Katzenschutz ist Ländersache

Die Situation in Bayern

Der Tierschutzbund informiert:

Diese Gemeinden, Städte und Landkreise haben bereits eine Katzenschutzverordnung.

Welche Regelung gibt es in Bayern?

Bayern

Die baye­ri­sche Lan­des­re­gie­rung hat am 1. April 2015 eine Ver­ord­nung zum Schutz frei­le­ben­der Kat­zen beschlossen.

Die Ver­ant­wor­tung für das The­ma — die die Bun­des­län­der erst durch das Tier­schutz­ge­setz des Bun­des er­hal­ten ha­ben — wird durch das Land Bay­ern er­neut wei­ter­ge­reicht: Die baye­ri­schen Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­den (Lis­te: sie­he Kas­ten) ent­schei­den in ei­ge­ner Zu­stän­dig­keit ob sie Vor­keh­run­gen zum Schutz frei­le­ben­der Kat­zen ergreifen.

Die ein­zel­ne Re­ge­lung, die nun auf­grund der Lan­des­ver­ord­nung er­las­sen wer­den kann, wird all­ge­mein als „Katzen­schutz­ver­ord­nung“ bezeichnet.

Auf po­li­ti­scher Ebe­ne gibt es An­fra­gen von Ab­ge­ord­ne­ten an den Baye­ri­schen Land­tag zur schlep­pen­den Um­set­zung der Ver­ord­nung. Bei­spie­le fin­den Sie im Kasten.

Aktionen

Auf­klä­rungs­ar­beit für die Kat­zen­kas­tra­ti­on leis­tet die Lan­des­re­gie­rung mit ei­nem Fly­er. Er kann on­line her­un­ter­ge­la­den oder kos­ten­los be­stellt wer­den (sie­he Kasten).

Das Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­ri­um für Um­welt und Ver­brau­cher­schutz (StMUV) hat für ein bay­ern­weit ein­heit­li­ches Vor­ge­hen beim Er­lass ei­ner Katzen­schutz­ver­ord­nung ein Mus­ter so­wie Hand­rei­chun­gen er­ar­bei­tet und die­se 2020 den Ve­te­ri­när­be­hör­den, dem Baye­ri­schen Ge­mein­de­tag und be­trof­fe­nen Tier­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen zur Ver­fü­gung ge­stellt. Die­se Un­ter­la­gen sind im Kas­ten De­tails zur Lan­des­re­ge­lung zu finden.

Fördergelder

Der Baye­ri­sche Lan­des­ver­band des Deut­schen Tier­schutz­bund e. V. emp­fiehlt, in den Kom­mu­nen nach­zu­fra­gen. Es soll Fäl­le ge­ben, bei de­nen Ge­mein­den Zu­schüs­se ge­ben oder Kos­ten übernehmen.

In die­sem Zu­sam­men­hang sei dar­auf ver­wie­sen, dass es seit 2019 im Baye­ri­schen Haus­halt ei­nen Ti­tel zur Tier­heim­för­de­rung gibt, in dem auch Mit­tel für die Kas­tra­tio­nen frei­le­ben­der Kat­zen be­reit­ge­stellt werden.

wei­ter­füh­ren­de Links: sie­he Kasten

Kontakte in Bayern

Thorsten Glauber, MdL

Baye­ri­scher Staats­mi­nis­ter für Um­welt und Verbraucherschutz

Ro­sen­ka­va­lier­platz 2
81925 Mün­chen

Te­le­fon: 0 89 / 92 14-00
Email: poststelle@stmuv.bayern.de
Web: zur Sei­te des Landesministers

Deutscher Tierschutzbund – Landesverband Bayern e. V.

Ge­schäfts­stel­le

Post­fach 1106
84122 Din­gol­fing

Te­le­fon: 0 15 90 / 63 54 520
Email: geschaeftsstelle@tierschutz-bayern.de
Web: zur Sei­te des Vereins

Bayerischer Tierschutzbeirat

Kon­takt­da­ten sind nicht bekannt

Web: zur Web­sei­te (mit Mitgliederliste)

weiterführende Links

Details zur Landesregelung

politische Aktivitäten

Fördergelder

Mail:

Telefon: 0 66 68 / 91 99 377