Was tun gegen die immer gleichen Ausreden?
„Argumente“ gegen eine Katzenschutzverordnung
Gegner einer Katzenschutzverordnung bemühen häufig die selben „Argumente“. Irgend etwas findet man immer, wenn man diese Thematik nicht ernst nimmt — und sie mit wenig Aufwand vom Tisch haben will.
Wenn PolitikerInnen in den Kommunen solche Ausflüchte benutzen, dann ist es gut, Antworten zu haben. Wir sammeln die „Argumente“ gegen eine Katzenschutzverordnung und liefern Antworten.
Lesen Sie auch unsere FAQs!
Es werden immer wieder die gleichen Fragen in Bezug auf die Katzenschutzverordnung gestellt. Wir haben dazu die passenden Antworten.
Es gibt Wichtigeres!
Einschätzung
Das ist ein völlig untauglicher Einwand, der in der Regel nur dann benutzt wird, wenn weitgehende Ahnunglosigkeit herrscht.
Ihre Antwort
Für aktive Mitglieder in Vereinen, die aufgrund fehlenden Katzenschutzes ständig mit dem Schmerz und Leid der Tiere umgehen, ist eine Katzenschutzverordnung natürlich sehr wichtig. Zudem ist Tierschutz ein im Grundgesetz verankertes Staatsziel — das lässt sich nicht mit „nicht wichtig“ abtun.Wenn PolitikerInnen/BürgervertreterInnen, die ihre Aufgabe ernst nehmen, eine solche Aussage anbringen, dann zeugt das zum einen von fehlender Wertschätzung gegenüber den ehrenamtlich tätigen Menschen, zum anderen hat man vermutlich den Stellenwert von Tierschutz nicht begriffen.
Wir haben keine Zeit dafür!
Einschätzung
Diese Ausrede ist ein Zeichen dafür, dass sich die zuständigen PolitikerInnen nicht mit dem Thema auskennen.
Ihre Antwort
Der Aufwand, eine Katzenschutzverordnung zu verabschieden, ist zum einen sehr überschaubar, da es vom Land Hessen hilfreiche Handreichungen und Vorlagen gibt. Den geringen Aufwand, eine Katzenschutzverordnung zu verabschieden, sollte jede Kommune zu Gunsten von weniger Tierleid auf sich nehmen können.Zum anderen ist Tierschutz ein im Grundgesetz verankerter gesellschaftlicher Auftrag! Dem mit der Aussage „keine Zeit“ zu begegnen, ist doch sehr dürftig.
Zudem: Andere können das! Es gibt bereits 1000 wirksame und geprüfte Katzenschutzverordnungen in der Bundesrepublik (Stand November 2021). Daran kann sich jede Kommune orientieren.
Gerne stellen wir Ihnen Unterlagen zur Verfügung.
Wir wollen das Problem an einen Ausschuss delegieren!
Einschätzung
Diese Aussage ist ein typischer Ansatz in kommunalen Parlamenten, um Zeit zu gewinnen.
Ihre Antwort
Tierschutz ist im Grundgesetz verankert, die Bundesregierung hat ein Gesetz zum Katzenschutz erlassen und damit die Verantwortlichkeit an die Länder weitergereicht. (Das Land Hessen beispielsweise hat die Zuständigkeit an die Kommunen delegiert.)Unsere Kommune kümmerte sich bisher noch nie ernsthaft um den Katzenschutz. Er liegt in der Hand ehrenamtlicher Tierschutzorganisationen und privater Initiativen. Die haben das Problem beschrieben und einen bewährten Lösungsansatz vorgestellt. Es liegt also alles auf dem Tisch!
Jetzt wollen die PolitikerInnen die Entscheidung noch mal weiterreichen? Welche Expertise hat der Ausschuss oder kann er erlangen, die nicht bereits jetzt und hier schon vorliegt? Die Experten sind hier unbestreitbar die hiesigen Tierschutzvereine, Tierärzte und das Veterinäramt. Diese sehen das Problem jeden Tag. Seit Jahren weist der hiesige Tierschutz immer wieder auf Probleme mit den Katzenpopulationen hin und legt Zahlen vor.
Die Sache ist entscheidungsreif!
