Katzenschutz

Die Si­tua­ti­on in Rheinland-Pfalz

Der Tierschutzbund informiert:

Die­se Ge­mein­den, Städ­te und Land­krei­se ha­ben be­reits eine Katzenschutzverordnung.

Welche Regelung gibt es in Rheinland-Pfalz?

Rheinland-Pfalz
Die hes­si­sche Lan­des­re­gie­rung hat im Jahr 2015 eine Ver­ord­nung zum Schutz frei­le­ben­der Kat­zen be­schlos­sen. Wie se­hen die be­schlos­se­nen Maß­nah­men kon­kret aus?
Die hes­si­sche Lan­des­re­gie­rung hat im Jahr 2015 eine Ver­ord­nung zum Schutz frei­le­ben­der Kat­zen be­schlos­sen. Wie se­hen die be­schlos­se­nen Maß­nah­men kon­kret aus?

Die rhein­land-pfäl­zi­sche Lan­des­re­gie­rung hat im Jahr 2015 eine Ver­ord­nung zum Schutz frei­le­ben­der Kat­zen be­schlos­sen. Wie se­hen die be­schlos­se­nen Maß­nah­men kon­kret aus?

Die Ver­ant­wor­tung für das The­ma — die die Bun­des­län­der erst durch das Tier­schutz­ge­setz des Bun­des er­hal­ten ha­ben —  wird auch durch das Land Rhein­land-Pfalz wei­ter­ge­reicht: Es er­mäch­tigt die Kom­mu­nen, per Rechts­ver­ord­nung den un­kon­trol­lier­ten Frei­gang von Haus­kat­zen zu be­schrän­ken oder zu verbieten.

Die Hasenfüsse

Als Kon­se­quenz wird le­dig­lich die Kenn­zeich­nung und Re­gis­trie­rung der Frei­gän­ger ge­for­dert. Die Kas­tra­ti­on wird in die­sem Rah­men nicht ge­nannt. Da­her for­dert der Tier­schutz­bund Rhein­land Pfalz auch ein lan­des­wei­tes Kastrationsgebot.

So eine Rechts­ver­ord­nung kann erst

  • un­ter be­stimm­ten Vorrausetzungen
  • nach er­grei­fen an­de­rer Massnahmen
  • nur in be­stimm­ten Gebieten

er­las­sen werden.

We­der über die Vor­aus­set­zun­gen noch über die wei­te­ren Mass­nah­men gibt es Ausführungen.

Die Rechts­ver­ord­nung zur Er­mäch­ti­gung ist auch hier kei­ne kla­re Auff­ord­nung an die Kom­mu­nen, den im Grund­ge­setz ver­an­ker­ten Tier­schutz­auf­trag umzusetzen.

wei­ter­füh­ren­de Links: sie­he Kasten

Aktionen

Der Lan­des­tier­schutz­ver­band Rhein­land Pfalz e. V. ist en­ga­giert für den Kat­zen­schutz in sei­ner Re­gi­on. Er hat 2020 be­reits zum 15. Mal eine Kas­tra­ti­ons­ak­ti­on ge­gen das Kat­zen­elend durch­ge­führt. Da­durch konn­ten seit 2006 20.000 Kat­zen kas­triert werden.

wei­ter­füh­ren­de Links: sie­he Kasten

Kontakte in Rheinland-Pfalz

Dr. Jens-Ove Heckel

1. Vor­sit­zen­de des Tier­schutz­bei­rats des Lan­des Rheinland-Pfalz

Te­le­fon: 06341-13-7010
Email: info@tierschutzbeirat-rlp.de
Web: https://tierschutzbeirat-rlp.de/allgemeines/index.php

weiterführende Links

Fördergelder

  • bis­her kei­ne In­for­ma­tio­nen bekannt