KaSchV wirkt?

Wirkt eine Katzenschutzverordnung? Wir schauen genauer hin und dokumentieren uns bekannte Fälle.

Wirkt eine Katzenschutzverordnung?

Darmstadt

15. September 2020

„Tier­heim und Stadt zie­hen sehr po­si­ti­ve Bi­lanz ei­nes hoch­wirk­sa­men In­stru­ments zu Re­du­zie­rung von Fund­tie­ren und ver­wil­der­ten Kat­zen mit töd­li­chen Krankheiten.“

(September 2020)

Quelle

Darmstädter Echo, 15.9.2020

Link zur Quelle

https://www.echo-online.de/lokales/darmstadt/funf-jahre-kastrations-und-chippflicht-fur-darmstadter-katzen_22259899

andere Beispiele

Paderborn

Stadt­spre­che­rin Ka­tha­ri­na Mult­haupt äu­ßer­te sich 2017 zur 2008 ein­ge­führ­ten Katzen­schutz­ver­ord­nung: „Theo­re­tisch kön­nen Buß­gel­der in Höhe von 200 und 300 Euro pro Ka­ter und Kat­ze er­ho­ben wer­den, doch bis­lang wur­de kein Buß­geld er­ho­ben. Es funk­tio­niert auch ohne Ahn­dung.“ (Neue Westfälische)

Detmold

„Seit der Ein­füh­rung der Kas­tra­ti­ons­pflicht wer­den we­ni­ger Kat­zen im Tier­heim ab­ge­ge­ben, vor al­lem we­ni­ger Kat­zen­wel­pen.“ (Ma­ri­ke Klas­mann, Tier­heim Detmold)

Darmstadt

Wer sich wei­gert, sei­ne Kat­ze kas­trie­ren zu las­sen, be­geht in Darm­stadt eine Ord­nungs­wid­rig­keit, die mit ei­ner Geld­bu­ße von bis zu 1000 Euro ge­ahn­det wer­den kann. Wer­ner Ap­pell, Lei­ter des Ord­nungs­am­tes, gibt zu, dass er an­fangs fürch­te­te, mit ei­ner Mas­se an Ver­fah­ren kon­fron­tiert zu wer­den. Doch das sei bis­her ausgeblieben.

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