Welche Regelung gibt es in Brandenburg?
Brandenburg hat am 14.11.2023 als eines der wenigen letzten Bundesländer sich für eine Regelung nach §13b TierSchG entschieden. Das Bundesland hat Kreise und kreisfreie ermächtigt Katzenschutzverordnungen zu erlassen.
Aktionen
Es sind bisher keine Aktionen bekannt.
Fördergelder
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz hat eine Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Tierschutzes durch Tierschutzvereine (Katzenkastrationsrichtlinie) erlassen. Pro Jahr stehen dafür 51.100 Euro zur Verfügung.
Aufgrund des hohen Bedarfs gab es 2023 zusätzlich eine einmalige Sonderförderung in Höhe von weiteren 30.000 Euro.
Weiterführende Links: siehe Kasten
Kontakte in Brandenburg
Dr. Anne Zinke
Tierschutzbeauftragter des Landes Brandenburg
Wilhelmgalerie
Charlottenstraße 42
14467 Potsdam
Telefon: 0331 / 866 - 5307
Email: tierschutz@msgiv.brandenburg.de
Web: zur Seite des Tierschutzbeauftragten
weiterführende Links
Details zur Landesregelung
- Kreise und kreisefreie Städte sind seit November 2023 zum Erlass einer Katzenschutzverordnung ermächtigt. Hier geht es zur Pressemitteilung.
Aktionen
- keine bekannt