Es gibt doch nur wenige verwilderte Katzen bei uns!
Einschätzung
Es handelt sich um einen Versuch, vermeintliche Sachkenntnis vorzutäuschen und Sie in Argumentationsnot zu bringen.
Ihre Antwort
Die Anzahl der Nachkommenschaft der verwilderten Hauskatzen in unserer Obhut bestätigt doch eindeutig das Gegenteil.Zudem ist nicht die Anzahl, sondern die Existenz verwilderter Katzengruppen an sich die amtliche Begründung für den Erlass. Dies wurde bereits 2017 in der kleinen Anfrage an das BMEL (Drucksache 18/118900; Artikel hierzu) geklärt.
Bevor wir eine Satzung verabschieden müssen wir 3 bis 5 Jahre aufwändig Daten zu den Katzen erheben!
Einschätzung
Der klassische Fall, in dem durch „Vertagung“ nichts getan werden soll.
Ihre Antwort
Nein, das ist nicht notwendig, denn der hiesige Tierschutz erhebt diese Daten bereits seit Jahren.Zudem muss lediglich festgestellt werden, dass bei uns verwilderte Katzenpopulationen existieren. Dies wurde bereits 2017 in der kleinen Anfrage an das BMEL (Drucksache 18/11890 (Frage Nr. 38); unser Artikel hierzu) geklärt.
Jede im Katzenschutz engagierte Person in unserer Kommune wird Ihnen aus eigener Erfahrung die Existenz solcher Katzenpopulationen bestätigen können.
Wir haben kein Geld und keine Kapazitäten!
Einschätzung
In Kommunen, um deren Finanzen und Personaldecke es nicht gut bestellt ist, kann diese Angst natürlich aufkommen.
Ihre Antwort
Eine Katzenschutzverordnung wird nicht aktiv verfolgt, Kosten und Aufwand sind deshalb weitgehend zu vernachlässigen.Die Erfahrung in anderen Kommunen zeigt, dass bisher nur in sehr wenigen Fällen überhaupt Mahnungen ausgesprochen oder Bussgelder erhoben wurden. Der Aufwand, den ein Ordnungsamt mit der Umsetzung einer Katzenschutzverordnung hat, ist also fast nicht spürbar, wie beispielsweise „Politik für die Katz‘“ im Gespräch mit hessischen Ordnungsämtern herausfand.
Eine Katzenschutzverordnung erleichtert nicht nur die Arbeit des Veterinäramtes, die Tierheime werden auch weniger Zugänge an Katzen haben. Beides wirkt sich kostensenkend aus.
Wir geben doch schon Geld an den Tierschutz für die Fundtiere!
Einschätzung
Hier wird zwar Sorge um die Tiere behauptet, das Problem aber verkannt.
Ihre Antwort
Mit Geld alleine lässt sich das Problem der zu grossen Katzenpopulationen nicht lösen! Deshalb fordert das Grundgesetz die Politik ja auch unmissverständlich auf, das Tierwohl durchzusetzen.Unsere Kommune zahlt die Summe X pro Kopf an ein Tierheim, damit es Fundtiere aufnimmt. Diese Fundtierabgabe mag zwar ein Gewissen beruhigen, sie hilft aber nicht, das grundlegende Problem überbordender Katzenpopulationenen zu lösen. Was hilft, ist der Erlass einer Katzenschutzverordnung.
Den Katzen geht es da draussen doch gut!
Einschätzung
Eine solche Argumentation zeigt die bedenkliche Ferne zum Thema — und will Sie in Beweisnot bringen.
Ihre Antwort
Nein, das stimmt sehr oft nicht. Die Lebenserwartung einer verwilderten Hauskatze — und davon gibt es viele! — ist weit niedriger als die einer Besitzerkatze. Das liegt daran, dass es vielen Katzen eben genau nicht gut geht. Nahrungsmangel, Schwäche, Verletzung und Krankheiten sind die Folgten für die Wildlinge — die wiederum Hauskatzen anstecken. Übrigens ist genau das auch die Begründung (Seite für 21) für § 13b TierSchG.
Wir haben hierzu einen Blog-Beitrag geschrieben, der die Probleme beschreibt.
