Im Sommer/Herbst 2021 versuchte die Fraktion der Linken eine Katzenschutzverordnung in der Stadt Lauterbach zu etablieren. Die Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung brachte nicht die notwendige Mehrheit, der Antrag wurde abgelehnt.
Lediglich kurzfristige Kenntnis
Durch einen Zeitungsartikel wurde Politik für die Katz‘ aufmerksam, allerdings erst wenige Tage vor der Abstimmung. Die Antragstellenden wurden mit Informationen versorgt. Der Wortlaut des Antrag war uns nicht bekannt. Einen Einfluss auf den Antrag konnten wir deshalb nicht mehr nehmen.
Der Antrag
- Der Magistrat trifft die notwendigen Vorarbeiten zur Verabschiedung einer Katzenschutzverordnung (vgl. auch 13b Tierschutzgesetz), so wie dies in anderen Städten (Homberg, Alsfeld) des Vogelsbergkreises bereits geschehen ist.
- Nach festgestellter Notwendigkeit wird der Magistrat aufgefordert eine entsprechende Katzenschutzverordnung zu beschließen. Eine solche Verordnung soll vorschreiben, dass Katzen gechipt und registriert werden. Kater müssen auf Kosten des Tierhalters / der Tierhalterin sterilisiert, Katzen kastriert werden. Als Beispiel könnte die beigefügte Katzenschutzverordnung der Stadt Alsfeld dienen.
Der Antrag war nach Auffassung von Politk für die Katz‘ nicht sachgerecht gestellt.
Antrag im Ausschuss
Der Antrag wurde im Hauptausschuss behandelt. Das Abstimmungesergebnis lautete dort:
- dafür: 4 Stimmen
- dagegen: 4 Stimmen
- Enthaltungen: 3 Stimmen
Schon hier musste es klar geworden sein, dass das Anliegen kein Selbstläufer in der Stadtverordnetenversammlung werden würde.
Verlauf der Sitzung
Vor allem die ablehnende Haltung des Bürgermeisters zu einer Katzenschutzverordnung war in der Sitzung unverkennbar. Er zeichnete das Bild einer „drei bis fünfjährigen, kostenintensiven Erhebungsphase“, die die Stadt Lauterbach zu leisten hätte. Diese absurde Aussage blieb unwidersprochen.
Das Ergebnis der Abstimmung war wenig überraschend: 14 Stimmen dagegen, 13 dafür und ein paar Enthaltungen führten nicht nur zur Ablehnung des Antrags. Im schlechtesten Fall ist auch die Folge, dass das Thema erst in einem Jahr wieder auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung gesetzt werden darf (die Hessische Gemeindeordnung schreibt das vor).
Fazit
So sehr das Engagement der antragstellenden Fraktion begrüsst werden muss: Ein besser formulierter Antrag, eine bessere Vorbereitung auf die „Argumente“ der Gegner und vor allem eine beherzte Widerrede gegen das konstruierte Vorbringen des Bürgermeisters wären hilfreich gewesen.
Ob man die Fraktion des Bürgermeisters zu einer Änderung des Abstimmungsverhaltens hätte bewegen können? Das bleibt unklar — aber es war ersichtlich, dass viele Stadtverordnete sich der Zuständigkeit und des Auftrags, das im Grundgesetz verankerte Tierwohl umzusetzen, nicht bewusst waren.