Christian Specht, CDU
Anfrage vom: 9. Mai 2023
Antwort am: 14. Mai 2023
Unsere Einschätzung
Christian Specht wird als Oberbürgermeister nichts dafür tun, den Katzenschutz in Mannheim angemessen zu verbessern.
Deshalb lautet die PfdK-Empfehlung:
Der Kandidat ist unter dem Aspekt des Tierschutzes nicht wählbar.
Begründung
Christian Specht hat als Leiter des zuständigen Dezernats die aktuelle, unzureichende Mannheimer Katzenschutzverordnung maßgeblich zu verantworten. Er orientiert sich nicht an dem im Grundgesetz verankerten Tierwohl, sondern sorgt sich mehr um die „Freiheit“ der BürgerInnen, die ihre Katzen nicht kastrieren lassen wollen.
Specht muss aufgrund der Historie und seiner hier gegebenen Antworten als Verhinderer eines angemessenen Katzenschutzes in Mannheim angesehen werden.
Zudem drängt sich aufgrund seiner Antworten der Verdacht auf, dass er den Unterschied zwischen freilebenden und freilaufenden Katzen bisher nicht verstanden hat.
Seine Antworten
Christian Specht, CDU
Wir geben die Antworten im Original wieder (inklusive eventueller Fehler).
Frage 1: Haben Sie sich bisher mit dem Thema Katzenschutz beschäftigt oder ist das Thema für Sie Neuland?
Das Thema ist mir wohl vertraut, ich habe mich intensiv damit beschäftigt. Letztes Jahr hat der Gemeinderat der Stadt Mannheim eine Katzenschutzverordnung beschlossen, die von meinem Dezernat entwickelt wurde. Im Nachgang dazu habe ich in meiner Funktion als Erster Bürgermeister den ersten runden Tisch Katzenschutz in Mannheim geleitet, bei dem wir über die Umsetzung der Verordnung und die weiteren Schritte gesprochen haben.
Frage 2: Kennen Sie die aktuelle Mannheimer Katzenschutzverordnung?
Die Katzenschutzverordnung ist mir wohl bekannt, sie wurde maßgeblich von meinem Dezernat entwicklet. Die Katzenschutzverorndung enthält in einem ersten Schritt eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Auf Initiative der sehr engagierten Mannheimer Bürgerinnen und Bürger im Bereich Katzenschutz haben wir außerdem die Frist, bis eine freilaufende Halterkatze kastriert werden darf (§ 4 der Verordnung) von 4 Wochen auf nur 24 Stunden gesenkt.
Frage 3: Ist Ihnen die Position der ehrenamtlichen TierschützerInnen in Mannheim zum Thema Katzenschutzverordnung bekannt?
Unter anderem aus der Sitzung des Runden Tischs Katzenschutz Anfang Februar sind mir die Positionen wohl bekannt. Viele Katzenschützer fordern eine umfassende Kastrationspflicht auch für Halterkatzen. Hierfür müss jedoch erst der Bestand und die Entwicklung nach Inkrafttreten der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht (am 22.06.2023) abgewartet werden.
Frage 4: Halten Sie die aktuelle Mannheimer Katzenschutzverordnung für ausreichend?
Derzeit ist die Mannheimer Katzenschutzverordnung adäquat. Wichtig ist, dass die Kastration von freilebenden Katzen möglich ist. Halterkatzen müssen gekennzeichnet und registriert werden. Eine weitergehende Regelung zur Kastrationspflicht für Halterkatzen ist rechtlich derzeit nicht vertretbar. Sobald die Verorndung in Kraft tritt und wir die Wirkung sowie die aktuelle Situation bewerten können, werden wir Möglichkeiten für eine umfassendere Kastrationspflicht in Augenschein nehmen.
Frage 5: Würden Sie als Oberbürgermeister die Kastrationspflicht für Freigängerkatzen verhindern?
Nein. Freilebende Katzen können entsprechend § 5 der Mannheimer Katzenschutzverordnung kastriert werden. Diese Regelung unterstütze ich.
Frage 6: Würden Sie als Oberbürgermeister die Kastrationspflicht für Freigängerkatzen in Eigeninitiative, kurzfristig und proaktiv behandeln?
Eine weitergehende Kastrationspflicht ist rechtlich derzeit noch nicht möglich. Wir werden zunächst die Entwicklung abwarten müssen und die Effekte der derzeitigen Regelungen bewerten. Sobald dies möglich ist und durch eine entsprechende Datengrundlage belegt ist, stehe ich auch einer Erweiterung der Kastrationspflicht offen gegenüber.