Deutscher Tierschutzbund – er setzt setzt sich politisch, fachlich und durch Projekte für den Schutz von Tieren in Deutschland ein. Er wirbt auch sehr intensiv um Spenden für Straßenkatzen und bringt dafür deren Leid in die Öffentlichkeit. Mehr Bürger schauen hin und wollen den Tieren helfen, nicht nur mit Spenden, sondern auch aktiv. Immer mehr Straßenkatzen werden den Tierschutzvereinen gemeldet. Tierschützende sind am Limit.
Gleichzeitig lehnen jedoch Tierheime – auch solche, die Mitglied im Deutschen Tierschutzbund sind – die Aufnahme von Straßenkatzen als Fundkatzen ab. Begründung: Straßenkatzen seien „herrenlos“ und damit sei man nicht zuständig.
Auch Findefix, das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, kommuniziert diese Auffassung. Damit wird die Kostenlast nicht nur auf die Mitgliedsvereine des Tierschutzbundes, sondern auf viele anderen Tierschutzvereine verlagert, die sich mit Fokus um obhutlos Katzen kümmern.
Das steht bei Findefix zu lesen
Tierarztkosten für Straßenkatzen sollen damit Bürger oder Tierschutzvereine tragen:
Unsere Bitte an Findefix, den Text an die aktuelle Gesetzeslage im Sinne des Tierschutzes anzupassen, wurde mit der Begründung abgelehnt, man müsse solche Tiere ja im Sinne des Fundrechts sechs Monate verwahren. Dass die vielen menschenbezogenen Fundkatzen, deren Halter auch nicht ermittelt werden können, schon vor Ablauf dieser Frist erfolgreich vermittelt werden, scheint bei den Juristen des Deutschen Tierschutzbundes noch nicht angekommen zu sein.
Brief des Bündnis Katzenschutz Bayern an den Deutschen Tierschutzbund
Das Bündnis Katzenschutz Bayern hat sich nun mit einem Brief an den Deutschen Tierschutzbund gewandt und eine Kommunikation eingefordert, die der aktuellen Rechtslage im Sinne des Tierschutzes entspricht. Den Brief dürfen wir hier zum Download bereitsgestellen: Fundkatzen – Kostentragung durch Kommunen