Fra­gen und Antworten

FAQ zur Katzenschutzarbeit

Wie sieht ei­gent­lich die Ar­beit des Tier­schut­zes hin­sicht­lich Kat­zen aus? Wir klä­ren dazu ei­ni­ge Fragen.

Da fehlt etwas?

Wir ha­ben die FAQ the­ma­tisch ge­ord­net. Su­chen Sie sich Ih­ren The­men­be­reich heraus.

Werden Katzen wahllos eingefangen?

Nein. Die Tier­schutz­ver­ei­ne wer­den meist von Bür­gern we­gen be­stimm­ter Streu­ner um Hil­fe ge­be­ten und fan­gen die­se auf Fir­men­ge­län­den, Pri­vat­grund­stü­cken oder in In­dus­trie­ge­bie­ten ein. Die Tier­schüt­zer wer­den wei­ter­hin nicht wahl­los hin­ter dem Rü­cken der Be­sit­zer ihre Kat­zen si­chern, kas­trie­ren und kenn­zeich­nen las­sen, denn da­für ha­ben die eh­ren­amt­li­che Hel­fe­rIn­nen we­der die Zeit noch die Finanzen.

Was passiert mit versehentlich eingefangenen Freigängerkatzen?

Da nach der Si­che­rung auf Kenn­zeich­nung (ab­le­sen von Tat­too oder Chip) ge­prüft wird, wer­den Frei­gän­ger­kat­zen er­kannt. Wohnt der Hal­ter in der Nähe des Fund­or­tes, wird die Kat­ze dort in die Frei­heit entlassen.

Falls die Kat­ze nicht kas­triert ist und eine Katzen­schutz­ver­ord­nung be­steht, kann die zu­stän­di­ge Be­hör­de Mass­nah­men ergreifen.

Ist der Einsatz von Lebendfallen überhaupt mit dem Tierschutz vereinbar?

Die­se Fra­ge wur­de von der Bun­des­re­gie­rung wie folgt beantwortet :

Le­bend­fal­len wer­den seit Jah­ren er­folg­reich im Na­tur- und Ar­ten­schutz (Mar­kie­rung von Wild­tie­ren) wie auch im Tier­schutz (Ein­fan­gen ver­wil­der­ter Kat­zen) und bei der Jagd ein­ge­setzt. Grund­sätz­lich darf von Fal­len nach § 13 Ab­satz 1 Satz 1 TierSchG nicht die Ge­fahr ver­meid­ba­rer Schmer­zen, Lei­den oder Scha­den für Wir­bel­tie­re ausgehen.

Quel­le: auf eine klei­ne An­fra­ge u.a. der GRÜNEN – Druck­sa­che 17/13016 vom 10.4.2013

Ar­ti­kel zum The­ma: Der Ein­satz von Le­bend­fal­len im Katzenschutz

Ist das Einfangen mit Lebendfallen für die Katzen gefährlich?

Nein. Die Fal­len sind so kon­stru­iert, dass da­von kei­ne Ge­fahr aus­geht. Sonst wür­den Tier­schüt­ze­rIn­nen auch kei­ne Fal­len einsetzen.

Ar­ti­kel zum The­ma: Der Ein­satz von Le­bend­fal­len im Katzenschutz

Wie sieht eine Lebendfalle für Katzen aus?

Hier fin­den Sie ein Bei­spiel ei­ner Le­bend­fal­le: Link zu ei­nem Online-Shop

Werden die Fallen einfach irgendwo aufgestellt und bleiben sich selbst überlassen?

Nein. Die Fal­len ste­hen auf be­frie­de­tem Ge­biet (Pri­vat­grund­stück, Fir­men­ge­län­de). Sie wer­den bei­spiel­wei­se tech­nisch über­wacht (Sen­so­ren), durch­ge­hend von Tier­schüt­ze­rIn­nen be­auf­sich­tigt oder in kur­zen Ab­stän­den kontrolliert.

Werden auch Wildkatzen (Felis silvestris) eingefangen und kastriert?

Nein, Wild­kat­zen wer­den nicht kas­triert. Soll­te ein­mal eine Wild­kat­ze in eine Fal­le ge­lan­gen, so ist sie un­ver­züg­lich frei­zu­las­sen. Uns ist in vie­len Jah­ren le­dig­lich ein sol­cher Fall bekannt.

Nutzt es der Wildkatzenpopulation, wenn die (verwilderten) Hauskatzen kastriert sind?

Ja. Die Fort­pflan­zungs­bar­rie­re zwi­schen Wild­kat­ze und Haus­kat­ze wird un­ter be­son­de­ren Um­stän­den na­he­zu voll­stän­dig auf­ge­löst. Die Kas­tra­ti­on von Haus­kat­zen (Fe­lis ca­tus) ver­hin­dert Hy­bri­de. Im neu­es­ten Be­richt der Sen­cken­berg-Ge­sell­schaft wur­de in Ba­den-Würt­tem­berg ein Hy­brid­an­teil von 50 % fest­ge­stellt und die Kas­tra­ti­on der Haus­kat­zen aus­drück­lich empfohlen.

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