Kat­zen­schutz be­nö­tigt manch­mal be­son­de­re Hilfe

Crowdfunding

Warum braucht man das?

Crowd­fun­ding ist eine gute Me­tho­de, um ziel­ge­rich­tet fi­nan­zi­el­le Hil­fe zu ermöglichen. 

Warum Crowdfunding?

Man­che Din­ge kann man al­lei­ne nicht be­wäl­ti­gen. Zu­sam­men mit ei­ner Grup­pe kann es aber klap­pen! Wenn es um fi­nan­zi­el­le Mit­tel geht, die in ei­nem Kat­zen­schutz­pro­jekt feh­len, dann ist Crowd­fun­ding eine pri­ma Möglichkeit.

Der Skandal ist öffentlich

Un­ser ers­tes Crowd­fun­ding ist ein klas­si­sches Bei­spiel da­für, dass eine ein­zel­ne Per­son an ihre Gren­zen ge­langt: Der von uns aus­führ­lich do­ku­men­tier­te Fall von Frau Thor­wirth, de­ren Herz für Streu­ner­kat­zen ihr gro­ßen Är­ger mit der Stadt Suhl ein­ge­bracht hat, zeigt, dass die Be­hör­den im Zwei­fel am län­ge­ren He­bel sitzen.

Auch, wenn wie in die­sem Fall ein­deu­tig ein Fehl­ver­hal­ten der Stadt vor­liegt und sie das im Grund­ge­setz ver­an­ker­te Staats­ziel Tier­schutz igno­riert, so kann sie doch mit ih­rem hals­star­ri­gen Ver­hal­ten ein­fach im­mer wei­ter machen.

David gegen Goliath

Der drang­sa­lier­ten Frau Thor­wirth aber feh­len letzt­lich die fi­nan­zi­el­len Mit­tel, um sich mit an­walt­li­cher Un­ter­stüt­zung zur Wehr zu set­zen. Die Stadt da­ge­gen hat alle fi­nan­zi­el­len und per­so­nel­len Res­sour­cen, um ihre zwei­fel­haf­ten In­ter­es­sen wei­ter zu ver­fol­gen — bür­ger­un­freund­lich und ohne Rück­sicht auf Kat­zen­schutz oder ge­setz­li­che Aufträge.

Wir können helfen

Da­ge­gen kann So­li­da­ri­tät hel­fen: Wenn sich vie­le Men­schen mit klei­nen Be­trä­gen be­tei­li­gen, kann sich die erst ein­mal aus­sicht­los er­schei­nen­de Si­tua­ti­on verändern.

Crowd­fun­ding zeigt aber nicht nur fi­nan­zi­el­le So­li­da­ri­tät: Es wer­den auch die Kat­zen­schüt­ze­rIn­nen vor Ort ge­stärkt, die se­hen, dass sie nicht al­lei­ne für mehr Kat­zen­schutz — und im Fall der Frau Thor­wirth ge­gen be­hörd­lich Drang­sa­lie­run­gen — kämpfen.

Tier­schüt­ze­rin wird mit Buß­geld ge­droht: Sie braucht an­walt­li­che Hilfe!

Suhl in Thüringen: Unser erstes Crowdfunding-Projekt

Der Anlass

Frau Thor­wirth füt­tert Streu­ner­kat­zen. Nach ei­ni­ger Zeit mel­det sie der Stadt Suhl die Tie­re und bit­tet um Hil­fe. An­statt ih­ren ge­setz­li­chen Pflich­ten nach­zu­kom­men und sich um die Fund­tie­re zu küm­mern, drang­sa­liert die Stadt die alte Dame.

Was benötigt wird

Um sich ge­gen die be­hörd­li­che Will­kür der Suh­ler Stadt­ver­wal­tung zu weh­ren, wird Frau Thor­wirth an­walt­li­che Hil­fe be­nö­ti­gen. Wir ha­ben die Be­hör­den­will­kür dokumentiert:

Wie kann ich helfen?

