Welche Regelung gibt es in Rheinland-Pfalz?

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat im Jahr 2015 eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen beschlossen. Wie sehen die beschlossenen Maßnahmen konkret aus?
Die Verantwortung für das Thema — die die Bundesländer erst durch das Tierschutzgesetz des Bundes erhalten haben — wird auch durch das Land Rheinland-Pfalz weitergereicht: Es ermächtigt die Kommunen, per Rechtsverordnung den unkontrollierten Freigang von Hauskatzen zu beschränken oder zu verbieten.
Die Rechtsverordnung zur Ermächtigung ist auch hier keine klare Auffordnung an die Kommunen, den im Grundgesetz verankerten Tierschutzauftrag umzusetzen.
weiterführende Links: siehe Kasten
Kontakte in Rheinland-Pfalz
Patrick Steinke
1. Vorsitzende des Tierschutzbeirats des Landes Rheinland-Pfalz
Telefon: 0228/280793
Email: vorstand@tierschutzbeirat-rlp.de
Web: Tierschutzbeirat RLP
weiterführende Links
Details zur Landesregelung
Der Tierschutzbeirat der Land RheinlandPfalz stellt Vorlagen bereit:
