Katzenschutz ist Ländersache

Die Situation in Brandenburg

Der Tierschutzbund informiert:

Diese Gemeinden, Städte und Landkreise haben bereits eine Katzenschutzverordnung.

Welche Regelung gibt es in Brandenburg?

Brandenburg

Bran­den­burg hat am 14.11.2023 als ei­nes der we­ni­gen letz­ten Bun­des­län­der sich für eine Re­ge­lung nach §13b TierSchG ent­schie­den. Das Bun­des­land hat Krei­se und kreis­freie er­mäch­tigt Kat­zen­schutz­ver­ord­nun­gen zu erlassen.

Aktionen

Es sind bis­her kei­ne Ak­tio­nen bekannt.

Fördergelder

Das Mi­nis­te­ri­um für So­zia­les, Ge­sund­heit, In­te­gra­ti­on und Ver­brau­cher­schutz hat eine Richt­li­nie zur För­de­rung von Maß­nah­men des Tier­schut­zes durch Tier­schutz­ver­ei­ne (Kat­zen­kas­tra­ti­ons­richt­li­nie) er­las­sen. Pro Jahr ste­hen da­für 51.100 Euro zur Ver­fü­gung.
Auf­grund des ho­hen Be­darfs gab es 2023 zu­sätz­lich eine ein­ma­li­ge Son­der­för­de­rung in Höhe von wei­te­ren 30.000 Euro.

Wei­ter­füh­ren­de Links: sie­he Kasten

Kontakte in Brandenburg

Dr. Anne Zinke

Tier­schutz­be­auf­trag­ter des Lan­des Brandenburg

Wil­helm­ga­le­rie
Char­lot­ten­stra­ße 42
14467 Pots­dam

Te­le­fon: 0331 / 866 - 5307
Email: tierschutz@msgiv.brandenburg.de
Web: zur Sei­te des Tierschutzbeauftragten

weiterführende Links

Details zur Landesregelung

  • Krei­se und krei­se­freie Städ­te sind seit No­vem­ber 2023 zum Er­lass ei­ner Katzen­schutz­ver­ord­nung er­mäch­tigt. Hier geht es zur Pres­se­mit­tei­lung.

Aktionen

  • kei­ne bekannt

Mail:

Telefon: 0 66 68 / 91 99 377