Katzenschutz ist Ländersache

Die Situation in Hessen

Der Tierschutzbund informiert:

Diese Gemeinden, Städte und Landkreise haben bereits eine Katzenschutzverordnung.

Welche Regelung gibt es in Hessen?

Hessen

Die hes­si­sche Lan­des­re­gie­rung hat im Jahr 2015 eine Ver­ord­nung zum Schutz frei­le­ben­der Kat­zen be­schlos­sen. Wie se­hen die be­schlos­se­nen Maß­nah­men kon­kret aus?

Die Ver­ant­wor­tung für das The­ma — die die Bun­des­län­der erst durch das Tier­schutz­ge­setz des Bun­des er­hal­ten ha­ben —  wird durch das Land Hes­sen er­neut wei­ter­ge­reicht: Die hes­si­schen Städ­te und Ge­mein­den kön­nen (oder müs­sen sie?) nun Vor­keh­run­gen zum Schutz frei­le­ben­der Kat­zen er­grei­fen. Die hes­si­sche Lan­des­ver­ord­nung bie­tet den Be­trof­fe­nen Ver­wal­tun­gen da­für ei­nen Rah­men, um eine sol­che „Katzen­schutz­ver­ord­nung“ rechts­si­cher in ih­rem Be­reich einzuführen.

Die ein­zel­ne Re­ge­lung, die in ei­ner Stadt oder Ge­mein­de nun auf­grund der Lan­des­ver­ord­nung er­las­sen wer­den kann, wird all­ge­mein als „Katzen­schutz­ver­ord­nung“ bezeichnet.

Die ge­wünsch­te Fol­ge der Lan­des­ver­ord­nung ist: Kom­mu­nen und Städ­te ha­ben nun­mehr die ge­gen­über frü­her viel ein­fa­che­re Mög­lich­keit, ef­fek­ti­ven und rechts­si­che­ren Kat­zen­schutz für ih­ren Ver­ant­wor­tungs­be­reich einzuführen.

Eine an­de­re Fol­ge der Ver­ord­nung ist aber auch: Ge­mein­den und Städ­te, die das The­ma igno­rie­ren, be­hin­dern die Um­set­zung des grund­ge­setz­lich fest­ge­schrie­be­nen Staats­ziels Tier­schutz.

Wei­ter­füh­ren­de Links: sie­he Kasten

Aktionen

Der Lan­des­tier­schutz­ver­band Hes­sen e. V. ist en­ga­giert für den Kat­zen­schutz in sei­ner Re­gi­on. Er hat ein hat Kas­tra­ti­ons­mo­bil ein­ge­rich­tet und stellt es die­ses sei­nen Mit­glieds­ver­ei­nen ge­gen ei­nen sehr ge­rin­gen Un­kos­ten­bei­trag mit­samt Tier­arzt zur Verfügung.

Auch die Kas­tra­ti­ons­ak­ti­on CATch&release wur­de vom Lan­des­tier­schutz­ver­band Hes­sen e. V. in­iti­iert und durchgeführt.

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Fördergelder

Die Stif­tung Hes­si­scher Tier­schutz stellt auch Kat­zen­schutz­ver­ei­nen För­der­gel­der für Kas­tra­ti­on und tier­ärzt­li­che Ver­sor­gung zur Verfügung.

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Kontakte in Hessen

Dr. med. vet. Madeleine Martin

Lan­des­tier­schutz­be­auf­trag­te

Main­zer Stra­ße 80
65189 Wies­ba­den

Te­le­fon: 06 11 / 815 - 10 90
eMail: tierschutz@umwelt.hessen.de
Web: zur Sei­te der Landestierschutzbeauftragten

weiterführende Links

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Telefon: 0 66 68 / 91 99 377