Wir haben Bedenken wegen der rechtlichen Seite des Halters!
Einschätzung
Stand heute (Januar 2022) ist das eine Nebelkerze, die eine Grauzone schaffen soll, um die Einführung einer Katzenschutzverordnung zu behindern.
Ihre Antwort
Beispiel Hessen: Weder der dortigen Tierschutzbeauftragten noch dem Landestierschutzverband ist ein Fall bekannt, in dem es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung im Zusammenhang mit einer Katzenschutzverordnung kam.Die Deutsche juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. hat zum Thema die Kurzstellungnahme „Rechtmässigkeit der Kastrationspflicht von Katzen im Rahmen von Katzenschutzverordnungen“ veröffentlicht. Hierin werden drei rechtliche Aspekte beleuchtet.
Eine Katzenschutzverordung sollte beinhalten, dass die Regelung für Zuchttiere auf Antrag nicht gilt. Somit gibt es in diesem Bereich keine Grundlage für rechtliche Probleme. Auch Katzen, die keinen oder einen gesicherten Freigang haben, fallen nicht in die Regelung.
Der Halter kann also – auch wenn davon aus medizinischen Gründen abzuraten ist – sein unkastriertes Tier im Haus oder mit einem gesicherten Freigang halten, so dass eine unkontrollierte Verpaarung ausgeschlossen ist. Da die Tiere dann trotzdem ihrem Sexualtrieb folgen und bei Gelegenheit einen „Ausflug“ machen, ist eine Kastration und Kennzeichnung trotzdem ratsam.
Dass eine Katzenschutzverordnung einen schwerwiegenden Eigentumseingriff darstellt, kann durchaus bezweifelt werden. Das Recht, eine nicht gekennzeichnete und unkastrierte Katze frei herumlaufen und sich unkontrolliert vermehren zu lassen, begründet sich in Art. 2 GG. Dieses Recht wird jedoch eingeschränkt: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“
Als Gesellschaft haben wir jedoch auch den Schutz des Tieres als Ziel und eine unkontrollierte Vermehrung bei Katzen sorgt unbestritten für viel Tierleid. Das gilt es mit einer Katzenschutzverordnung zu verhindern.
Wir geben lieber Geld, als eine Katzenschutzverordnung zu erlassen!
Einschätzung
Wie sehr muss man die Augen vor den Tatsachen verschliessen, um so eine Aussage zu treffen? Die Hauptlast auf diesem Gebiet tragen Tierschutzorganisationen und Privatpersonen, die Ihre Zeit und viel Geld investieren.
Ihre Antwort
Wenn das Geld die tatsächlichen Kosten, die für die Reduzierung der verwilderten Katzenpopulationen aufgewendet werden, decken soll, muss unsere Kommune tief in den Geldsäckel greifen.Wir brauchen zum einen Geld für Kastrationsaktionen der verwilderte Hauskatzen — und die Erfahrung zeigt: Das allein wirkt immer nur kurzfristig.
Dazu kommen die Kosten der Pflegestellen für die vielen Katzen und die Vermittlung des Nachwuchses. Das können Private nur begrenzt leisten, denn der Platz und auch die ehrenamtlichen HelferInnen sind begrenzende Faktoren — und das alles kostet viel.
Was wir brauchen ist in erster Linie die Reduzierung der Katzenpopulation — und das geht nur durch eine Katzenschutzverordnung.
Durch eine höhere Anzahl kastrierter Besitzer-Katzen würde die finanzielle Belastung der Vereine dauerhaft sinken. Dem Katzenschutz wäre so auf nachhaltige Weise gedient.
Lediglich mehr Geld zu geben, löst das Problem nicht.
Es reicht doch eine Kennzeichnungspflicht!
Einschätzung
Immerhin: Das ist ein Anfang, der unser Engagement grundsätzlich unterstützt. Vielleicht ist es sogar eine Basis für ein gemeinsames Gespräch?
Ihre Antwort
Eine Kennzeichnung hilft festzustellen, wer HalterIn einer Katze ist. Sie hilft aber nicht, um das eigentliche Problem zu lösen: die unkontrollierte Vermehrung der Katzen.
