Welche Regelung gibt es in Schleswig-Holstein?
Bereits 2014 ermächtige die Landesregierung Schleswig-Holsteins die Gemeinden zum Erlass von Katzenschutzverordnungen – umgesetzt haben es jedoch seither wenige. Elf Jahre und viele Kastrationsaktionen später beauftragte der Landtag im Frühjahr 2025 die Landesbehörde, eine landesweite Regelung zu konzeptionieren.
Die schleswig-holsteinische Landesregierung gab den Kommunen am 25. November 2014 die Möglichkeit, mit einer Katzenschutzverordnung besser gegen Katzenelend vorgehen zu können. Die Kommunen wurden ermächtigt, durch Rechtsverordnung bestimmte Gebiete zum Schutz freilebender Katzen festzulegen.
Besonders ist, dass der Landtag nach konzertiertem Engagement verschiedener Gruppen die Landesbehörde beauftragt hat, ein Konzept für landesweite Regelung zu erlassen. Während im Antrag von 10.000 freilebenden Katzen in Schleswig-Holstein die Rede ist, geht die Landesregierung selbst von 75.000 (siehe Fakten und Hintergründe) aus. Diese letztere Zahl würde unserer Schätzung entsprechen.
Die Förderung der jährlichen Kastrationsaktionen soll auch mit einer landesweiten Regelung weiterhin Bestand haben. Hier geht es zur Webseite des Landes dazu: Landesregierung erlässt Katzenschutzverordnung.
Weiterführende Links: siehe Kasten
Aktionen
Kastrationsaktionen
In Schleswig-Holstein werden regelmäßig Kastrationsaktionen durchgeführt.
Im Frühjahr 2025 unterstützte das Land Schleswig-Holstein die Aktion zur Kastration von freilebenden Katzen. Ab dem 17. Februar 2025 konnten Katzen, die sich nicht in menschlicher Obhut befinden, in Teilen Schleswig-Holsteins kastriert werden. Die dabei entstehenden Kosten wurden über einen von der Tierärztekammer Schleswig-Holstein verwalteten Fonds abgerechnet.
Es handelt sich hierbei um ein Gemeinschaftsprojekt von Tierschutzverbänden, der Tierärzteschaft, der kommunalen Familie, des Landesjagdverbands und des Lands Schleswig-Holsteins. Das Angebot richtet sich vor allem an Tierschutzvereine, aber auch an andere Überbringer aufgefundener Katzen.
(Siehe Kasten für weitere Details)
Petition Katzen töten in SH verbieten
Weit über 60.000 Mitzeichner unterstützen Silvia Schuman, die ein sofortiges Verbot des Erschießens von Katzen in Schleswig-Holstein fordert.
Petition Kastrations-, Chip- und Registrierungspflicht von Katzen in Schleswig-Holstein
Die „Initiative Totfund-Katzen Schleswig-Holstein“ fordert eine landesweite Katzenschutzverordnung. Über 5.000 Mitzeichnende hat dieses Anliegen bisher bekommen.
Fördergelder
siehe Aktionen
Kontakte in Baden-Württemberg
Katharina Erdmann
Landestierschutzbeauftragte
Telefon: : 0431-988 7339
Email: katharina.erdmann@mllev.landsh.de
Web: Webseite der Tierschutzbeauftragten
weiterführende Links
Aktionen
- Details zu den Kastrationsaktionen
- Ergebnisse der bundesweiten Umfragen aus 2024 für Schleswig-Holstein
Fördergelder
- Siehe Aktionen - besonders ist in Schleswig-Holstein, dass auch Privatpersonen für die Arbeit gegen das Streunerelend bei diesem Fördergeldkonstrukt berücksichtigt werden.

