Katzenschutz ist Ländersache

Die Situation in Schleswig-Holstein

Der Tierschutzbund informiert:

Diese Gemeinden, Städte und Landkreise haben bereits eine Katzenschutzverordnung.

Welche Regelung gibt es in Schleswig-Holstein?

Katzenschutzverordnung Schleswig-Holstein

Be­reits 2014 er­mäch­ti­ge die Lan­des­re­gie­rung Schles­wig-Hol­steins die Ge­mein­den zum Er­lass von Kat­zen­schutz­ver­ord­nun­gen – um­ge­setzt ha­ben es je­doch seit­her we­ni­ge. Elf Jah­re und vie­le Kas­tra­ti­ons­ak­tio­nen spä­ter be­auf­trag­te der Land­tag im Früh­jahr 2025 die Lan­des­be­hör­de, eine lan­des­wei­te Re­ge­lung zu  konzeptionieren.

Die schles­wig-hol­stei­ni­sche Lan­des­re­gie­rung gab den Kom­mu­nen am 25. No­vem­ber 2014 die Mög­lich­keit, mit ei­ner Katzen­schutz­ver­ord­nung bes­ser ge­gen Kat­zen­elend vor­ge­hen zu kön­nen. Die Kom­mu­nen wur­den er­mäch­tigt, durch Rechts­ver­ord­nung be­stimm­te Ge­bie­te zum Schutz frei­le­ben­der Kat­zen festzulegen.

Be­son­ders ist, dass der Land­tag nach kon­zer­tier­tem En­ga­ge­ment ver­schie­de­ner Grup­pen die Lan­des­be­hör­de be­auf­tragt hat, ein Kon­zept für lan­des­wei­te Re­ge­lung zu er­las­sen. Wäh­rend im An­trag von 10.000 frei­le­ben­den Kat­zen in Schles­wig-Hol­stein die Rede ist, geht die Lan­des­re­gie­rung selbst von 75.000 (sie­he Fak­ten und Hin­ter­grün­de) aus. Die­se letz­te­re Zahl wür­de un­se­rer Schät­zung entsprechen.

Die För­de­rung der jähr­li­chen Kas­tra­ti­ons­ak­tio­nen soll auch mit ei­ner lan­des­wei­ten Re­ge­lung wei­ter­hin Be­stand ha­ben. Hier geht es zur Web­sei­te des Lan­des dazu: Lan­des­re­gie­rung er­lässt Katzen­schutz­ver­ord­nung.

Wei­ter­füh­ren­de Links: sie­he Kasten

Aktionen

Kastrationsaktionen

In Schles­wig-Hol­stein wer­den re­gel­mä­ßig Kas­tra­ti­ons­ak­tio­nen durchgeführt.

Im Früh­jahr 2025 un­ter­stütz­te das Land Schles­wig-Hol­stein die Ak­ti­on zur Kas­tra­ti­on von frei­le­ben­den Kat­zen. Ab dem 17. Fe­bru­ar 2025 konn­ten Kat­zen, die sich nicht in mensch­li­cher Ob­hut be­fin­den, in Tei­len Schles­wig-Hol­steins kas­triert wer­den. Die da­bei ent­ste­hen­den Kos­ten wur­den über ei­nen von der Tier­ärz­te­kam­mer Schles­wig-Hol­stein ver­wal­te­ten Fonds abgerechnet.

Es han­delt sich hier­bei um ein Ge­mein­schafts­pro­jekt von Tier­schutz­ver­bän­den, der Tier­ärz­te­schaft, der kom­mu­na­len Fa­mi­lie, des Lan­des­jagd­ver­bands und des Lands Schles­wig-Hol­steins. Das An­ge­bot rich­tet sich vor al­lem an Tier­schutz­ver­ei­ne, aber auch an an­de­re Über­brin­ger auf­ge­fun­de­ner Katzen.

(Sie­he Kas­ten für wei­te­re Details)

Petition Katzen töten in SH verbieten

Weit über 60.000 Mit­zeich­ner un­ter­stüt­zen Sil­via Schu­man, die ein so­for­ti­ges Ver­bot des Er­schie­ßens von Kat­zen in Schles­wig-Hol­stein fordert.

Petition Kastrations-, Chip- und Registrierungspflicht von Katzen in Schleswig-Holstein

Die „In­itia­ti­ve Tot­fund-Kat­zen Schles­wig-Hol­stein“ for­dert eine lan­des­wei­te Katzen­schutz­ver­ord­nung. Über 5.000 Mit­zeich­nen­de hat die­ses An­lie­gen bis­her bekommen.

 

Fördergelder

sie­he Aktionen

Kontakte in Baden-Württemberg

Katharina Erdmann

Lan­des­tier­schutz­be­auf­trag­te

Te­le­fon: : 0431-988 7339
Email: katharina.erdmann@mllev.landsh.de
Web: Web­sei­te der Tierschutzbeauftragten

Web­sei­te des Ministeriums

weiterführende Links

Fördergelder

  • Sie­he Ak­tio­nen - be­son­ders ist in Schles­wig-Hol­stein, dass auch Pri­vat­per­so­nen für die Ar­beit ge­gen das Streu­ne­r­elend bei die­sem För­der­geld­kon­strukt be­rück­sich­tigt werden.

Mail:

Telefon: 0 66 68 / 91 99 377