Hinweise zum Vorgehen mit unseren

Katzenschutzvorlagen

Wie macht man was?

Wir stellen verschiedene Vorlagen zur Verfügung. Hier erklären wir den Umgang damit.

Katzenerfassung

von | 13. Januar 2022

zuletzt bearbeitet: 13. April 2024

Warum diese Vorlage benutzen?

Das Problem

Be­vor der Er­lass ei­ner Katzen­schutz­ver­ord­nung er­fol­gen kann, muss nach­ge­wie­sen wer­den, dass die bis­he­ri­gen Maß­nah­men – ins­be­son­de­re die Kas­tra­ti­on der Stra­ßen­kat­zen – nicht wirken.

Als Nach­weis rei­chen als die Kas­tra­ti­ons­da­ten aus. Aber in wel­cher Form muss die Er­fas­sung erfolgen?

Vorlage: Erfassungsbogen

Die Lösung

Die Prä­sen­ta­ti­on der Kas­tra­ti­ons­da­ten er­folgt am Bes­ten in Listenform.

Die­se Lis­ten soll­ten Kat­zen­schutz­ver­ei­ne, Pri­vat­or­ga­ni­sa­tio­nen aber auch Pri­vat­per­so­nen, die sich um we­ni­ger Streu­ner­leid be­mü­hen, führen.

Da­mit Sie gleich los­le­gen kön­nen, stel­len wir eine Vor­la­ge zur Ver­fü­gung. Nut­zen Sie die­se — und Sie wer­den struk­tu­riert und ziel­ge­rich­tet vor­ge­hen kön­nen. Bei Be­darf pas­sen Sie die Vor­la­ge für Ihre Zwe­cke an.

Vorlage herunterladen

  1. zum Aus­fül­len am Computer 
  2. zum Aus­dru­cken und Aus­fül­len auf Papier 

Wie gehen Sie nun vor:

A. Vorbereitung

Er­stel­len Sie ei­nen Mail-Ver­tei­ler für die Verwaltung:

  • Ab­tei­lungs­lei­tung Ord­nungs­amt der be­tref­fen­den Gemeinde 
  • Ab­tei­lungs­lei­tung Ve­te­ri­när­amt des be­tref­fen­den Land­krei­ses oder der kreis­frei­en Stadt

B. Ausfüllen

  1. Fül­len Sie das For­mu­lar aus und spei­chern es. Wenn mög­lich er­stel­len Sie ein PDF.
  2. Sen­den Sie es an Ih­ren Ver­tei­ler und ger­ne auch an uns (info@politik-fuer-die-katz.de).

Als An­schrei­ben kön­nen Sie die­sen Text­bau­stein verwenden:

Antrag: Erlass einer Katzenschutzverordnung

Sehr ge­ehr­te Da­men und Herren,

Tier­schüt­zer sind seit Jah­ren ak­tiv, um das Kat­zen­elend zu ver­rin­gern, so auch wir. Wir küm­mern uns um frei­le­ben­de Kat­zen und las­sen sie kas­trie­ren. So­lan­ge es aber Frei­gän­ger­kat­zen gibt, die un­kas­triert ins Freie dür­fen und sich mit den frei­le­ben­den Kat­zen im­mer wie­der paa­ren, sind un­se­re Kas­tra­ti­ons-Ak­tio­nen le­dig­lich Trop­fen auf den hei­ßen Stein. 

Der Er­lass ei­ner Katzen­schutz­ver­ord­nung ist der nächs­te Schrit­te, da­mit der Tier­schutz wirk­sam ar­bei­ten kann. Da­her be­an­tra­gen wir den Er­lass ei­ner Katzenschutzverordnung.

Die bei­gefüg­te In­for­ma­ti­on ist der Nach­weis ge­mäß des Ge­setz­ge­bers (Deut­scher Bun­des­tag, Druck­sa­che 18/11890), der den Er­lass ei­ner Katzen­schutz­ver­ord­nung rechtfertigt.

