Tierschutzgesetz § 13b: Für die Katz‘!
0 Comments on Tierschutzgesetz § 13b: Für die Katz‘! Dem Katzenschutz ist im Tierschutzgesetz, das bundesweit gilt, ein eigener Pararaph gewidmet. Das liest sich erst einmal gut, ist aber bei genauer Betrachtung wenig konkret und greift nur zögerlich bis gar nicht. Trotzdem muss festgehalten werden: Es ist heute die einzige gesetzliche Maßnahme, die das Elend der freilebenden Katzen verringern kann.