Welche Regelung gibt es in Rheinland-Pfalz?
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat im Jahr 2015 eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen beschlossen. Wie sehen die beschlossenen Maßnahmen konkret aus?
Die Verantwortung für das Thema — die die Bundesländer erst durch das Tierschutzgesetz des Bundes erhalten haben — wird auch durch das Land Rheinland-Pfalz weitergereicht: Es ermächtigt die Kommunen, per Rechtsverordnung den unkontrollierten Freigang von Hauskatzen zu beschränken oder zu verbieten.
Die Hasenfüsse
Als Konsequenz wird lediglich die Kennzeichnung und Registrierung der Freigänger gefordert. Die Kastration wird in diesem Rahmen nicht genannt. Daher fordert der Tierschutzbund Rheinland Pfalz auch ein ein landesweites Katzenkastrationsgebot. So eine Rechtsverordnung kann erst
- unter bestimmten Vorrausetzungen
- nach ergreifen anderer Massnahmen
- nur in bestimmten Gebieten
erlassen werden.
Weder über die Voraussetzungen noch über die weiteren Massnahmen gibt es Ausführungen.
Die Rechtsverordnung zur Ermächtigung ist auch hier keine klare Auffordnung an die Kommunen, den im Grundgesetz verankerten Tierschutzauftrag umzusetzen.
weiterführende Links: siehe Kasten
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Details zur Landesregelung
Der Tierschutzbeirat der Land RheinlandPfalz stellt Vorlagen bereit: