Katzenschutz ist Ländersache

Die Situation in Rheinland-Pfalz

Der Tierschutzbund informiert:

Diese Gemeinden, Städte und Landkreise haben bereits eine Katzenschutzverordnung.

Welche Regelung gibt es in Rheinland-Pfalz?

Rheinland-Pfalz
Die hes­si­sche Lan­des­re­gie­rung hat im Jahr 2015 eine Ver­ord­nung zum Schutz frei­le­ben­der Kat­zen be­schlos­sen. Wie se­hen die be­schlos­se­nen Maß­nah­men kon­kret aus?
Die hes­si­sche Lan­des­re­gie­rung hat im Jahr 2015 eine Ver­ord­nung zum Schutz frei­le­ben­der Kat­zen be­schlos­sen. Wie se­hen die be­schlos­se­nen Maß­nah­men kon­kret aus?

Die rhein­land-pfäl­zi­sche Lan­des­re­gie­rung hat im Jahr 2015 eine Ver­ord­nung zum Schutz frei­le­ben­der Kat­zen be­schlos­sen. Wie se­hen die be­schlos­se­nen Maß­nah­men kon­kret aus?

Die Ver­ant­wor­tung für das The­ma — die die Bun­des­län­der erst durch das Tier­schutz­ge­setz des Bun­des er­hal­ten ha­ben —  wird auch durch das Land Rhein­land-Pfalz wei­ter­ge­reicht: Es er­mäch­tigt die Kom­mu­nen, per Rechts­ver­ord­nung den un­kon­trol­lier­ten Frei­gang von Haus­kat­zen zu be­schrän­ken oder zu verbieten.

Die Rechts­ver­ord­nung zur Er­mäch­ti­gung ist auch hier kei­ne kla­re Auff­ord­nung an die Kom­mu­nen, den im Grund­ge­setz ver­an­ker­ten Tier­schutz­auf­trag umzusetzen.

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