Wie ist der Stand?

Bundeskatzenschutzverordnung

Wir dokumentieren

§ 13b Tierschutzgesetz reicht nicht aus. Wir benötigen eine bessere, bundesweite Regelung!

Herbst 2024

Die aktuelle Regelung ist gescheitert

Immer wieder wurde in den vergangenen Jahren aus Tierschutzkreisen eine bundesweite Katzenschutzverordnung gefordert. Völlig zu Recht, denn nach 10 Jahren Erfahrung mit der Regelung von § 13b Tierschutzgesetz muss festgesetllt werden, dass die aktuelle Rechtslage nicht ausreicht, um besseren Katzenschutz zu verwirklichen.

Das liegt vor allem daran, dass die konkrete Umsetzung des im Grundgesetz verankerten Tierwohls mit den Mechanismen der geltenden Regelung auf einfachste Weise von Landesregierungen und den kommunalen Gremien verhindert werden kann. Abhilfe könnte schnelle und effektiv eine verbindliche bundesweite Regelung schaffen.

28. Oktober 2024: Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion

Ein Beispiel des Versagens

Ende Oktober 2024 fand eine SPD-Veranstaltung zum Thema Tierschutz in Bad Schwalbach statt. Die Anwesende Tierschutzbeauftragte der Bundestagsfraktion der SPD, Anke Hennig, wollte sich als engagierte Kämpferin für den Katzenschutz präsentieren.

Das ist gründlich misslungen: Die Bundestagsabgeordnete leistete sich dermassen krasse Fehler, dass am Ende der Veranstaltung lediglich der Eindruck blieb: Sie ist nicht geeignet, um das Thema voranzubringen. Ihre kämpferischen Aussagen dienten lediglich der Selbstdarstellung.

SPD-Veranstaltung zum Tierschutz mit Anke Hennig; 28.10.2024, Bad Schwalbach

In einem Blog-Beitrag haben wir von PfdK versucht, den eigentlich frustrierenden Abend noch einigermassen freundlich und unterhaltsam darzustellen. Allerdings können wir nicht verhehlen, dass letztlich nur Verzweiflung über die Inkompetenz des Auftritts der SPD-Politikerin hängen geblieben ist.