Aktuelles
Finden Sie die neusten Inhalte schnell – und natürlich auch ältere:
Dezember 2025
Antwort auf Postkartenaktion
Der Tierschutzverein Muldental 
Die initiative Säschsische Katzenverordnung hat die Gelegenheit genutzt, auf die darin enthaltenen Informationen zu reagieren und ein Antwortschreiben versendet: Antwort der ISK an das Ministerium
Hintergrundinformationen zu unserem Antwortschreiben
November 2025
Landesweite Katzenschutzverordnung: Wie ist der Stand?
Die Landtagsfraktion DIE LINKE hat erneut den Antrag (Drucksache 8/3842 – Sächsischer Landtag) zur Einführung einer – diesmal – landesweiten Katzenschutzverordnung gestellt. Wir wollten wissen, wie die anderen Parteien dazu stehen. Daher haben wir bei den Landtagsfraktionen nachgefragt.
Unsere Anfrage (20.9.2025)
Antrag: Landesweite Katzenschutzverordnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Fraktion DIE LINKE hat den Antrag (Drucksache 8/3842 – Sächsischer Landtag) zur Einführung einer landesweiten Katzenschutzverordnung gestellt. Eine möglichst flächendeckende Regelung zum Katzenschutz würden viele Tierschützende sehr begrüßen. Daher interessiert uns, wie Sie als Fraktion zum Antrag stehen: Werden Sie dem Antrag zustimmen, ihn ablehnen oder sich enthalten?
Falls eine Enthaltung oder Ablehnung geplant ist, würden wir gerne die Begründung erfahren.
Wir danken Ihnen für eine zeitnahe Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
das Team der Initiative Sächsische Katzenverordnung
Reagiert haben bis zum 16. November 2025:
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE
- CDU
- AfD
Hier sind die Antworten und unsere Kommentare:
Neu
bla
BÜNDNISGRÜNE (14.11.2025)
Franziska Schubert, Fraktionsvorsitzende und tierschutzpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Liebes Team der Initiative Sächsische Katzenverordnung,
wir befinden uns im parlamentarischen Verfahren zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE über eine Katzenschutzverordnung. Alle Fraktionen sind dazu in Beratungen. Das Anliegen ist für uns grundsätzlich zustimmungswürdig, allerdings gibt es auch Punkte, die aus unserer Sicht Nachsteuerungsbedarf haben. Ich möchte an dieser Stelle um Ihr Verständnis werben, dass wir während der Beratungen hierzu noch keine abschließenden Aussagen zu Einzelheiten treffen möchten.
Die Diskussionen um eine landesweite Katzenschutzverordnung haben uns bereits in der letzten Legislatur begleitet und insbesondere in der Anhörung zur Drs. 7/10250 ist deutlich geworden, dass eine landesweite Regelung sinnvoll ist, das sehen wir in der BÜNDNISGRÜNEN Fraktion auch so.
Ein gemeinsames Agieren ist aus unserer Sicht von entscheidender Bedeutung. Wenn einzelne Kommunen, insbesondere bei der Durchsetzung von Maßnahmen nicht mitziehen, z.B. aus Kostengründen, können Katzenpopulationen entstehen, die dann wieder in andere Kommunen weiterwandern. Das wäre vergleichbar mit einem Kampf gegen Windmühlen und es frustriert Kommunen, die sich einsetzen. Wir wünschen uns daher ein sachsenweites Konzept unter Einbeziehung der Sächsischen Tierschutzbeauftragten, der Tierschutzvereine sowie der kommunalen Ebene zur Verringerung der Population freilebender Katzen. Darauf aufbauend sollten Maßnahmen in einer Katzenschutzverordnung nach § 13b TierschG festgeschrieben werden. Auch die Information der Bevölkerung ist aus unserer Sicht sehr wichtig. Die Punkte 2 und 3 des Antrags der LINKEN würden wir daher gern stärken. Eine Übersicht, wo diese wildlebenden Katzenpopulationen in Sachsen verbreitet sind oder sich entwickelt haben, ist auch notwendig – nicht überall gibt es dieses Problem, das muss man genauso anerkennen wie die Hot Spots, die ohne Frage gezielter in den Fokus zu nehmen sind, auch finanziell. Das muss die Staatsregierung leisten.
