Katzenschutz
Die Situation in Brandenburg
Der Tierschutzbund informiert:
Diese Gemeinden, Städte und Landkreise haben bereits eine Katzenschutzverordnung.
Welche Regelung gibt es in Brandenburg?
Brandenburg hat zu §13b TierSchG keine Regelung getroffen. Auf Nachfrage verweist der Tierschutzbeauftragte des Landes auf die Möglichkeit der Kommunen, Kastrationsverordnungen nach dem Ordnungsrecht zu erlassen.
Aktionen
Es sind bisher keine Aktionen bekannt.
Fördergelder
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz hat eine Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Tierschutzes durch Tierschutzvereine (Katzenkastrationsrichtlinie) erlassen. Diese Katzenschutzrichtlinie trat am 1. August 2021 in Kraft und wird am 31. Juli 2023 außer Kraft treten.
Weiterführende Links: siehe Kasten
Kontakte in Brandenburg
Dr. Anne Zinke
Tierschutzbeauftragter des Landes Brandenburg
Wilhelmgalerie
Charlottenstraße 42
14467 Potsdam
Telefon: 0331 / 866 - 5307
Email: tierschutz@msgiv.brandenburg.de
Web: zur Seite des Tierschutzbeauftragten
weiterführende Links
Details zur Landesregelung
- es gibt keine Regelung
Aktionen
- keine bekannt