Unsere Ziele
In kurzen Stichworten zusammengefasst:
- weniger Katzenelend
- unnötige Überlastung der Tierheime vermindern
- Schutz der Wildtiere – insbesondere der Wildkatzen, Wildvögel, Amphibien und Kleinwildtiere
Wie soll das umgesetzt werden?
Die Initiative Sächsische Katzenverordnung strebt eine landesweite Regelung zur Eindämmung und Kontrolle der Hauskatzen-Vermehrungsrate an. Die Grundlage hierfür soll der § 13b des Tierschutzgesetzes sein. Damit werden Kastration, Kennzeichnung und Registrierung derjenigen Hauskatzen zur Pflicht, die ohne Aufsicht in den Freigang dürfen.
Begründung
Alle Bemühungen, eine tierschutzgerechte Regelung für Sachsen umzusetzen, scheiterten bislang. Politische Gremien im Landtag stimmten seit 2016 gegen die Umsetzung einer Regelung nach § 13b Tierschutzgesetz, obwohl die Sachverständigen – und auch die aktiven Tierschutzvereine – sich dafür aussprechen.