Es ist sehr arbeitsintensiv, eine Satzung zu erarbeiten!
Einschätzung
Es handelt sich um ein Scheinargument, das zeigt, dass man sich nicht ausreichend mit dem Thema beschäftigt hat.
Ihre Antwort
Es gibt gute Vorlagen, die genutzt werden können. In Hessen kann das Handreichung-Paket der Landes mit einer Beispiels-Satzung genutzt werden:Zum anderen gibt es bundesweit zirka 1000 Kommunen (Stand Januar 2022), die eine Katzenschutzverordnung auf Basis von § 13b TierSchuG erlassen haben. Sicherlich wird es möglich sein, sich an einer dieser vielen Satzungen zu orientieren.
Wir haben schon genügend Satzungen!
Einschätzung
Wir haben ja schon viel gehört, womit man eine Katzenschutzverordnung verhinder will — aber so etwas? Diese absurde Aussage wurde von einem Gemeinderatsmitglied in Hinterzarten bemüht.
Ihre Antwort
Da fehlen uns die Worte — vielleicht wäre das auch Ihre richtige Erwiderung auf dieses blödsinnige „Argument“?
Bald gibt es keine Katzen mehr!
Einschätzung
Da kennt sich jemand überhaupt nicht aus!
Ihre Antwort
Bei allein 14 Millionen Hauskatzen und geschätzten 2 Millionen verwilderten Katzen in der Bundesrepublik ist diese Befürchtung zu vernachlässigen. Falls es tatsächlich einen Mangel an Katzen geben sollte, wird eine kontrollierte Zucht eine Rolle spielen, die den Tieren auch einen Wert geben wird.Sollte dies nicht der Fall sein, wird die ein oder andere der weltweit geschätzten 600 Millionen Katzen den Weg zu uns finden.
Wer soll die Einhaltung der Katzenschutzverordnung kontrollieren!
Einschätzung
Das ist eine berechtigte Frage, wenn man sich erstmals mit dem Thema beschäftigt.
Ihre Antwort
Eine Katzenschutzverordnung wird, wie viele andere Verordnungen (Beispiel Leinenpflicht für Hunde) auch, nicht aktiv kontrolliert. Dies ist auch schwer möglich.Das bedeutet, dass es keinen Kontrollaufwand für eine Kommune gibt.
Zusatzinformation
Die Frage, warum man dann überhaupt eine Katzenschutzverordnung braucht, erscheint Unerfahrenen an dieser Stelle logisch. Diese notwendige und schlüssige Position sollten Sie dazu stets parat haben:
Die Verordnung ist sehr hilfreich, denn sie stärkt die Position des Veterinäramtes, denen es einen Handlungsrahmen bietet. Zum anderen bietet sie dem Tierschutz einen Rahmen, legal die Streuner kastrieren zu lassen, die nicht gekennzeichnet sind. Darüber hinaus hilft es den Gemeinden, die Halter von Fundkatzen schneller zu ermitteln. Kürzere Verweildauer — geringere Kosten.
Wieso soll ein Privathalter kastrieren, wenn beim Bauern viele unkastriert und krank herum springen!
Einschätzung
Eine gute Frage — die aber jede/r selbst beantworten können sollte, denn sie betrifft jede andere Regelung, die von uneinsichtigen Menschen nicht befolgt wird.
Ihre Antwort
Es kann keine Rechtfertigung für Tierleid sein, wenn irgendwer — hier beispielsweise Bauern — sich notwendigen Regelungen verweigern.Wichtig ist: Mit einer solchen Verordnung gibt man dem Veterinäramt einen Handlungsrahmen und dem Tierschutz ein gewichtiges Argument an die Hand, um auch schwierige Fälle zu lösen — wie gerade den Umgang mit Katzen auf den im Beispiel genannten Bauernhöfen.
Zudem: Probleme werden selten von nun auf jetzt gelöst, aber mit einer Katzenschutzverordnung, einer passender Öffentlichkeitsarbeit und unterstützender Arbeit des Tierschutzes, wurden aus unserer Erfahrung bereits viele uneinsichtige Tierhalter überzeugt.
Kastrierte Katzen fangen keine Mäuse mehr!