Bei den Punkten 1 b) und c) haben wir rechtliche Bedenken, hier müsste aus unserer Sicht nachgeschärft werden.
Mir ist sehr bewusst, wieviel Ehrenamtliche leisten, sei es in den Wildtierhilfen, bei der Katzenhilfe, in den Tierheimen.
Trotzdem müssen Anträge so sein, dass der Rechtsrahmen, den wir nun mal haben, nicht verlassen wird und das Ganze rechtssicher aufgestellt wird. Dafür gibt es Wege; um die werben wir. Ihnen nutzt auch nichts, was sofort wieder kassiert wird vom Gericht.
Ich bedanke mich sehr für Ihr Engagement und verbleibe vorerst
mit freundlichen Grüßen,
Franziska Schubert
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Unser Kommentar zur Antwort der Grünen
Die Email zusammengefasst:
Das Bündnis 90/Die GRÜNEN will eine Regelung nach § 13b TierSchG, aber ohne Kastrationsgebot!
„[…], dass eine landesweite Regelung sinnvoll ist, das sehen wir in der BÜNDNISGRÜNEN Fraktion auch so. […] Wir wünschen uns daher ein sachsenweites Konzept […]. Darauf aufbauend sollten Maßnahmen in einer Katzenschutzverordnung nach § 13b TierschG festgeschrieben werden. […] Bei den Punkten 1 b) [Anmerkung ISK: „Verbote und Beschränkungen des unkontrollierten freien Auslaufs fortpflanzungs-
fähiger Halterkatzen im Gebiet des Freistaates Sachsen“] und c) [Anmerkung ISK: „die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung der im Gebiet des Freistaates
Sachsen lebenden Halterkatzen, die freien Auslauf haben können, ab einem Alter von sechs Monaten,“] haben wir rechtliche Bedenken, hier müsste aus unserer Sicht nachgeschärft werden.]
Wir sehen eine bedeutende fehlende Verhältnismäßigkeit, wenn eine Regelung nach § 13b Tierschutzgesetz ohne Kastrationsgebot erlassen werden soll. Hier würden Katzenhalter mit einer Regelung (Kennzeichnung und Registrierung der Freigängerkatzen) belastet, die den Zweck des Tierschutzgesetzes nicht erfüllen kann:
§ 13b Tierschutzgesetz hat den Zweck, die Verpaarung von freilebenden, obhutlosen Katzen und freilaufenden unkastrierten Katzen zu reduzieren, um so die Anzahl der freilebenden Katzen zu verringern.
Insbesondere der letzte Satz in den Durchführungsbestimmungen des Gesetzgebers stellt klar, dass Kennzeichnung und Registrierung lediglich eine Hilfe dabei ist, das Kastrationsgebot durchzusetzen.
CDU (1.10.2025)
Sören Voigt, Erster stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion
Sehr geehrte Mitglieder des Teams der Initiative Sächsische Katzenverordnung/Politik für die Katz‘,
sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen von Sören Voigt MdL bedanke ich mich für Ihre Nachricht vom 30. September, in welcher Sie um eine Rückmeldung zum Antrag der Fraktion Die Linke zur Landesweiten Katzenschutzverordnung für Sachsen bitten. Aktuell befasst sich der fachlich zuständige Arbeitskreis unserer Fraktion mit dem Antrag (auch im Rahmen des Ausschusses). Im AK wird die Thematik noch diskutiert.
Ich darf Sie bitten, Ihre Fragen hier an den Parlamentarischen Berater, Herrn Christian von Skrbensky, 0351/4935615 bzw. Christianvon.Skrbensky@slt.sachsen.de zu richten.
