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Katzenschutzverordnung wirkt!

von | 17. Mai 2024

Die Wir­kung ei­ner Katzen­schutz­ver­ord­nung wird lei­der im­mer noch in Fra­ge ge­stellt - so man­cher ver­fängt sich in der ir­ri­gen An­nah­me, dass es aus­rei­chen wür­de, die frei­le­ben­den Kat­zen zu kas­trie­ren. Das Land Sach­sen-An­halt hat eine Stu­die zur Wir­kung von Streu­ner­kas­tra­tio­nen von 2017-2019 in Auf­trag ge­ge­ben: Die Er­geb­nis­se die­ser Stu­die wur­den im Amts­tier­ärzt­li­cher Dienst“ ver­öf­fent­licht. Die Essenz:

“Die Po­pu­la­ti­on wird je­doch nur bis zu ei­ner be­stimm­ten Grö­ße ein­ge­dämmt, wenn die Zu­wan­de­rung, ins­be­son­de­re durch von au­ßen kom­men­de fort­pflan­zungs­fä­hi­ge Frei­gän­ger Kat­zen ver­hin­dert wird. Der Er­folg der Kas­tra­tio­nen ist sonst nicht nachhaltig.”

Eine Zu­wan­de­rung von fort­pflan­zungs­fä­hi­gen Frei­gän­ger­kat­zen kann nur mit ei­ner voll­stän­di­gen Katzen­schutz­ver­ord­nung (Kas­tra­ti­on, Kenn­zeich­nung, Re­gis­trie­rung) ver­hin­dert werden.

Wir dan­ken der Al­pha In­for­ma­ti­ons­ge­sell­schaft GmbH, für die freund­li­che Ge­neh­mi­gung, die Stu­die: „Wis­sen­schaft­li­che und prak­ti­sche Eva­lu­ie­rung der Kas­tra­ti­on zur Mi­ni­mie­rung her­ren­lo­ser und ver­wil­der­ter Kat­zen“ auf un­se­ren Web­sei­ten ver­öf­fent­li­chen zu dür­fen. Der im „Amts­tier­ärzt­li­chen Dienst“ in der Aus­ga­be 4/2020 ver­öf­fent­lich­te Ar­ti­kel kann un­ter die­sem Link her­un­ter­ge­la­den wer­den: Zur Stu­die.

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Telefon: 0 66 68 / 91 99 377