Auf der Crowd­fun­ding-Platt­form Start­next ha­ben Sie die Mög­lich­keit, die­ses Pro­jekt zu un­ter­stüt­zen. Hel­fen Sie bit­te jetzt, da­mit die­ses Pro­jekt er­folg­reich endet:

Ziele 

Was wir erreichen wollen

Die Stadt Suhl soll end­lich ein­len­ken und sich für tat­säch­li­chen Kat­zen­schutz ein­set­zen. Sie soll zu­dem um­ge­hend die Drang­sa­lie­rung der Frau Thor­wirth be­en­den und den recht­lich nicht halt­ba­ren Be­scheid aufheben.

Das Crowd­fun­ding-Pro­jekt soll si­gna­li­sie­ren, dass Frau Thor­wirth nicht al­lei­ne steht und sich über­all im Land Kat­zen­schüt­ze­rIn­nen solidarisieren.

Im schlechtesten Fall …

wird die Stadt Suhl un­be­irrt wei­ter­ma­chen. In die­sem Fall wer­den wir den ge­sam­mel­ten Be­trag für eine an­walt­li­che Un­ter­stüt­zung von Frau Thor­wirth so­wie für die Ver­fah­rens­kos­ten zur Ver­fü­gung stellen.

Im besten Fall …

wird die Stadt Suhl ih­ren Irr­tum ein­se­hen und den Kat­zen­schutz end­lich ernst neh­men. Frau Thor­wirth wird nicht wei­ter ge­droht. Sie be­nö­tigt gar kei­nen An­walt oder viel­leicht nur eine kos­ten­güns­ti­ge Einmalberatung.

Das ge­sam­mel­te und nicht be­nö­tig­te Geld wird dann als „Vor­rats­kas­se“ für ähn­li­che Fäl­le von uns verwaltet.

Kosten 

Wie hoch sind die Kosten?

Wir ha­ben an­hand von On­line-Kos­ten­rech­nern die Kos­ten ei­nes Ge­richts­ver­fah­rens in der ers­ten In­stanz vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt er­mit­telt. Das Er­geb­nis: Ein sol­cher Rechts­streit wird knapp 3.000 € kosten.

Für die Be­rech­nung der Kos­ten wird ein Streit­wert des Ver­fah­rens zu­grun­de ge­legt. Da­bei muss im vor­lie­gen­den Fall von dem so­ge­nann­ten Auf­fang­st­reit­wert aus­ge­gan­gen wer­den, der sich auf 5.000 € be­läuft. Ein sol­cher Auf­fang­st­reit­wert wird zur Be­rech­nung der tat­säch­li­chen Kos­ten für An­wäl­te und Ge­rich­te be­nutzt, wenn der Streit­ge­gen­stand nicht in Euro be­zif­fert ist.

Warum 3.300 Euro?

Wenn die Kos­ten mit 3.000 € be­rech­net wur­den, war­um sol­len dann 3.300 € ge­sam­melt werden?

Die Platt­form Start­next stellt ei­nen um­fas­sen­den Ser­vice für Crowd­fun­ding-Pro­jek­te zur Ver­fü­gung. Ne­ben der Web-Platt­form bie­tet Start­next die kom­plet­te Ab­wick­lung der Fi­nan­zen an. Auch ste­hen Mit­ar­bei­te­rIn­nen für te­le­fo­ni­sche Hil­fe zur Ver­fü­gung (was tat­säch­lich mehr­fach von uns ge­nutzt wur­de und gut ge­klappt hat).  Start­next macht das grund­sätz­lich kos­ten­frei, bit­tet aber dar­um, ei­nen An­teil der ein­ge­nom­me­nen Be­trä­ge auf frei­wil­li­ger Ba­sis zu erhalten.

