Fragen und Antworten
FAQ zur Katzenschutzverordnung
Sie wollen etwas über die grundlegenden Aspekte einer Katzenschutzverordnung erfahren? Dann sind Sie hier richtig.
Da fehlt etwas?
Wir haben die FAQ thematisch geordnet. Suchen Sie sich Ihren Themenbereich heraus.
Was ist eine Katzenschutzverordnung?
Eine Katzenschutzverordnung enthält die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen mit unkontrolliertem Freigang (Freigänger).
Warum ist eine Katzenschutzverordnung wichtig?
Das Ziel einer Katzenschutzverordnung ist die Kontrolle und Verhinderung von Streunerpopulationen. Diese entstehen durch unkastrierte Besitzerkatzen. Mit einer Katzenschutzverordnung werden die Besitzer verpflichtet, ihre Katzen im Freigang kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen.
Ist eine Katzenschutzverordnung wichtig für private Katzenbesitzer?
Streuner sind oft mit übertragbaren Krankheiten infiziert, gegen die es nicht immer eine Impfung gibt. Diese Krankheiten werden beim Deckakt, bei Revierkämpfen und durch „öffentliche Katzenklos“ auch auf Besitzerkatzen übertragen.
Ebenso können auf diesem Wege auch Parasiten auf Besitzerkatzen übergehen (Würmer, Giardien, Clamydien, Flöhe, Milben).
Manche Krankheiten sind auch auf Menschen übertragbar. Das nennt man Zoonosen, die in ungünstigen Situationen tödlich enden können.
Was bedeutet eine Katzenschutzverordnung für TierschützerInnen?
Es geht um Rechtssicherheit, damit Fundtiere (und dazu zählen auch Streuner) nach einer kurzen Wartezeit kastriert und gekennzeichnet werden dürfen.
Muss eine Katzenschutzverordnung von jeder Kommune neu erarbeitet werden?
Nein. Es gibt viele Kommunen, die bereits eine Katzenschutzverordnung erlassen haben. Sicherlich wird es möglich sein, eine dieser Satzungen zu übernehmen oder sich zumindest daran zu orientieren.
Auch stellen einige Bundesländer Vorlagen zur Verfügung.
Müssen die Kommunen nicht erst 3 bis 5 Jahre Daten zu den streunenden Katzen erheben?
Nein, das ist nicht notwendig. Es muss lediglich festgestellt werden, dass verwilderte Katzenpopulationen existieren. Dies wurde bereits 2017 in einer kleinen Anfrage an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geklärt (Drucksache 18/11890; siehe dort: Seite 12 f.).
Gibt es bei uns überhaupt ein Katzenproblem? Wir wissen nichts davon!
Streunerpopulationen sind meist nicht sichtbar, da sie in der Regel versteckt leben.
Gibt es keine aktiven KatzenschützerInnen, werden die offiziellen Zahlen niedrig sein. Mehr Hintergründe hierzu finden Sie in unserem Dokument „Politik für die Katz’ informiert: statistische Daten zu Katzenpopulationen“.
Fragen Sie bei den örtlichen Tierschutzvereinen und den vielen privaten Initiativen für Streunerkastrationen nach, wie es um die Streunerpopulationen in Ihrer Gemeinde bestellt ist.
Es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass gerade in Ihrer Kommune die Verhältnisse viel anders sein sollten als im statistischen Durchschnitt.
Politik für die Katz‘ bietet eine Möglichkeit, die statistische Katzenpopulation Ihrer Kommune zu ermitteln: CatTab
Wer kontrolliert die Einhaltung der Katzenschutzverordnung?
Eine Katzenschutzverordnung wird, wie viele andere Verordnungen auch, nicht aktiv kontrolliert. Dies ist auch schwer möglich. Sie die Grundlage, bei Bedarf einschreiten zu können. Die Verordnung gibt Tierschutzvereinen, Veterinär- und Ordnungsämtern frühzeitig die Möglichkeit, rechtssicher einzuschreiten.
Eine Katzenschutzverordnung bindet kein Personal.
Werden durch die Katzenschutzverordnung Kosten eingespart?
Ja.
- Mittel- und langfristig wird es es weniger Fundtiere geben, die tierärztlich versorgt werden müssen. Insgesamt wird sich die Anzahl der Streuner und deren Kitten verringern, die gesichert, beherbergt, versorgt, tierärztlich behandelt und vermittelt werden. Das Ziel einer Katzenschutzverordnung ist es, Streunernachwuchs zu verhindern.
- Gekennzeichnete und registrierte Fundtiere können schneller dem Besitzer zurückgegeben werden. Dies schont die Kapazitäten und Budgets der Tierheime/Kommunen.
Stellt eine Katzenschutzverordnung einen Eigentumseingriff dar?
Das Recht, eine unkastrierte Katze in den Freigang und sie sich unkontrolliert vermehren zu lassen, begründen viele mit dem ersten Teil von Artikel 2 Satz 1 unseres Grundgesetzes:
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, …“
Hierbei wird gerne die Einschränkung vernachlässigt, die im zweiten Halbsatz steht:
„, … soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“
Unsere verfassungsmäßige Ordnung sieht ausdrücklich den Schutz des Tierwohls vor, so dass es nicht dem Einzelnen überlassen werden kann, über Wohl und Wehe eines Tieres zu entscheiden.
Es verstößt auch gegen die guten Sitten, wenn man durch sein Verhalten das Leid von Tieren billigend in Kauf nimmt. Eine unkontrollierte Vermehrung bei Katzen sorgt für viel Tierleid. Genau dieses Leid gilt es mit einer Katzenschutzverordnung zu verhindern.
Im Rahmen einer solchen Verordnung können KatzenbesitzerInnen ihre Katzen unkastriert mit gesichertem Freigang halten (was aus tier-gesundheitlichen Gründen nicht empfohlen wird). So können BürgerInnen unkastrierte Katzen halten, ohne die Rechte anderer, die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz zu missachten.
Muss eine Kommune wegen der Katzenschutzverordnung mit einer Klagewelle rechnen?
Gerade wenn eine Verordnung eingeführt wird, bedeutet dies grössere Rechtssicherheit. Bundesweit ist uns kein Fall bekannt, in dem es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung im Zusammenhang mit einer Katzenschutzverordnung kam (Stand: Januar 2022).
Gilt die Katzenschutzverordnung ausnahmslos für alle Katzen?
Reine Wohnungskatzen und Zuchttiere sowie Katzen mit kontrolliertem Freigang können auf Antrag von der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht ausgenommen werden. Diese Möglichkeit muss in einer Katzenschutzverordnung vorhanden sein.
Alle FAQs im Überblick
Ihre Frage ist nicht dabei?
Stellen Sie sie hier:
Mail:
Telefon: 0 66 68 / 91 99 377