Mit besten Grüßen
Meike Grewe
Büroleitung/Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Landtagsbüro
Sören Voigt MdL
Erster stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion
Unser Kommentar zur Antwort der CDU
Man hat unsere Anfrage wohl nicht für so wichtig genommen, um uns über den Fortschritt der Besprechungen zu informieren. Daher haben wir heute (Datum?) Herrn Christian von Skrbensky angeschrieben und freundlich um eine Rückmeldung gebeten.
AfD (1.10.2025)
Jörg Urban, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Drucksache 8/3842 („Einführung einer landesweiten Katzenschutzverordnung“) sowie für Ihr Engagement im Bereich des Tierschutzes.
Sie standen im Jahr 2023 bereits zur Thematik im Austausch mit meinem Kollegen Thomas Prantl. An unserer Positionierung hat sich seitdem nichts Grundlegendes geändert. Auch heute sehen wir viele Fragen im Zusammenhang mit einer landesweiten Katzenschutzverordnung beziehungsweise einer allgemeinen Kastrationspflicht weiterhin als ungeklärt an.
Nach wie vor bestehen für uns insbesondere Zweifel hinsichtlich:
der praktischen Umsetzbarkeit und Kontrolle (Freilaufverbote, Registrierungspflichten),
der finanziellen und personellen Belastungen für Tierhalter, Kommunen und Vollzugsbehörden,
des Verhältnisses von erwartetem Nutzen und realem Aufwand,
sowie der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf grundgesetzlich geschützte Rechte der Tierhalter.
Darüber hinaus verfügen die Kommunen bereits jetzt über rechtliche Möglichkeiten im Rahmen der Gefahrenabwehr, um auf örtlich problematische Entwicklungen reagieren zu können. Deshalb können auch jetzt schon passgenaue Regelungen vor Ort zu gefunden werden, eine starre landesweite Vorschrift einzuführen.
Von einer tiefgreifenden inhaltlichen Prüfung durch unseren fraktionsinternen Arbeitskreis, auch im Hinblick auf die Berücksichtigung der beschriebenen ungeklärten Fragen bzw. deren Berücksichtigung im Antrag der Linksfraktion machen wir unsere Positionierung hierzu abhängig. Zu einem Gesetzentwurf der Linksfraktion in der letzten Wahlperiode zur gleichen Thematik hatten wir uns enthalten, weil wir der Einführung der Kastrationspflicht trotz der bestehenden offenen Fragen auch nicht im Wege stehen wollten.
Unser Ziel bleibt es dennoch, zu einer sachgerechten Verbesserung des Tierschutzes beizutragen. Wir sind offen für den weiteren Austausch mit Ihnen, insbesondere wenn es um praktikable, verhältnismäßige und rechtlich tragfähige Lösungen geht, die den Schutz freilebender Katzen verbessern können.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Urban
Mitglied des Sächsischen Landtages
Fraktionsvorsitzender
AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Telefon: +49 351 493 420 6
Telefax: +49 351 493 420 9
E-Mail: joerg.urban@slt.sachsen.de
Unser Kommentar zur Antwort der AfD
Wir geben gerne Auskunft zu den Fragen und Unsicherheiten zu einer Katzenschutzverordnung. Die folgenden Antworten haben übrigens Gültigkeit für eine Regelung auf Landesebene, für eine Regelung auf Kreisebene und auf Gemeindebene.
AfD: [praktischen Umsetzbarkeit und Kontrolle (Freilaufverbote, Registrierungspflichten),]
ISK: Eine Katzenschutzverordnung wird nicht aktiv kontrolliert – so wie viele andere Verordnungen, die unser Leben regeln – aber sie gibt eine Handhabe, um Handeln zu können. Eine Durchsetzung der
Regelung wird durch regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit erreicht. Bereits jetzt können Tierschutzvereine und Kommunen, die konsequent Öffentlichkeitsarbeit für die Katzenkastration leisten, Erfolge verzeichnen. Dies sollte als Vorbild dienen und so ein Umdenken in den Köpfen vieler Tierhalter bewirken.
