Streuner-Kastration: Wir setzen die Anzahl der Streuner-Kastrationen durch den Tierschutz ins Verhältnis zur Zahl unkastrierter Freigängerkatzen und obhutloser Katzen. Auf dem Netzwerktreffen der Initiative Sächsische Katzenverordnung Anfang März habe ich die Ergebnisse der Streunerumfrage vorgestellt – natürlich mit Fokus auf Sachsen.
Zahlen für Sachsen
Hauskatzen insgesamt: ca. 780.000
Freigänger (83% laut Berechnung): ca. 651.000
Unkastrierte Freigänger (mindestens 10%, eher 30%): mindestens 65.100
obhutlose Katzen: ca. 100.000
Jährliche Kastrationen durch Tierschutzvereine: ca. 5.000
Diese Zahlen zeigen, dass die Arbeit der Tierschutzvereine zwar einen Beitrag leistet, aber das Verhältnis zwischen unkastrierten Katzen und durchgeführten Kastrationen lässt begründete Zweifel aufkommen, ob das Streunerleid allein durch ehrenamtliches Engagement bewältigt werden kann.
Die Rolle einer Katzenschutzverordnung
Eine landesweite Katzenschutzverordnung würde hier Abhilfe schaffen, indem sie verpflichtende Maßnahmen wie Kastration, Kennzeichnung und Registrierung einführt. Studien und Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass solche Regelungen langfristig die Population heimatloser Katzen reduzieren können. Ohne eine Verordnung bleibt jedoch die Zuwanderung unkastrierter Freigängerkatzen ein Problem, das die Wirkung der Kastrationen einschränkt.
Fazit
Die geografische Verteilung und Zuwanderung unkastrierter Katzen machen es unwahrscheinlich, dass Sachsen ohne gesetzliche Regelung signifikante Fortschritte erzielt. Die jährlichen Kastrationen von ca. 5.000 Katzen in Sachsen sind ein wertvoller Beitrag, reichen jedoch nicht aus, um das Streunerproblem nachhaltig zu lösen. Eine landesweite Katzenschutzverordnung könnte die Situation verbessern, indem sie eine rechtliche Grundlage für umfassendere Maßnahmen schafft und die Arbeit der Tierschutzvereine unterstützt.