Was bedeutet „Katzenschutzverordnung“?

Eine Katzen­schutz­ver­ord­nung ver­pflich­tet Kat­zen­hal­ter, die ih­ren Tie­ren ohne räum­li­che Ein­schrän­kung Frei­gang ge­wäh­ren, die­se kas­trie­ren, kenn­zeich­nen und re­gis­trie­ren zu lassen.

Wie hilft diese Verordnung?

Eine Katzen­schutz­ver­ord­nung hilft

  • bei der Po­pu­la­ti­ons­kon­trol­le der frei­le­ben­den Katzen,
  • dem Ve­te­ri­när­amt im Um­gang mit un­ein­sich­ti­gen Kat­zen­hal­ter und Katzenhalterinnen,
  • Fund­kat­zen dank Kenn­zeich­nung und Re­gis­trie­rung schnell an ihre Be­sit­zer zurückzugeben,
  • dem Kreis, der für Fund­tie­re zu­stän­dig ist, Steu­er­gel­der zu sparen,
  • Tier­schüt­ze­rin­nen und Tier­schüt­zern rechts­si­cher Kas­tra­tio­nen zu veranlassen,
  • ge­ne­rell den Tier­hei­men und Tier­schutz­ver­ei­nen, da es we­ni­ger Kat­zen­nach­wuchs gibt.

Freilebende Katzen

Frei­le­ben­de Kat­zen wer­den auch als Streu­ner­kat­zen be­zeich­net. Sie le­ben meist ver­steckt und ohne di­rek­ten Kon­takt zu Men­schen. Es sind ver­lo­re­ne, zu­rück­ge­las­se­ne, aus­ge­setz­te Tie­re und ihre Nach­kom­men. auch in un­se­rer Kom­mu­ne le­ben vie­le die­ser ar­men Tiere.

Freigängerkatzen

Frei­gän­ger­kat­zen wer­den auch als frei­lau­fen­de Kat­zen be­zeich­net. Eine sol­che Kat­ze hat ei­nen Be­sit­zer, der ihr Aus­lauf im Frei­en ohne räum­li­che Ein­schrän­kung oder Kon­trol­le ermöglicht.

Katzenschutzgesetz

Mit § 13b Tier­schutz­ge­setz wird den Bun­des­län­dern die Mög­lich­keit ge­ge­ben, das Kat­zen­leid zu verringern.

Wenn frei­le­ben­de Kat­zen­grup­pen fest­ge­stellt wur­den und Kas­tra­ti­ons­maß­nah­men nicht aus­rei­chend wir­ken, sind die Vor­aus­set­zun­gen für den Er­lass ei­ner Katzen­schutz­ver­ord­nung gegeben.

Wir bit­ten um ei­nen Ge­sprächs­ter­min, in dem wir un­se­re Ar­beit vor­stel­len und die nächs­ten Schrit­te be­spre­chen können.

Mit tier­freund­li­chen Grüßen,

Weitere Vorlagen

Katzenschutz-Update

Wenn Sie in Ih­rem Kreis oder Ih­rer Ge­mein­de auf eine Re­ge­lung zum Schutz der frei­le­ben­den Kat­zen ab­zie­len, mit der Kat­zen nur kas­triert, ge­kenn­zeich­net und re­gis­triert in den Frei­gang dür­fen, ist es von ent­schei­den­der Be­deu­tung, re­gel­mä­ßig über den Stand der Ar­beit zu berichten.

Fundtiermeldung

Sie ha­ben eine frei­le­ben­de Kat­ze ge­fun­den, die krank ist oder an Hun­ger lei­det? Mel­den Sie die­ses Tier bei Ih­rem Fund­bü­ro! Die­se Vor­la­ge für eine Fund­tier­mel­dung bie­tet Ih­nen Hilfe.

Mail:

Telefon: 0 66 68 / 91 99 377