Einschätzung
Diese Behauptung ist nicht einmal gesundes Halbwissen.
Ihre Antwort
Nein, das ist nicht richtig. Eine Kastration hat keine Auswirkung auf das Jagdverhalten einer Katze. Hierzu gibt die Studie „Einfluss von Hauskatzen auf die heimische Fauna und mögliche Managementmaßnahmen“ weitere Einblicke.
Man nimmt den Tieren durch die Kastration doch den Spaß!
Einschätzung
Dieses Argument ist wirklich weit hergeholt und blendet den Hintergrund, warum eine Katzenschutzverordnung überhaupt angewendet werden soll, völlig aus.
Ihre Antwort
Wir reden nicht über einen angenommenen Spass der Katze, sondern über Katzenschutz. Es geht um Krankheiten und Elend, die nicht mit dem Tierschutzgedanken vereinbar sind.
Hintergrund
Katzen werden mehrmals im Jahr rollig — werden sie begattet, werden sie trächtig. Mehrmals im Jahr. Das laugt die Katzen extrem aus. Beim Paarungsakt werden Krankeiten übertragen, die oftmals den gerade entstehenden Welpen mitgegeben werden.
Eine kranke Katze bringt also kranke Welpen zu Welt. Nach fünf Wochen kann diese kranke Katze schon wieder rollig werden.
Unkastrierte Wohnungskatzen leiden oft an Dauerrolligkeit, die Krebserkrankungen begünstigen kann.
Der Paarungsakt ist zudem übrigens äusserst schmerzhaft für die Katze, da der Kater eine Art Dorn am Penis hat.
Der unkastrierte Kater verteidigt sein Revier bis aufs Blut. Kämpfe sorgen für schlimme Verletzungen mitsamt Übertragung von Krankheiten. Der Bewegungsradius eines unkastrierten Katers ist vielfach größer, als der eines kastrierten. Dadurch kommt es häufiger zu Verkehrsunfällen.
Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V. empfiehlt in ihrem Merktplatz 120 die Kastration von Katzen und Katern.
Eine Katzenschutzverordnung hilft doch gar nicht!
Einschätzung
Diese Aussage ist vermutlich frei erfunden, um eine KaSchV zu diskreditieren.
Ihre Antwort
Es gibt diverse Medienberichte darüber, dass KaSchV erfolgreich sind. Dabei wird ein Nutzen auf verschiedenen Ebene festgestellt: Manchmal wird festgehalten, dass die Zahlen der freilebenden Katzen zurückgehen, an anderer Stelle steigen die Kastrationszahlen.Uns ist kein Fall bekannt, in dem eine Kommune über eine eingeführte KaSchV geklapt hat.
Lesen Sie Kurzberichte über die Wirksamkeit der Maßnahme.
Ohne Bußgeld wirkt eine Katzenschutzverordnung nicht!
Einschätzung
Die zuständigen PolitikerInnen hoffen eventuell darauf, dass Ihnen die Sachlage nicht bekannt ist.
Ihre Antwort
Für den Verstoß gegen eine Katzenschutzverordnung auf Basis des Tierschutzrechts ist keine Ordnungswidrigkeits-Ahndung möglich. Aber das hindert nicht, zu verwaltungsrechtlichen Zwangsvollzugsmaßnahmen zu greifen: Das könnten beispielsweise die Festsetzung von Zwangsgeldern, eine Ersatzvornahme mit Kostentragungspflicht oder auch die unmittelbaren Ausführung sein.Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel „Nur ein Papiertiger“.
Katzenschutzverordnungs-Projekte
Wir begleiten einige Projekte
In vielen Fällen sind wir nah dran an einem kommunalen Projekt zur Einführung einer Katzenschutzverordnung. Wir dokumentieren einige dieser Projekte.
Grundlagen
16 Bundesländer
Wie werden Katzenschutzverordnungen in den einzelnen Bundesländern umgesetzt? Lesen Sie unsere Dokumentation.
Das Recht dahinter
Wir erklären die rechtlichen Zusammenhänge: Wieso müssen plötzlich GemeindevertreterInnen dafür sorgen, dass das Grundgesetz umgesetzt wird?
Mail:
Telefon: 0 66 68 / 91 99 377