Die Wirkung einer Katzenschutzverordnung wird leider immer noch in Frage gestellt - so mancher verfängt sich in der irrigen Annahme, dass es ausreichen würde, die freilebenden Katzen zu kastrieren. Das Land Sachsen-Anhalt hat eine Studie zur Wirkung von Streunerkastrationen von 2017-2019 in Auftrag gegeben: Die Ergebnisse dieser Studie wurden im Amtstierärztlicher Dienst“ veröffentlicht. Die Essenz:
“Die Population wird jedoch nur bis zu einer bestimmten Größe eingedämmt, wenn die Zuwanderung, insbesondere durch von außen kommende fortpflanzungsfähige Freigänger Katzen verhindert wird. Der Erfolg der Kastrationen ist sonst nicht nachhaltig.”
Eine Zuwanderung von fortpflanzungsfähigen Freigängerkatzen kann nur mit einer vollständigen Katzenschutzverordnung (Kastration, Kennzeichnung, Registrierung) verhindert werden.
Wir danken der Alpha Informationsgesellschaft GmbH, für die freundliche Genehmigung, die Studie: „Wissenschaftliche und praktische Evaluierung der Kastration zur Minimierung herrenloser und verwilderter Katzen“ auf unseren Webseiten veröffentlichen zu dürfen. Der im „Amtstierärztlichen Dienst“ in der Ausgabe 4/2020 veröffentlichte Artikel kann unter diesem Link heruntergeladen werden: Zur Studie.