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Reform Tierschutzgesetz - nix Neues für § 13b

von | 26. November 2023

Zur Zeit kur­sie­ren Nach­rich­ten zur Re­form des Tier­schutz­ge­set­zes. Wir ha­ben den Ent­wurf zur Ge­set­zes­än­de­rung na­tür­lich gleich auf § 13b hin durch­ge­scannt.  § 13b TierSchG wird sich lei­der kaum än­dern. Die For­mu­lie­run­gen wer­den wei­ter­hin so sein, dass bei feh­len­dem po­li­ti­schen Wil­len das Nichts­tun gut ver­ar­gu­men­tiert wer­den kann. Von ei­ner Auf­nah­me des § 13b in die LIs­te der Buß­geld­tat­be­stän­de des § 18, wo­durch dann end­lich Buß­gel­der er­ho­ben wer­den kön­nen, ist lei­der nichts zu le­sen. Das fin­det sich je­doch in den Er­gän­zungs­vor­schlä­gen des DJGT.

Der DJGT in­for­miert auf sei­nen Sei­ten über die Re­form des Tier­schutz­ge­set­zes und stellt sei­ne Er­gän­zungs­vor­schlä­ge zum Än­de­rungs­ent­wurf des Tier­schutz­ge­set­zes vor. Wer noch mehr dazu le­sen möch­te, kann sich den so­ge­nann­ten Re­fe­ren­ten­ent­wurf an­schau­en. Das Do­ku­ment ist hier zu fin­den: Re­fe­ren­ten­ent­wurf zur Tierschutzgesetzesnovelle

Aus un­se­rer Nach­fra­ge beim BMEL ha­ben wir er­fah­ren, dass der Ge­set­zes­ent­wurf noch re­gie­rungs­in­tern dis­ku­tiert wird. Ein Ter­min, zu dem das no­vel­lier­te Ge­setz gül­tig wer­den könn­te, steht noch in wei­ter Ferne.

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