Katzenschutz
Die Situation in Rheinland-Pfalz
Der Tierschutzbund informiert:
Diese Gemeinden, Städte und Landkreise haben bereits eine Katzenschutzverordnung.
Welche Regelung gibt es in Rheinland-Pfalz?

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat im Jahr 2015 eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen beschlossen. Wie sehen die beschlossenen Maßnahmen konkret aus?
Die Verantwortung für das Thema — die die Bundesländer erst durch das Tierschutzgesetz des Bundes erhalten haben — wird auch durch das Land Rheinland-Pfalz weitergereicht: Es ermächtigt die Kommunen, per Rechtsverordnung den unkontrollierten Freigang von Hauskatzen zu beschränken oder zu verbieten.
Die Hasenfüsse
Als Konsequenz wird lediglich die Kennzeichnung und Registrierung der Freigänger gefordert. Die Kastration wird in diesem Rahmen nicht genannt. Daher fordert der Tierschutzbund Rheinland Pfalz auch ein landesweites Kastrationsgebot.
So eine Rechtsverordnung kann erst
- unter bestimmten Vorrausetzungen
- nach ergreifen anderer Massnahmen
- nur in bestimmten Gebieten
erlassen werden.
Weder über die Voraussetzungen noch über die weiteren Massnahmen gibt es Ausführungen.
Die Rechtsverordnung zur Ermächtigung ist auch hier keine klare Auffordnung an die Kommunen, den im Grundgesetz verankerten Tierschutzauftrag umzusetzen.
weiterführende Links: siehe Kasten
Aktionen
Der Landestierschutzverband Rheinland Pfalz e. V. ist engagiert für den Katzenschutz in seiner Region. Er hat 2020 bereits zum 15. Mal eine Kastrationsaktion gegen das Katzenelend durchgeführt. Dadurch konnten seit 2006 20.000 Katzen kastriert werden.
weiterführende Links: siehe Kasten
Kontakte in Rheinland-Pfalz
weiterführende Links
Details zur Landesregelung
Der Tierschutzbeirat der Land RheinlandPfalz stellt Vorlagen bereit:
Fördergelder
- bisher keine Informationen bekannt