Warum diese Vorlage benutzen?
Das Problem
Bevor der Erlass einer Katzenschutzverordnung erfolgen kann, muss nachgewiesen werden, dass die bisherigen Maßnahmen – insbesondere die Kastration der Straßenkatzen – nicht wirken.
Als Nachweis reichen als die Kastrationsdaten aus. Aber in welcher Form muss die Erfassung erfolgen?
Die Lösung
Die Präsentation der Kastrationsdaten erfolgt am Besten in Listenform.
Diese Listen sollten Katzenschutzvereine, Privatorganisationen aber auch Privatpersonen, die sich um weniger Streunerleid bemühen, führen.
Damit Sie gleich loslegen können, stellen wir eine Vorlage zur Verfügung. Nutzen Sie diese — und Sie werden strukturiert und zielgerichtet vorgehen können. Bei Bedarf passen Sie die Vorlage für Ihre Zwecke an.
Vorlage herunterladen
- zum Ausfüllen am Computer
- OpenOffice Calc (.ods)
- Excel (.xlsx)
- zum Ausdrucken und Ausfüllen auf Papier
Wie gehen Sie nun vor:
A. Vorbereitung
Erstellen Sie einen Mail-Verteiler für die Verwaltung:
- Abteilungsleitung Ordnungsamt der betreffenden Gemeinde
- Abteilungsleitung Veterinäramt des betreffenden Landkreises oder der kreisfreien Stadt
B. Ausfüllen
- Füllen Sie das Formular aus und speichern es. Wenn möglich erstellen Sie ein PDF.
- Senden Sie es an Ihren Verteiler und gerne auch an uns (info@politik-fuer-die-katz.de).
Als Anschreiben können Sie diesen Textbaustein verwenden:
Antrag: Erlass einer Katzenschutzverordnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Tierschützer sind seit Jahren aktiv, um das Katzenelend zu verringern, so auch wir. Wir kümmern uns um freilebende Katzen und lassen sie kastrieren. Solange es aber Freigängerkatzen gibt, die unkastriert ins Freie dürfen und sich mit den freilebenden Katzen immer wieder paaren, sind unsere Kastrations-Aktionen lediglich Tropfen auf den heißen Stein.
Der Erlass einer Katzenschutzverordnung ist der nächste Schritte, damit der Tierschutz wirksam arbeiten kann. Daher beantragen wir den Erlass einer Katzenschutzverordnung.
Die beigefügte Information ist der Nachweis gemäß des Gesetzgebers (Deutscher Bundestag, Drucksache 18/11890), der den Erlass einer Katzenschutzverordnung rechtfertigt.
Was bedeutet „Katzenschutzverordnung“?
Eine Katzenschutzverordnung verpflichtet Katzenhalter, die ihren Tieren ohne räumliche Einschränkung Freigang gewähren, diese kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen.
Wie hilft diese Verordnung?
Eine Katzenschutzverordnung hilft
- bei der Populationskontrolle der freilebenden Katzen,
- dem Veterinäramt im Umgang mit uneinsichtigen Katzenhalter und Katzenhalterinnen,
- Fundkatzen dank Kennzeichnung und Registrierung schnell an ihre Besitzer zurückzugeben,
- dem Kreis, der für Fundtiere zuständig ist, Steuergelder zu sparen,
- Tierschützerinnen und Tierschützern rechtssicher Kastrationen zu veranlassen,
- generell den Tierheimen und Tierschutzvereinen, da es weniger Katzennachwuchs gibt.
Freilebende Katzen
Freilebende Katzen werden auch als Streunerkatzen bezeichnet. Sie leben meist versteckt und ohne direkten Kontakt zu Menschen. Es sind verlorene, zurückgelassene, ausgesetzte Tiere und ihre Nachkommen. auch in unserer Kommune leben viele dieser armen Tiere.
Freigängerkatzen
Freigängerkatzen werden auch als freilaufende Katzen bezeichnet. Eine solche Katze hat einen Besitzer, der ihr Auslauf im Freien ohne räumliche Einschränkung oder Kontrolle ermöglicht.
Katzenschutzgesetz
Mit § 13b Tierschutzgesetz wird den Bundesländern die Möglichkeit gegeben, das Katzenleid zu verringern.
Wenn freilebende Katzengruppen festgestellt wurden und Kastrationsmaßnahmen nicht ausreichend wirken, sind die Voraussetzungen für den Erlass einer Katzenschutzverordnung gegeben.
Wir bitten um einen Gesprächstermin, in dem wir unsere Arbeit vorstellen und die nächsten Schritte besprechen können.
Mit tierfreundlichen Grüßen,