Da es bereits hunderte Katzenschutzverordnungen nach §13b TierSchG gibt, ist auch die Frage der Registrierung geklärt: Die Haustierregister von Tasso und Findefix haben sich seit Jahren bewährt.
AfD: [der finanziellen und personellen Belastungen für Tierhalter, Kommunen und Vollzugsbehörden,]
ISK: Da eine Katzenschutzverordnung keine aktiven Kontrollen nach sich zieht, ist der gesamte Aufwand zu vernachlässigen. Die bevollmächtigte Kommune sollte jedoch etwas Zeit für die Koordination zwischen Tierschutz, Tierärzte und Verwaltung einplanen. Auch ist eine regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit – am besten gemeinsam mit dem Tierschutz – empfehlenswert. Da viele Bundesländer bereits bewährte Verordnungs-Vorlagen und Handreichungen erstellt haben,
empfehlen wir dem Freistaat Sachsen einen Blick über die Landesgrenzen, um sich dort inspirieren zu lassen.
Eine Katzenschutzverordnung hilft der Verwaltung, Ordnung in die Katzensituation zu bringen und
hilft somit konkret dem Fundamt:
- Fundkatzen können dank Kennzeichnung und Registrierung innerhalb weniger Tage dem Halter zurück gegeben,
- unkastrierte Fundkatzen können rechtssicher kastriert werden.
Handelt es sich um eine verlorene zahme Katze, dessen Halter gefunden wird, können die Kastrationskosten vom Halter zurückgefordert werden; alternativ kann vom betreffenden Halter der Nachweis über Kastration, Kennzeichnung und Registrierung angefordert werden.
Für eine funktionierende Katzenschutzverordnung ist eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen Tierschutz und Verwaltung unerlässlich. Es hat sich bewährt, hiesige ehrenamtliche Tierschützer mit einer Art „Vollmacht“ von Seiten der Verwaltung auszustatten. Dann ist die Verwaltung nur zur Klärung von Härtefällen involviert.
Kastrationskosten der Katzen und Kater sind – wenn man die Kosten, die eine Katze im Laufe ihres Lebens verursacht – zu vernachlässigen (laut Tierschutzbund ~ 500 €/Jahr, eine Katze kann gut 20 Jahre als werden). Eine Kastration dient zudem der Katzengesundheit und führt zu insgesamt geringeren Tierarztkosten: z.B. Verhinderung von Tumoren und Scheinschwangerschaften bei Katzen, weniger gefährliche Infekte bei Katzen und Kater, und weniger Bissverletzungen bei Kater.
Des Weiteren sollte sich eine Katzenschutzverordnung lediglich auf Katzen mit unkontrolliertem Freigang beschränken. Möchte jemand seine Katzen nicht kastrieren, kann weiterhin ein kontrollierter Freigang gewährt, oder die Katze in der Wohnung gehalten werden.
AfD: [des Verhältnisses von erwartetem Nutzen und realem Aufwand,]
ISK: Da der Aufwand der Kommunen im Kontext einer Katzenschutzverordnung nachweislich sehr gering ist (siehe Umfragen), steht es im Verhältnis, Katzenschutzverordnung zu erlassen.
AfD: [sowie der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf grundgesetzlich geschützte Rechte der Tierhalter.]
ISK: Eine Katzenschutzverordnung nach §13b TierSchG steht unseren Grundrechten nicht entgegen, da Tierschutz ein im Grundgesetz verankertes Staatsziel ist. Auch § 903 BGB verweist übrigens auf die Verpflichtung von Tierhaltern, Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten. Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht hat eine Kurzstellungnahme dazu geschrieben.
AfD: [Darüber hinaus verfügen die Kommunen bereits jetzt über rechtliche Möglichkeiten im Rahmen der Gefahrenabwehr, um auf örtlich problematische Entwicklungen reagieren zu können.]
ISK: Diese Möglichkeit besteht, wird aber nicht umgesetzt, da zum einen offensichtlich die Kommunen nicht in der Lage sind, diesen Weg rechtssicher zu gehen und zum anderen in den Gemeinden die gleichen Scheinprobleme als unlösbar diskutiert werden, so wie die AfD es auf Landesebene tut. Hier wie dort fehlt der politische Wille.
SPD: keine Antwort
Die Landtagsfraktion hat bisher keine Antwort auf unsere Anfrage gegeben.
BSW: keine Antwort
Die Landtagsfraktion hat bisher keine Antwort auf unsere Anfrage gegeben.
Oktober 2025
Antrag: Landesweite Katzenschutzverordnung
Um der Notwendigkeit für den Erlass einer Katzenverordnung Nachdruck zu verleihen, haben wir gemeinsam mit vielen Vereinen, BürgerInnen und auch einigen Tierarztpraxen die Landtagsfraktionen mit einer ausführlichen Erklärung angeschrieben. Das Schreiben finden Sie nachfolgend.
Wer sich unserer Forderung noch anschließen und als Unterzeichnender erscheinen möchte, sende uns bitte per Email den Vereinsnamen/Namen mit Ort. Wir werden die Liste der Unterstützer online weiterführen.
September 2025
Besorgniserregende Nachrichten aus dem Staatsministerium Dresden:
Gemeinsam mit VIER PFOTEN hatten wir uns im Mai 2025 mit einen Offen Brief an Frau Köpping zur geplanten Kürzung des Tierschutz-Etats sowie zur Abschaffung der Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten gewandt. Und das mit Erfolg.
Doch jetzt verzögert das Ministerium unter Frau Köpping die Fortsetzung der Arbeit der jetzigen Landestierschutzbeauftragten und es besteht die berechtigte Sorge, dass dieser Posten ganz abgeschafft werden soll.
Bitte schreibt an Frau Köpping und fordert sie auf, dass sie die Arbeit der Landestierschutzbeauftragten nicht mehr behindert. Wir haben Textvorschläge erarbeitet:
Für Vereine-docx
Für Vereine-open-office
Für Vereine-PDF
Für Tierschutzinteressierte-docx
Für Tierschutzinteressierte-open-office
Für Tierschutzinteressierte-PDF
Schickt das Schreiben per Post oder per Email:
Petra.koepping@spd-sachsen.de
Juli 2025
Fundtierrecht
Christina Walloschke (Initiative Sächsische Katzenverordnung, Tierhilfe Torgau, Landestierschutzverband Sachsen) war mit Unterstützung von Melanie Reiche (Tierschutz Oberlausitz Dreiländereck / Tierheim Horka) im Innenministerium, um für klare Regeln im Umgang mit Fundtieren zu kämpfen.
Ein bereits erarbeitetes Schreiben aus Sachsen-Anhalt soll nun auf Sachsen übertragen werden. Damit hätten sächsische Tierschützende endlich eine klare Handlungsanweisung für Ordnungsämter und Bürgermeister:innen in der Hand!
Das bedeutet:
Weniger Streit um Zuständigkeiten
Mehr Rechtssicherheit für Tierschützer:innen
Keine unbezahlte Verantwortung mehr für Vereine
Damit wir die Problemlage fundiert darstellen können, bitten wir Euch um kurze Rückmeldung zu folgenden Fragen:
- Wird die Verantwortung für Fundkatzen bei Euch vor Ort häufig von Gemeinden oder Vertragstierheimen abgelehnt?
- Welche Gründe nennen Gemeinden oder Tierheime, wenn sie sich für nicht zuständig erklären?
- In welcher Gemeinde oder welchem Landkreis habt Ihr solche Ablehnungen erlebt?
Je mehr konkrete Beispiele wir haben, desto klarer können wir die Probleme benennen – und umso größer ist die Chance auf eine nachhaltige Verbesserung für die Tiere.
Bitte schickt Eure Antworten formlos per E-Mail an Initiative_SaechsKatzenverordnung@web.de –
auch stichpunktartig reicht völlig!
Juni 2025
Flyer für mehr Katzenschutz
Oft bleibt im Alltag wenig Zeit, um geeignetes Informationsmaterial zusammenzustellen. Gerade im Kampf gegen das Streunerleid ist es jedoch besonders wichtig, Katzenhalterinnen und Katzenhalter über die Bedeutung der Kastration aufzuklären. Deshalb haben wir für Tierschutzvereine und aktive Tierschützer und Tierschützerinnen passende Materialien vorbereitet, die ihr kostenlos herunterladen und direkt nutzen könnt.
Info-Flyer Katzenschutzregelung
Der Flyer „Katzenschutzverordnung in Sachsen“ ist ein DinA5-Flyer beidseitig bedruckt, der auf DinA4 quer ausgedruckt, und dann geteilt werden muss.
Wissen über Hauskatzen
Der Hauskatzen-Flyer (DinA5) antwortet allgemeine Fragen zum Streunerleid. Auf der Rückseite finden sich Zahlen zur Katzensitution in Sachsen. Also beidseitig ausdrucken.
Mai 2025
Aktion mit VIER PFOTEN
Gemeinsam für den Tierschutz in Sachsen einstehen!
VIER PFOTEN rief gemeinsam mit dem Sächsischen Tierschutzbündnis, der Initiative Sächsische Katzenverordnung und vielen sächsischen Tierschutzvereinen zum Protest gegen die geplanten Kürzungen der Tierschutz-Fördermittel und die Streichung der Stelle der Landestierschutzbeauftragten auf.
Der offene Protestbrief ging heute an die Sächsische Staatsministerin Köpping, eine Pressemitteilung durch VIER PFOTEN folgt.
Unterstützende Vereine:
Arzberger Igel- und Naturfreunde e. V.
Tierheim Katzenhilfe Plauen-Weischlitz und Umgebung e. V.
Tierschutzverein Arzberg e. V.
Großenhainer Tierschutzverein e. V.
Tiere in Not Chemnitz e. V.
Kreativ Gemeinschaft Lausitz e. V.– Interessengemeinschaft „Katzen in Not“
Straßenkatzen-LE
Tierschutzverein Löbau-Zittau e. V. – Tierheim Bischdorf
TSV Freital u. U. e. V.
Tierschutzverein Döbeln u. U. e. V.
Schattenkatzen-Sangerhausen e.V.
Wildvogelhilfe Leipzig (NABU-Regionalverband Leipzig e. V.)
Tatzendienst - mobile Katzenbetreuung Kristin Vogel
Initiative Sächsische Katzenverordnung
Tierschutzverein „Franz von Assisi„e. V. Sebnitz
Aue-Schwarzenberg und Umgebung e. V.
Tierfreunde helfen Tieren in Not e. V.
Verein Stachelnasen Zwickauer Land e. V.
Ärzte gegen Tierversuche e. V.
Katztastisch
TSV Leise-Pfoten e. V.
Tierschutzverein Leipziger Land e. V.
Tierschutzvereins Eilenburg und Umgebung e. V.
TSV Bautzen e. V.
Tierschutzverein Wurzen e.V. – „Ein Herz für Tiere“
Tierschutzbund Annaberg u. Umg. e. V.
IG Katzenschutz Leipzig e. V.
Tierschutzverein Treuen u. U. e. V
Private Tierhilfe Sachsen e. V.
Tierärzte mit Herz
Politik für die Katz’
Tierschutzverein Pirna und Umgebung e. V.
Tierschutzverein Dresden e. V.– Menschen für Tierrechte
Tierschutzverein Sächsische Schweiz e. V.
Tierschutzverein Reichenbach u. U. e. V.
Die Tierstimme e. V.
6. März 2025
Bericht und Präsentationen vom Netzwerktreffen der ISK in Delitzsch
Juli 2024
Am 1. September 2024 fand die Wahl zum Sächsischen Landtag statt. Wir von der ISK wollten wissen, welche Haltung die Parteien zu unserem Thema haben – und haben bei denen nachgefragt. Sie finden die Ergebnisse dieser Aktion auf unserer Extraseite.

