Hinweise zum Vorgehen mit unseren

Katzenschutzvorlagen

Wie macht man was?

Wir stellen verschiedene Vorlagen zur Verfügung. Hier erklären wir den Umgang damit.

Fundtiermeldung

von | 29. März 2024

zuletzt bearbeitet: 8. Oktober 2024

Warum diese Vorlage benutzen?

Das Problem

Stra­ßen­kat­zen, de­nen kein Be­sit­zer zu­ge­ord­net wer­den kann, wer­den häu­fig von den Be­hör­den nicht als Fun­de­tie­re ak­zep­tiert.
Es ist je­doch nicht im­mer ein­deu­tig zu er­ken­nen, ob ein Tier aus­ge­setzt, ver­lo­ren oder zu­rück­ge­las­sen wur­de. Da­her gilt
spä­tes­tens mit dem Ur­teil des BVerwG  (Ur­teil vom 26.04.2018 - 3 C 24.16), dass auch Kat­zen, de­nen kein Be­sit­zer zu­ge­ord­net wer­den kann, als Fund­tie­re zu be­trach­ten sind.

Vorlage einer Fundtiermeldung, Politik für die Katz'

Die Lösung

Mel­den Sie da­her kon­se­quent die Streu­ner­kat­zen als Fund­tie­re beim Ord­nungs­amt der Ge­mein­de, wo das Tier ge­si­chert wurde. 

Da­mit Sie gleich los­le­gen kön­nen, stel­len wir eine Vor­la­ge zur Ver­fü­gung. Nut­zen Sie die­se — und Sie wer­den struk­tu­riert und ziel­ge­rich­tet vor­ge­hen kön­nen. Bei Be­darf pas­sen Sie die Vor­la­ge für Ihre Zwe­cke an.

Vorlage herunterladen

  1. zum Aus­fül­len am Computer 
  2. zum Aus­dru­cken und Aus­fül­len auf Papier 

Wie gehen Sie nun vor:

A. Vorbereitung

  1. Su­chen Sie die Email-An­schrift der je­wei­li­gen Be­hör­de ih­res Wir­kungs­krei­ses her­aus:
    • Lei­tung Ordnungsamt/Fundamt

B. Ausfüllen

  1. Fül­len Sie das For­mu­lar aus und spei­chern es. Wenn mög­lich er­stel­len Sie ein PDF.
  2. Sen­den Sie es an das Ord­nungs­amt und ger­ne auch an uns (info@politik-fuer-die-katz.de).

Als An­schrei­ben kön­nen Sie die­sen Text­bau­stein verwenden:

Sehr ge­ehr­te Da­men und Herren,

an­bei fin­den Sie un­se­re Fund­tier­mel­dung. Wir bit­ten um Rück­mel­dung, wie wir mit dem Tier wei­ter ver­fah­ren sollen.

Mit tier­freund­li­chen Grüßen,

Weitere Vorlagen

Katzenschutz-Update

Wenn Sie in Ih­rem Kreis oder Ih­rer Ge­mein­de auf eine Re­ge­lung zum Schutz der frei­le­ben­den Kat­zen ab­zie­len, mit der Kat­zen nur kas­triert, ge­kenn­zeich­net und re­gis­triert in den Frei­gang dür­fen, ist es von ent­schei­den­der Be­deu­tung, re­gel­mä­ßig über den Stand der Ar­beit zu berichten.

Katzenerfassung

Auch wenn die ge­naue Kat­zen­er­fas­sung in ei­ner Kom­mu­ne gar nicht not­wen­dig ist, so hel­fen Zah­len na­tür­lich wei­ter. Wenn Sie in Ih­rer Ge­mein­de oder Stadt also Kat­zen­po­pu­la­tio­nen be­treu­en, Kat­zen ein­fan­gen und kas­trie­ren, dann do­ku­men­tie­ren Sie das bitte.

Mail:

Telefon: 0 66 68 / 91 99 377