Welche Regelung gibt es in Bayern?
Die bayerische Landesregierung hat am 1. April 2015 eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen beschlossen.
Die Verantwortung für das Thema — die die Bundesländer erst durch das Tierschutzgesetz des Bundes erhalten haben — wird durch das Land Bayern erneut weitergereicht: Die bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Liste: siehe Kasten) entscheiden in eigener Zuständigkeit ob sie Vorkehrungen zum Schutz freilebender Katzen ergreifen.
Die einzelne Regelung, die nun aufgrund der Landesverordnung erlassen werden kann, wird allgemein als „Katzenschutzverordnung“ bezeichnet.
Auf politischer Ebene gibt es Anfragen von Abgeordneten an den Bayerischen Landtag zur schleppenden Umsetzung der Verordnung. Beispiele finden Sie im Kasten.
Aktionen
Aufklärungsarbeit für die Katzenkastration leistet die Landesregierung mit einem Flyer. Er kann online heruntergeladen oder kostenlos bestellt werden (siehe Kasten).
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) hat für ein bayernweit einheitliches Vorgehen beim Erlass einer Katzenschutzverordnung ein Muster sowie Handreichungen erarbeitet und diese 2020 den Veterinärbehörden, dem Bayerischen Gemeindetag und betroffenen Tierschutzorganisationen zur Verfügung gestellt. Diese Unterlagen sind im Kasten Details zur Landesregelung zu finden.
Fördergelder
Der Bayerische Landesverband des Deutschen Tierschutzbund e. V. empfiehlt, in den Kommunen nachzufragen. Es soll Fälle geben, bei denen Gemeinden Zuschüsse geben oder Kosten übernehmen.
In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass es seit 2019 im Bayerischen Haushalt einen Titel zur Tierheimförderung gibt, in dem auch Mittel für die Kastrationen freilebender Katzen bereitgestellt werden.
weiterführende Links: siehe Kasten
Kontakte in Bayern
Thorsten Glauber, MdL
Bayerischer Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
Telefon: 0 89 / 92 14-00
Email: poststelle@stmuv.bayern.de
Web: zur Seite des Landesministers
Deutscher Tierschutzbund – Landesverband Bayern e. V.
Geschäftsstelle
Postfach 1106
84122 Dingolfing
Telefon: 0 15 90 / 63 54 520
Email: geschaeftsstelle@tierschutz-bayern.de
Web: zur Seite des Vereins
Bayerischer Tierschutzbeirat
Kontaktdaten sind nicht bekannt
Web: zur Webseite (mit Mitgliederliste)
weiterführende Links
Details zur Landesregelung
- Informationen der Landesregierung: zur Website
- Zuständig sind die Bayerischen Kreisverwaltungsbehörden
- Fragebogen zur Datenerhebung freilebender Katzen
- Handreichungen inklusive Muster-Katzenschutzverordnungn
- Ausführliche FAQs
politische Aktivitäten
- Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger an das Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz sowie dessen Antwort (April/Mai 2016)
- Anfrage des Abgeordneten Christian Hierneis an die Bayerische Staatsregierung sowie deren Antwort (Oktober 2019)
Fördergelder
- Der Freistaat Bayern fördert unter anderem auch Vorhaben zur Eindämmung der Anzahl herrenloser Heimtiere.
→ Link zur Förderung durch das Regierungsbezirk Oberfranken