten zu geben.

Grundgesetz, Tierschutzgesetz, Landesregelungen

Die ge­setz­li­chen Hin­ter­grün­de zur Katzen­schutz­ver­ord­nung fin­den Sie in ei­nem ei­ge­nen Bereich.

Fundtier – was tun?

Fundtier – was tun?

Fund­tie­re sind nach dem Bür­ger­li­chen Ge­setz­buch zu mel­den. Wer ein Fund­tier ein­fach bei sich hält und nicht mel­det, kann sich straf­bar ma­chen. Be­nach­rich­ti­gen Sie da­her das zu­stän­di­ge Ord­nungs­amt und das ört­li­che Tier­heim über Ih­ren Fund.

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Herrenlos? Gibt es nicht!

Herrenlos? Gibt es nicht!

Ein ver­wil­der­tes Haus­tier und auch sein Nach­wuchs ohne fest­stell­ba­ren Be­sit­zer un­ter­liegt dem Fund­recht. So­mit sind die Kom­mu­nen ver­ant­wort­lich. Das be­stä­tigt ein Ur­teil des Bun­des­ver­wal­tungss aus dem Jahr 2018.

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Fundtier-Kostenübernahme

Fundtier-Kostenübernahme

Die Kos­ten­über­nah­me von Fund­tie­ren durch die Kom­mu­ne ist nur dann ge­währ­leis­tet, wenn das Fund­tier auf dem Fund­amt über­ge­ben wur­de, be­stä­tigt ein Ur­teil aus dem Jahr 2018.

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Mail:

Te­le­fon: 0 66 68 / 91 99 377