Wir fin­den: Das ist ein gu­tes Mo­dell und ha­ben uns für eine Un­ter­stüt­zung in Höhe von 10 % an Start­next ent­schie­den. Das er­scheint uns als ein fai­rer An­teil für de­ren Arbeit.

Wir ma­chen das transparent!

Wie ist der aktuelle Stand (18. Juli 2024)?

gesammelt

%

1.400 €

Sam­melziel: 3.300 €
(mög­li­che An­walts- und Ge­richts­kos­ten in der 1. Instanz)

ausgegeben

%

0 €

Unterstützende

Personen

Was pas­siert mit den ge­sam­mel­ten Beträgen?

Transparenz: Wir legen alle Finanzen offen!

Was wurde bisher gesammelt?

Alle un­se­re Crowd­fun­ding-Pro­jek­te sind hier auf der Sei­te zu se­hen (bis­her gibt es nur ei­nes). Zu je­dem Pro­jekt kann man ver­fol­gen, wel­che  Be­trä­ge ge­sam­melt wurden.

Was wurde ausgegeben?

Wir le­gen für jede Aus­ga­be ei­nen Be­leg vor. Wenn es zu ei­nem Crowd­fun­ding-Pro­jekt noch kei­ne Be­le­ge gibt, dann wur­de auch nichts aus­ge­ge­ben und der ge­sam­mel­te Be­trag steht noch zur Verfügung.

Wann steht das Geld zur Verfügung?

Der Be­trag steht erst nach dem Ende der Kam­pa­gne zur Ver­fü­gung. Bis zur Aus­zah­lung kann es dann aber noch drei Wo­chen dau­ern, da startnext.com die Be­trä­ge der ein­zel­nen Un­ter­stüt­ze­rIn­nen erst nach dem Ende der Kam­pa­gne einzieht.

Wie kann ich helfen?

Auf der Crowd­fun­ding-Platt­form Start­next ha­ben Sie die Mög­lich­keit, die­ses Pro­jekt zu unterstützen.

Wie ist das eigentlich … 

… wenn das Finanzierungsziel nicht erreicht wird?

Soll­te das Fi­nan­zie­rungs­ziel¹ bis zum Ende der Sam­mel-Lauf­zeit nicht er­reicht wer­den, dann ste­hen die bis da­hin ge­sam­mel­ten Be­trä­ge zur Ver­fü­gung. Es ist also we­ni­ger Geld — aber auch das wird im hier vor­lie­gen­den Fall helfen.

… mit der Abbuchung der Beträge?

Start­next zieht die Un­ter­stüt­zungs­be­trä­ge erst ein, wenn die Kam­pa­gne be­en­det ist.

Sol­che und an­de­re De­tails fin­den Sie in den FAQ von Start­next.

¹An­mer­kung (1. Juli 2024):  Wir sind zu­erst da­von aus­ge­gan­gen, dass wir das Fi­nan­zie­rungs­ziel (3.300 €) er­rei­chen müs­sen, da­mit es über­haupt zu ei­ner Aus­zah­lung kommt. Das ist al­ler­dings tat­säch­lich nicht so: Der am Ende der Crowd­fun­ding-Kam­pa­gne zu­sam­men­ge­kom­me­ne Be­trag wird zur Ver­fü­gung stehen.

Das ist auch gut so, denn nun könn­te die Tier­schüt­ze­rin bei­spiels­wei­se ei­nen An­walts­ter­min zur Be­ra­tung und aus­ser­ge­richt­li­chen Un­ter­stüt­zung ge­gen­über den Be­hör­den wahr­neh­men, was von den bis­her (Stand: 1. Juli 2024) zu­sam­men­ge­kom­me­nen Be­trä­gen be­reits fi­nan­ziert wer­den kann.

Was wir bis­her über ei­nen zu er­rei­chen­den Min­dest­be­trag ge­schrie­ben ha­ben, ent­sprach nicht den Fak­ten und be­ruh­te auf ei­nem Miss­ver­ständ­nis unsererseits.